Der Verwalter einer Immobilie wird vom Eigentümer beauftragt, um organisatorische Aufgaben rund um dessen Mehrfamilienhaus zu koordinieren. Dazu gehören das Veranlassen und Begleiten von Sanierungsmaßnahmen, die Auswahl und Betreuung der Mieter und die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Die Kosten für den Verwalter muss der Eigentümer selbst tragen, eine Umlage der Verwaltungskosten auf den Mieter ist nicht möglich.
In Wohnungseigentümergesellschaften ist ein Verwalter obligatorisch. Er vertritt die gemeinsamen Interessen der Eigentümer, stellt den Wirtschaftsplan auf, führt Beschlüsse der Eigentümerversammlung aus, plant Instandhaltungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums und verwaltet die Gelder der Gemeinschaft.