Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung genannt) ist die jährliche Abrechnung der Betriebskosten einer Immobilie gegenüber den Mietern. Mieter leisten in der Regel eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung, die auf einer Schätzung für das kommende Jahr basiert. Die Nebenkostenabrechnung macht die tatsächlich angefallenen Kosten transparent und für den Mieter überprüfbar. Sie werden nach den folgenden Positionen aufgeschlüsselt:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Heizkosten
- Warmwasserkosten
- Wartung Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hausmeister
- Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder Breitbandverteiler
- Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
- Sonstige Nebenkosten
Die Nebenkostenabrechnung muss bis zum Ende des jährlichen Abrechnungszeitraums beim Mieter vorgelegt werden. Ansonsten kann der Vermieter keine höheren Kosten mehr geltend machen.