Das Nutzungsentgelt fällt beim Immobilien-Teilverkauf an und wird vom Verkäufer für das Nießbrauchrecht für die Immobilie bezahlt. Die Höhe des Entgelts ist vom Anbieter abhängig und liegt üblicherweise zwischen 4-6 Prozent. Bei einem Teilverkauf für 300.000 Euro und einem Nutzungsentgelt von 5 Prozent liegen die laufenden Kosten für das Nießbrauchrecht damit bei 15.000 Euro im Jahr oder 1.250 Euro pro Monat.
Im Unterschied dazu fällt beim Rückmietverkauf kein Nutzungsentgelt an. Stattdessen erhält der Verkäufer ein lebenslanges Mietrecht und zahlt eine ortsübliche Miete, solange er die Immobilie bewohnt. Die Miete kann in den ersten Jahren nicht erhöht werden und danach nur in den engen gesetzlichen Grenzen entlang der ortsüblichen Vergleichsmiete.