GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Nr. 1
im Rückmiet-
verkauf

Immobilienverrentung

Haus verkaufen und darin wohnen bleiben mit Rückmietverkauf, Teilverkauf, Leibrente & Co.

Immobilienverrentung: Was ist das?

Die eigene Immobilie verkaufen, aber darin wohnen bleiben: Bei der Immobilienverrentung geht es um den Verkauf einer Immobilie im Austausch gegen eine monatliche Rente oder Einmalzahlung und ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. 

  • Bei der Leibrente erhalten die Verkäufer eine lebenslange Rente
  • Bei der Zeitrente ist die Zahlung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt
  • Beim Teilverkauf wird ein Teil der Immobilie verkauft
  • Beim Rückmietverkauf erhalten Verkäufer den vollen Wert ihrer bewohnten Immobilie und einen unkündbaren MietvertragAlle Formen der Immobilienverrentung kommen mit einem Versprechen von Freiheit und Sicherheit: Aber geht dieses Versprechen auf?

Auf den ersten Blick scheinen die verschiedenen Formen der Verrentung einem einfachen Prinzip zu folgen, doch dahinter stecken oft komplizierte Konstruktionen mit vielen Variablen und eine Reihe von Kosten

Bei der Verrentung sichern Sie sich Ihre Immobilie als potenziellen Wohnort auf Lebenszeit. Einen möglichen Umzug in eine altersgerechte Wohnung planen Sie so ganz entspannt aus der Sicherheit Ihrer vier Wände heraus. Gleichzeitig erhöhen Sie Ihren finanziellen Spielraum und vergrößern Ihre Freiheit zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.

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Das sind unsere Auszeichnungen:

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Formen der Verrentung im Überblick

Beim Rückmietverkauf wird die GNIW Eigentümer Ihrer Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie aus. Im Gegenzug erhalten Sie einen Mietvertrag mit lebenslangem Wohnrecht. Wohnen Sie in Ihrem Haus, solange Sie wollen und ziehen Sie aus, wann immer Sie möchten.

Leibrente

Bei der Leibrente erhält der Verkäufer eine lebenslange monatliche Rente im Austausch gegen ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Rentenhöhe basiert auf der Lebenserwartung des Verkäufers. Je länger die Lebenserwartung, desto höher die Rente für eine gegebene Immobilie. Damit ist die Leibrente eine Wette auf den Tod. Wie viel Geld Sie für Ihre Immobilie erhalten, ist damit von einer unkontrollierbaren Variable abhängig. 

Dagegen wird die Immobilien-Zeitrente nicht lebenslang, sondern für einen vorab vereinbarten Zeitraum gezahlt. Die Rentenhöhe wird auf Basis dieser Laufzeit berechnet, sodass die Spekulation wie bei der Leibrente entfällt. 

Weder Leib- noch  Zeitrente sind streng reguliert. Je nach Anbieter können daher zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. 

Die bessere Alternative zur Leibrente
Wie funktioniert der Teilverkauf? - GNIW Rückmietverkauf

Teilverkauf

Beim Teilverkauf veräußert der Eigentümer 20 – 50 Prozent seiner Immobilie gegen eine Einmalzahlung und ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. Für die Nutzung zahlt der Verkäufer ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den Käufer. Die Instandhaltungspflicht verbleibt zu 100 Prozent beim Verkäufer. Für einen späteren Gesamtkauf berechnen viele Anbieter eine zusätzliche Abschlussprovision. 

Zudem sichern sich Teilverkauf-Anbieter mit einer Wertsteigerungsklausel gegen einen stagnierenden oder fallenden Immobilienmarkt ab. Für den Verkäufer ist der Teilverkauf daher mit einer prinzipiellen Unsicherheit und potenziellen Zusatzkosten verbunden.

Umkehrhypothek

Die Umkehrhypothek ist international als ‚Reverse Mortage‘ sehr populär – in Deutschland bieten allerdings nur wenige Banken das Modell an. Bei der Umkehrhypothek wird Ihre Immobilie gegen eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente durch den Kreditgeber mit einer Grundschuld belastet. Dabei sind sowohl Modelle mit einer lebenslangen Zahlung als auch mit einer  zeitlichen Befristung möglich. 

Das Darlehen wird inklusive der anfallenden Zinsen mit dem Verkauf der Immobilie aus dem Erlös getilgt. Dadurch wirkt der Zinseszinseffekt und die Schuldenlast steigt im Vergleich zu einem regulären Konsumkredit stark an.

