Die Mietpreisbremse ist eine seit 2015 geltende rechtliche Maßnahme zur Begrenzung von Mieterhöhungen. Die Miete darf demnach bei einer Wiedervermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Regelung ausgenommen sind Neubauwohnungen und modernisierte Wohnungen.
Die Mietpreisbremse kann von den Bundesländern eingesetzt werden, um in Städten und Kommunen mit knappem Wohnraum für Entspannung auf dem Mietmarkt zu sorgen und die Teuerung zu bremsen.
Die Mietpreisbremse unterscheidet sich vom Mietendeckel, der für kurze Zeit in Berlin galt, bevor er durch das Bundesverfassungsgericht im März 2021 wieder gekippt wurde.