Bei der Beauftragung eines Maklers für den Verkauf einer Immobilie gilt seit Dezember 2020 das Prinzip der Provisionsteilung. Verkäufer und Käufer bezahlen also je 50 Prozent der Provision. Durch die Gesetzesänderung wurden Käufer gestärkt, welche die Maklerkosten ansonsten häufig vollständig selbst tragen mussten.