Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Eigentümer der Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Grundlage der Gemeinschaft bildet die Teilungserklärung, welche die einzelnen Wohneinheiten voneinander abgrenzt und Sonder- sowie Gemeinschaftseigentum definiert. 

In der Gemeinschaftsordnung einigt sich die WEG auf Regeln für die Verwaltung und gemeinsame Nutzung der Immobilie, zum Beispiel: 

  • Regeln zum Gebrauch des Gemeinschaftseigentums, Instandhaltungen und Reparaturen
  • Hausordnung
  • Stimmprinzip bei der Eigentümerversammlung
  • Bestellung des Verwalters

Jede Wohnungseigentümergemeinschaft muss einen Verwalter definieren, der für organisatorische, kaufmännische und technische Aufgaben rund um die Immobilie verantwortlich ist und der Gemeinschaft mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschafft. Die Rolle des Verwalters wird in der Regel von einer professionellen Hausverwaltung übernommen, aber auch ein Mitglied der WEG kann als Verwalter eingesetzt werden.