Es gibt viele Gründe für einen Haus- oder Wohnungsverkauf mit Wohnrecht. Und mindestens genauso viele Dinge gibt es dabei zu beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie erfolgreich mit Wohnrecht verkaufen und was Sie in Sachen Bewertung und Steuern beachten müssen.
Im Grunde ist der Immobilienverkauf mit Wohnrecht ein ganz normales Immobiliengeschäft – ein Haus oder eine Wohnung wechselt den Besitzer. Die Details dazu sind, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Kaufvertrag festgelegt, der Handel muss notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden. Allerdings gibt es – das legt der Name auch schon nahe – einen entscheidenden Unterschied zum herkömmlichen Verkauf: Der Bewohner des verkauften Objekts behält sein Wohnrecht, es ändert sich lediglich der Eigentümer. Im Alltag bleibt also alles beim Alten, auch wenn im Grundbuch ein neuer Name steht. Darum ist diese besondere Form des Immobilienverkaufs häufig die erste Wahl für Rentner, die sich durch den Verkauf mehr Liquidität verschaffen und trotzdem ihr Haus nicht verlassen wollen.
Man unterscheidet zwei Arten von Wohnrecht: Bei der befristeten Variante endet das Wohnrecht mit einem festgelegten Datum. Beim Wohnrecht auf Lebenszeit endet es mit dem Tod des Bewohners oder bei (freiwilligem) Auszug. Das Wohnrecht ist allerdings nicht übertragbar oder vererbbar. Interessant ist es beispielsweise, das Wohnrecht für den Ehepartner einzutragen, so dass dieser nach dem eigenen Ableben weiterhin im Haus leben kann. Der Weiterverkauf eines Hauses ändert an einem eingetragenen Wohnrecht nichts, auch ein neuer Eigentümer muss das Recht des Bewohners respektieren, im Haus zu leben. Der Rechteinhaber muss einem Verkauf des Hauses allerdings nicht zustimmen – für ihn bleibt ja auch fast alles wie gehabt.
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Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht für den Verkäufer steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Eigentümer nach dem Verkauf mindestens drei Jahre in der Wohnung bzw. dem Haus weiter wohnt. Dies ist der Erfahrung nach beim Verkauf in fast allen Fällen gegeben. Aber selbst, wenn das nicht der Fall ist, fällt nicht automatisch die Spekulationssteuer an: Bei Verkäufen von Immobilien, die länger als zehn Jahre im Besitz waren, ist der Verkauf ebenfalls steuerfrei. So bleibt der gesamte Erlös dem Verkäufer zur freien Verfügung.
Sie möchten mehr finanzielle Freiheit und trotzdem Ihre Wohnung oder Ihr Haus nicht verlassen? Der Haus- oder Wohnungsverkauf mit Wohnrecht an die GNIW macht genau das möglich. Sie verkaufen Ihre Immobilie als Rückmietverkauf und bekommen umgehend den kompletten vereinbarten Kaufpreis. Dabei übernimmt die GNIW im gesamten Prozess sämtliche Kosten. Zeitgleich erhalten Sie ein Mietrecht auf Lebenszeit - bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie ausziehen wollen. Dadurch erhalten Sie die komplette Flexibilität. Mieterhöhungen sind langfristig ausgeschlossen, zudem übernimmt die GNIW sämtliche Instandhaltungskosten. Für Sie also ein abgesichertes Rundum-sorglos-Paket.
![]() | Teilverkauf | Leibrente | |
---|---|---|---|
Auszahlung des kompletten Wertes der Immobilie | Ja | Nein | Nein |
Verkäufer bleibt in der Immobilie wohnen | Ja | Ja | Ja |
Übernahme aller Kaufnebenkosten | Ja | Ja | Ja |
Wohnrecht im Grundbuch | Ja | Nein | Ja |
Flexibilität: Mietverhältnis einseitig jederzeit kündbar vom Mieter | Ja | Nein | Nein |
Versteckte Gebühren | Nein | Ja | Ja |
Besser man ist auf alles vorbereitet. Auch auf den Fall, dass man irgendwann in eine kleinere Wohnung umzieht. Oder im Alter auf Pflegepersonal oder sogar einen Platz im Pflegeheim angewiesen ist. In diesen Fällen bietet der Hausverkauf mit Wohnrecht einige Vorteile: Weil die Kosten für einen Pflegedienst zuhause nicht unerheblich sind, gibt ein finanzielles Polster aus dem Erlös des Immobilienverkaufs ein gutes Gefühl und finanzielle Sicherheit. Damit lässt sich der Teil der Aufwände begleichen, die von der Kranken- bzw. Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Das Gute dabei: Auch wer aufgrund seines Alters oder wegen einer Erkrankung in eine andere Wohnung oder ein Pflegeheim umziehen muss, kann dies bei Bedarf auch kurzfristig tun, ohne sich um den Verkauf oder einen Nachmieter kümmern zu müssen.
Sie übermitteln im Kundenfragebogen die Eckdaten Ihres Eigenheims.
Die GNIW ermittelt anhand von aktuellen Marktdaten sowie Ihren Objektdaten den ungefähren Verkehrswert Ihrer Immobilie und bewertet dann den Wert dieser Immobilie im bewohnten Zustand.
Wenn Ihnen unser vorläufiges Kauf- und Mietangebot zusagt, dann vereinbaren Sie einfach einen Ortstermin mit einem unserer Kollegen zum Kennenlernen und zur Besichtigung Ihrer Immobilie. Dadurch können wir Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot unterbreiten, welches zu Ihrer Lebenssituation passt. Außerdem beantwortet unser Experte Ihnen alle offenen Fragen und bespricht persönlich Ihre individuellen Wünsche, wie z.B. eine kurze Mietdauer oder die Durchführung von anstehenden Instandhaltungsmaßnahmen.
Der Verkaufsprozess wird notariell begleitet und unabhängig geprüft. Bei Angebotsannahme durch Sie übernimmt die GNIW die Abwicklung der Transaktion und die zukünftige Verwaltung sowie Wartung Ihres Eigenheims. Hierbei entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Der Kaufpreis wird nach erfolgreichem Kaufabschluss direkt und vollständig an Sie ausgezahlt. Sie bleiben in Ihrem Eigenheim wohnen und zahlen dann die vereinbarte faire Miete. Den Kaufpreis können Sie anlegen oder ausgeben. Das lebenslange Mietverhältnis ist vertraglich garantiert, kann aber von Ihrer Seite jederzeit gekündigt werden. Die GNIW kann das Mietverhältnis nicht kündigen.
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