Beim Verkauf einer Immobilie wird die Spekulationssteuer fällig, wenn er innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren stattfindet. Bei einer selbst bewohnten oder durch die eigenen kindergeldberechtigten Kinder genutzten Immobilie verkürzt sich die Spekulationsfrist auf drei Jahre. Die Höhe der Spekulationssteuer ergibt sich aus dem Einkommen, dem Einkommensteuersatz und dem erzielten Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich wiederum aus dem Verkaufserlös abzüglich dieser Kosten:
- Maklerprovision
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten
- Grundbucheintrag
- Vorfälligkeitsentschädigung