Menschen mit einer entsprechenden Einschränkung stehen im Alltag aber immer wieder Barrieren gegenüber, die einen selbstbestimmten Lebensalltag erschweren. Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz wie folgt definiert:
“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.”
Barrierefrei ist ein Ort also, wenn behinderte Menschen einen Ort ohne fremde Hilfe oder Erschwernisse nutzen und so am sozialen Leben teilnehmen können. Für die Barrierefreiheit von Immobilien ist die DIN-Norm 18040 maßgeblich. Sie nennt eindeutige Kriterien, anhand der Immobilien als barrierefrei oder rollstuhlgerecht bewertet werden können.
Spätestens im Alter müssen sich viele Menschen mit möglichen Barrieren im eigenen Zuhause und im Alltag auseinandersetzen, denn in jeder Hinsicht barrierefrei sind in Deutschland nur die wenigsten Immobilien. Für Betroffene ist die möglichst barrierearme Gestaltung ihres Wohnraums daher eine Frage der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten: Menschen mit einer Einschränkung der Sehfähigkeit benötigen akustische Signale, um sich in der Wohnung zu orientieren, während Personen mit Bewegungseinschränkungen von einer stufenlosen Immobilie profitieren.