Der Wirtschaftsplan schlüsselt die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb eines Kalenderjahres auf. Als Grundlage der Schätzung wird die Jahresabrechnung des Vorjahres herangezogen. Zu den Kosten im Wirtschaftsplan gehören:
- Abwasser- & Müllgebühren
- Hausmeister
- Reinigungsarbeiten (Treppenhaus, Straße)
- Schornsteinfeger
- Energiekosten (für Gemeinschaftseigentum)
- Verwaltung
- Instandhaltung
- Wohngebäudeversicherung
- Kontoführung
Der Wirtschaftsplan wird durch den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt und auf der Eigentümerversammlung verabschiedet. Anhand des Plans erhalten alle Eigentümer einen Überblick über die anfallenden Kosten und das monatliche Hausgeld.