Immobilien-Leibrente

Die Immobilienleibrente ist eine Form der Eigenkapitalfreigabe (Equity Release), bei der eine Immobilie gegen die Zahlung einer lebenslangen Leibrente und einem Wohnrecht verkauft wird. Der Verkäufer kann durch die Immobilienleibrente seine Rente aufbessern, ohne dafür sein zuhause aufgeben zu müssen. 

Das Wohnrecht wird durch einen reduzierten Immobilienwert verkauft. Der Abzug ergibt sich aus der geltenden Sterbetafel und basiert damit auf der Lebenserwartung des Leibrentenempfängers.

Im Gegensatz zum Rückmietverkauf ist die Immobilienleibrente eine Wette auf den Tod, denn die Rentenhöhe ergibt sich wesentlich aus der Lebenserwartung. Nur wenn der Eigentümer lange genug lebt, bekommt er unter Umständen den vollen Wert seiner Immobilie. Zudem ist der Ertragsanteil der bezogenen Leibrente steuerpflichtig und muss bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Beim Rückmietverkauf erhält der Eigentümer immer den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie und bewohnt sie als Mieter, solange er möchte. Der Erlös muss im Gegensatz zur Leibrente nicht versteuert werden, wenn die Immobilie zuvor mindestens drei Jahre selbst bewohnt wurde. Er kann so von Anfang an frei über den vollständigen Kaufpreis verfügen und sein Leben aus der Sicherheit eines unkündbaren Mietverhältnisses gestalten.

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