GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Bestellerprinzip

Bei der Vermittlung von Mietimmobilien gilt das Bestellerprinzip: Die Partei, die den Makler beauftragt, muss auch die Provision bezahlen. Dadurch müssen Mieter bei der Wohnungssuche nicht mehr allein für die Maklerkosten aufkommen, die der Vermieter verursacht hat.

Bei Kaufimmobilien ist die Courtage seit einer Gesetzesänderung 2020 zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen, sodass der Käufer höchstens die Hälfte des fälligen Betrags zahlen muss. Vorher konnte der Verkäufer die Provision auf den Käufer abwälzen

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