Abgeschlossenheit beschreibt die bauliche Trennung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum innerhalb einer Immobilie. Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn Decke, Boden und Wände das Sondereigentum eindeutig von den Gemeinschaftseinrichtungen trennen und ein eigener abschließbarer Zugang besteht. Auch eine Küche sowie Sanitäranlagen sind für die Anerkennung als abgeschlossene Wohneinheit notwendig. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung, um den Status als Sondereigentümer zu erlangen und das Eigentum im Grundbuch eintragen zu lassen.