Mit dem Wohnrecht verfügt eine Person über das Recht, eine Immobilie selbst zu bewohnen – eine wirtschaftliche Nutzung der Immobilie ist allerdings ausgeschlossen. Beim Rückmietkauf erhält der Verkäufer zum Beispiel ein lebenslanges Mietrecht für die Immobilie. Er kann die Immobilie zu ortsüblichen Konditionen mieten und ausziehen, wann immer er will. Eine Kündigung durch den neuen Eigentümer ist nicht möglich.
Vom Wohnrecht zu unterscheiden ist das Nießbrauchrecht, welches das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung einschließt.