Altersvorsorge ist gut. Altersvorfreude ist schöner.
Ein Leben lang haben Sie vorgesorgt. Gearbeitet, gespart, das Haus abbezahlt. Das war richtig. Nur steckt das Ergebnis heute in Mauern und nicht auf dem Konto.
Altersvorfreude ist die zweite Hälfte dieser Rechnung. Sie haben nicht gespart, um zu verzichten. Sie haben gespart, um sich etwas leisten zu können.
Der Rückmietverkauf macht genau das möglich. Sie verkaufen Ihr Zuhause zum bewohnten Marktwert, also zum Wert einer Immobilie, in der Sie weiterhin wohnen. Den Kaufpreis erhalten Sie in einer Summe.
„Der Rückmietverkauf ist die viertbeste Entscheidung des Lebens.“
Die Hochzeit, die Kinder und der Hauskauf liegen sicherlich davor. Daran ändern wir nichts. Aber der Rückmietverkauf kann zu einer der besten Entscheidungen Ihres Lebens werden.
Woran denken Sie zuerst?
Die Antworten unserer Kunden sind selten groß. Sie sind konkret. Der kleine Luxus ist der, den man sich zweimal im Monat leistet.
Öfter hinfahren
Den Garten pflegen lassen
Ein Auto, ohne zu rechnen
Zeit für den Verein
Geben, solange Sie es erleben
Essen gehen, ohne auf den Preis zu schauen
Vorfreude braucht ein Fundament.
Mietrecht auf Lebenszeit
Wohnungsrecht im Grundbuch
Keine Instandhaltungskosten mehr
Wie sieht der Ablauf aus?
Das bewährte Konzept der GNIW für den sicheren Verkauf Ihres Eigenheims – in 4 einfachen und transparenten Schritten zur Sofortauszahlung. Wir beraten Sie eingehend bei jedem der folgenden Prozessschritte.
Immobilie einreichen
Kostenlos & unverbindlichSie übermitteln uns die Eckdaten Ihrer Immobilie.
Angebot erhalten
Persönlich vor OrtNach der Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort erhalten Sie von uns ein verbindliches Kaufangebot sowie ein Angebot für ein anschließendes lebenslanges Mietverhältnis.
Vertragsabschluss
Rundum-sorglosDer Verkaufsprozess wird notariell begleitet und unabhängig geprüft. Ab der Angebotsannahme übernimmt die GNIW die Abwicklung der Transaktion und die zukünftige Verwaltung sowie Instandhaltung Ihres Eigenheims.
Sofortauszahlung
Lebenslang abgesichertDer Kaufpreis wird nach Kaufabschluss direkt und vollständig an Sie ausgezahlt. Sie bleiben in Ihrem Eigenheim wohnen und zahlen dann die vereinbarte Miete. Den Kaufpreis können Sie anlegen oder ausgeben. Das lebenslange Mietverhältnis ist vertraglich garantiert, kann aber von Ihrer Seite jederzeit gekündigt werden. Die GNIW kann das Mietverhältnis nicht kündigen.
So denken unsere Kunden
Mehrere hundert verifizierte Bewertungen auf Trustpilot und Google.
Bleibt die Miete stabil?
Ihre Miete wird im Vertrag festgeschrieben. Mieterhöhungen sind langfristig ausgeschlossen, und kündigen kann die GNIW das Mietverhältnis nicht.
Kann ich das Geld frei verwenden?
Ja. Der Kaufpreis gehört Ihnen und ist an keinen Zweck gebunden. Ob Reise, Umbau oder Unterstützung für die Familie, das entscheiden Sie.
Was passiert mit Reparaturen und Instandhaltung?
Instandhaltung und Verwaltung übernimmt die GNIW als Eigentümerin. Für Dach, Heizung, Fassade usw. Tragen Sie keine Kosten mehr.
Was ist, wenn ich später doch ausziehen will?
Dann ziehen Sie aus. Das Mietrecht gilt auf Lebenszeit, es verpflichtet Sie aber zu nichts. Sie entscheiden, wie lange Sie bleiben.
Wie lange dauert der ganze Weg?
Von Ihrer ersten Nachricht bis zur Auszahlung sind es vier Schritte. Wie schnell sie aufeinander folgen, bestimmen Sie. Eine Frist setzen wir nicht.