Erbschaftssteuer

Erbschaften sind in Deutschland steuerpflichtig. Die Erbschaftssteuer greift allerdings erst, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden. Das sind die Freibeträge bei Erbschaften im Detail:

VerwandtschaftsverhältnisErbschaftssteuerfrei bis
Ehepartner500.000 Euro
Kinder / Stiefkinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Eltern und Großeltern100.000 Euro
Andere / keine Verwandtschaft20.000 Euro

Bei der Erbschaft einer Immobilie kommt ein Freibetrag in Höhe von 10 Prozent des Marktwerts hinzu. Erbt ein Kind das Haus seiner Eltern im Wert von 420.000 Euro, muss er also keine Erbschaftssteuer zahlen, weil der Freibetrag bei 442.000 Euro liegt.

Selbst bewohnte Immobilien können erbschaftssteuerfrei an Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder vererbt werden, solange die Immobilie auch vom Begünstigten mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt wird. Wird die Immobilie innerhalb der ersten zehn 10 Jahre verkauft oder vermietet, wird eine Nachzahlung der Erbschaftssteuer fällig.

Der Steuersatz richtet sich bei der Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Gesamtwert der Erbmasse. 

Erbschaft nach FreibetragSteuersatz für Partner, (Stief-)Kinder, Enkel und (Groß-)Eltern Steuersatz für geschiedene Ehepartner, Geschwister, Neffen und Nichten, SchwiegerkinderSteuersatz für Tanten, Onkel, Freunde, Lebensgefährten
< 75.000 Euro7 %15 %30 %
< 300.000 Euro11 %20 %30 %
< 600.000 Euro15 %25 %30 %
< 6 Mio. Euro19 %30 %30 %
< 13 Mio. Euro23 %35 %50 %
< 26 Mio. Euro27 %40 %50 %
> 26 Mio. Euro30 %43 %50 %