Rückmietverkauf mit der GNIW

Haus verkaufen.
Zurückmieten.
Glücklich sein.

Bekannt aus

Hamburger Abendblatt
Frankfurter Allgemeine
WAZ
Handelsblatt
Wirtschaftswoche

So funktioniert die GNIW

Kontakt

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt! Reichen Sie uns die Details zu Ihrer Immobilie zur Prüfung ein, und wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen!

Kaufangebot

Um Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot zu unterbreiten, vereinbart einer unserer Immobilienexperten einen Besichtigungstermin mit Ihnen. So können wir Ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und Ihre Wünsche persönlich besprechen.

Verkauf + Miete

Verkaufen Sie Ihre Immobilie im Rückmietverkauf und erhalten umgehend den kompletten vereinbarten Kaufpreis von uns. Zeitgleich erhalten Sie ein Mietrecht auf Lebenszeit – bzw. bis zu dem Zeitpunkt, wann Sie ausziehen wollen. Dadurch erhalten Sie die komplette Flexibilität. Mieterhöhungen sind langfristig ausgeschlossen. Zudem übernimmt die GNIW sämtliche Instandhaltungsarbeiten. Sie erhalten also ein abgesichertes Rundum-sorglos-Paket.

Wie sieht der Ablauf aus?

Das bewährte Konzept der GNIW für den sicheren Verkauf Ihres Eigenheims – in 4 einfachen und transparenten Schritten zur Sofortauszahlung. Wir beraten Sie eingehend bei jedem der folgenden Prozessschritte.

1

Immobilie einreichen

Kostenlos & unverbindlich

Sie übermitteln uns die Eckdaten Ihrer Immobilie.

2

Angebot erhalten

Persönlich vor Ort

Nach der Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort erhalten Sie von uns ein verbindliches Kaufangebot sowie ein Angebot für ein anschließendes lebenslanges Mietverhältnis.

3

Vertragsabschluss

Rundum-sorglos

Der Verkaufsprozess wird notariell begleitet und unabhängig geprüft. Ab der Angebotsannahme übernimmt die GNIW die Abwicklung der Transaktion und die zukünftige Verwaltung sowie Instandhaltung Ihres Eigenheims.

4

Sofortauszahlung

Lebenslang abgesichert

Der Kaufpreis wird nach Kaufabschluss direkt und vollständig an Sie ausgezahlt. Sie bleiben in Ihrem Eigenheim wohnen und zahlen dann die vereinbarte Miete. Den Kaufpreis können Sie anlegen oder ausgeben. Das lebenslange Mietverhältnis ist vertraglich garantiert, kann aber von Ihrer Seite jederzeit gekündigt werde. Die GNIW kann das Mietverhältnis nicht kündigen.

So denken unsere Kunden

Mehrere hundert verifizierte Bewertungen auf Trustpilot und Google.

Trustpilot
TrustScore 4.3 137 Bewertungen

„Sehr gute Beratung und transparente Prozesse. Jede Frage wurde geduldig beantwortet. Man fühlt sich ernst genommen und kompetent beraten.“

TB

Thomas B.

München, 65 Jahre

„Sehr professionelle Abwicklung von A bis Z. Ich kann GNIW wärmstens empfehlen, wenn man eine unkomplizierte Lösung sucht und Vertrauen wichtig ist.“

HS

Helga S.

Berlin, 71 Jahre

„Ich bin kein Experte in Immobilienfragen — aber das musste ich auch gar nicht sein. Das Team hat alles erklärt, Geduld gehabt und nie Druck gemacht. So stellt man sich das vor.“

JB

Jürgen B.

Schaffhausen, 68 Jahre

„Von Anfang bis Ende haben wir uns gut aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war klar, freundlich und immer auf Augenhöhe. Man merkt, dass hier echte Menschen mit echtem Interesse arbeiten — keine anonyme Abwicklung. Absolut empfehlenswert.“

Rüdiger M.

Rüdiger M.

Hamburg, 74 Jahre

„Selten so unkompliziert ein großes Thema angegangen. Das Team war immer erreichbar, immer freundlich — und das Ergebnis hat unsere Erwartungen übertroffen.“

Marianne K.

Marianne K.

Köln, 79 Jahre

Sie haben bestimmt noch Fragen.

Diese zum Beispiel.

Bin ich bei der GNIW in sicheren Händen?

Der unbefristete Mietvertrag und das im Grundbuch hinterlegte Wohnungsrecht können vom Käufer/Vermieter nicht aufgekündigt werden. Die langfristig unveränderte Miete sowie alle gesetzlichen Regelungen bieten Planungssicherheit. Die GNIW sichert Sie außerdem gegen den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz ab, indem der Ankauf der Immobilien und das laufende Geschäft finanziell getrennt sind.

Was hat die GNIW davon?

Wir bauen nachhaltig und zukunftsorientiert einen Bestand an Immobilien auf, die bisher gar nicht auf dem Markt waren. Langfristig werden Gewinne erzielt, indem die Immobilien verkauft werden, aus denen die Mieter ausziehen. Wann dies sein wird, entscheiden einzig und allein die Mieter.

Was sind die Unterschiede zum Teilverkauf und zur Leibrente?

Nur beim GNIW-Verkauf mit Rückmiete erhalten Kunden den kompletten Wert der bewohnten Immobilie umgehend ausgezahlt. Ausschließlich bei der GNIW hat der Kunde die Flexibilität jederzeit frei zu bestimmen, wann er auszieht. Durch das Rundum-sorglos-Paket kommen keine Kosten, z.B. für Instandhaltungen, auf die Kunden zu. Dies ist einzigartig in Deutschland.

Ist meine Immobilie geeignet?

Alle selbstgenutzten Wohnimmobilien kommen für das Angebot der GNIW in Frage. Nicht vollständig abbezahlte Immobilien sind ebenso geeignet. Sie bekommen dann entsprechend den Kaufpreis abzüglich der Restschuld (diese fließt an Ihre Bank) ausbezahlt. Reichen Sie Ihre Immobilie ein und wir melden uns nach einer kurzen Erstprüfung.

Kann ich den Rückmietverkauf als Zwischenlösung nutzen?

Ja, Sie können den Rückmietverkauf als Zwischenlösung nutzen, etwa wenn bei Ihnen oder in der Familie Veränderungen anstehen und Sie Liquidität benötigen und trotzdem Wohnsicherheit brauchen. Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden, um Ihren individuellen Lebensumständen und Plänen für die Zukunft gerecht zu werden.