Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen für Kauf, Modernisierung oder Renovierung fungiert. Bei Aufnahme des Darlehens wird die Grundschuld für den Hypothekar im Grundbuch eingetragen. Damit darf der Kreditgeber die Immobilie verpfänden, wenn der Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. Im Unterschied zu einer Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden – sie bleibt bis zur vollständigen Tilgung bestehen. Da die Bank mit dem Grundpfandrecht über eine starke Sicherheit verfügt, liegen die Zinssätze bei Immobiliendarlehen deutlich unter denen regulärer Konsumkredite ohne Besicherung.