Schenkungssteuer
Schenkungssteuer muss zahlen, wer zu Lebzeiten Vermögen von Nachkommen oder Bekannten übertragen bekommt. Sie orientiert sich in der Höhe von den Freibeträgen an der Erbschaftssteuer. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gelten folgende Freibeträge für die Schenkung von Vermögen: Grad der Verwandtschaft/Bekanntschaft Freibetrag Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro (Stief-)Kinder sowie Enkel verstorbener Eltern 400.000 Euro Enkel 200.000 […]