Als Miteigentum wird das gemeinschaftliche Eigentum an einer Immobilie bezeichnet. Da eine Immobilie im Gegensatz zu einem Geldvermögen nicht direkt aufgeteilt werden kann, wird das Miteigentum als Bruchteil ausgedruckt und im Grundbuch dokumentiert.
Die laufenden Kosten für den Erhalt der Immobilie können individuell zwischen den Miteigentümern vereinbart werden. Das Miteigentum kommt entweder durch den gemeinschaftlichen Erwerb einer Immobilie oder eine Vererbung zustande. Auch beim Teilverkauf wird der Anbieter zum Miteigentümer.