Erbschaften sind in Deutschland steuerpflichtig. Die Erbschaftssteuer greift allerdings erst, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden. Das sind die Freibeträge bei Erbschaften im Detail:
Verwandtschaftsverhältnis | Erbschaftssteuerfrei bis |
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder / Stiefkinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 100.000 Euro |
Andere / keine Verwandtschaft | 20.000 Euro |
Bei der Erbschaft einer Immobilie kommt ein Freibetrag in Höhe von 10 Prozent des Marktwerts hinzu. Erbt ein Kind das Haus seiner Eltern im Wert von 420.000 Euro, muss er also keine Erbschaftssteuer zahlen, weil der Freibetrag bei 442.000 Euro liegt.
Selbst bewohnte Immobilien können erbschaftssteuerfrei an Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder vererbt werden, solange die Immobilie auch vom Begünstigten mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt wird. Wird die Immobilie innerhalb der ersten zehn 10 Jahre verkauft oder vermietet, wird eine Nachzahlung der Erbschaftssteuer fällig.
Der Steuersatz richtet sich bei der Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Gesamtwert der Erbmasse.
Erbschaft nach Freibetrag | Steuersatz für Partner, (Stief-)Kinder, Enkel und (Groß-)Eltern | Steuersatz für geschiedene Ehepartner, Geschwister, Neffen und Nichten, Schwiegerkinder | Steuersatz für Tanten, Onkel, Freunde, Lebensgefährten |
< 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
< 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
< 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
< 6 Mio. Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
< 13 Mio. Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
< 26 Mio. Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
> 26 Mio. Euro | 30 % | 43 % | 50 % |