Der Nachlass ist die Gesamtheit der Güter und Verpflichtungen, die eine Person nach ihrem Tod hinterlässt. Er umfasst sowohl Barvermögen als auch Wertpapiere, Wertgegenstände und Immobilien. Wohnrecht und Nießbrauchrecht sind nach § 1061 bzw. § 1093 BGB nicht erblich, weil ihre Ausübung an eine bestimmte Person gebunden ist.