Reicht der erzielte Verkaufspreis nicht aus, müssen die Nachkommen für die Restschuld aufkommen.

Rente aufbessern durch Umkehrhypothek
Rückmietverkauf der GNIW - Haus verkaufen und zurückmieten. Modell der Immobilienverrentung

Rückmietverkauf

Beim Rückmietverkauf der GNIW verkaufen Sie Ihre Immobilie und unterschreiben gleichzeitig einen unkündbaren Mietvertrag. Als Mieter müssen Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung kümmern und zahlen lediglich eine ortsübliche Miete. Die Miete kann in den ersten Jahren nicht angehoben werden. Anschließend sind Erhöhungen nur in den engen Grenzen des Mietrechts möglich.

Den Zeitpunkt des Auszugs bestimmten sie völlig frei. Sie gewinnen so Flexibilität und planen Ihren Lebensabend aus der Sicherheit Ihres Zuhauses.

Immobilienverrentung: Wohnrecht und Nießbrauchrecht

Bei der Immobilienverrentung bleiben Sie als Verkäufer in der Immobilie wohnen. Abhängig von der Verrentungsform wird die Wohnmöglichkeit durch eine der folgenden Konstruktionen garantiert: 

 

  • Nießbrauchrecht: Das Nießbrauchrecht ist das Recht, eine Immobilie wirtschaftlich zu nutzen oder selbst zu bewohnen – ohne der (alleinige) Eigentümer zu sein. Das Nießbrauchrecht wird dem Verkäufer zum Beispiel beim Teilverkauf zugesprochen.
  • Wohnrecht: Das Wohnrecht ist das Recht, eine Immobilie zu bewohnen. Es wird wie das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen, schließt allerdings die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie nicht ein.

Immobilienverrentung: Wann Zahlungen steuerpflichtig sind

Einkünfte sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Aber nicht jede Form der Immobilienrente wird als Einkommen gewertet. So gestaltet sich die Steuerpflicht bei Leibrente, Zeitrente, Umkehrhypothek, Teil- und Rückmietverkauf: 

 

  • Die Zeitrente wird steuerlich als reguläres Einkommen betrachtet und ist daher vollständig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei der Zeitrente zahlen Immobilieneigentümer also zweimal Steuern für Ihre Immobilie – beim Kauf und der Verrentung. 

 

  • Die Leibrente zählt zu den sonstigen Einkünften – nur der Ertragsanteil muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Höhe des Ertragsanteils ergibt sich aus Ihrem Alter bei Abschluss der Leibrente und liegt zwischen 1 (90 Jahre) – 15 Prozent (70 Jahre).

 

  • Teilverkauf und Rückmietverkauf sind spekulationssteuerfrei, wenn Sie die Immobilie länger als zehn Jahre besitzen oder Sie mindestens die letzten zwei Jahre selbst bewohnt haben.


Zahlungen aus einer Umkehrhypothek sind steuerfrei, da es sich beim Darlehen nicht um Einkommen handelt

Immobilienverrentung: Welche Kosten fallen an?

Jede Bank, welche die Immobilienrente anbietet, möchte Geld verdienen. Für den Verkäufer kommen je nach Form der Verrentung unterschiedliche Kosten zu – in Form von Entgelten, Zinsen oder des Wertverlustes durch Wohn -oder Nießbrauchrecht. Da die Anbieter einer Immobilienverrentung einen großen Gestaltungsspielraum bei den Konditionen besitzen, lassen sich hier allerdings nur die allgemeinen Prinzipien darstellen.

Teilverkauf: Nutzungsentgelt, Wertzuwachsklausel und Abschlussprovision

Beim Teilverkauf wird ein Nutzungsentgelt auf den verkauften Teil der Immobilie fällig. Damit sichert sich der Anbieter die Rendite, die er ansonsten auf dem freien Markt erzielt hätte. So zahlen Sie den Kaufpreis nach und nach zurück. Dadurch gibt es auch hier ein Langleberisiko. Dieses Nutzungsentgelt liegt i.d.R. um die 5 Prozent. Der Zinssatz wird nur für eine gewisse Laufzeit fixiert – anschließend sind Erhöhungen möglich. 

 

Verkaufen Sie eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro zu 50 Prozent ergibt sich daraus eine Auszahlung von

 

600.000 Euro * 50 Prozent = 300.000 Euro

 

Bei einem Nutzungsentgelt von 5 Prozent zahlen Sie daher

 

300.000 Euro * 5 Prozent = 15.000 Euro Entgelt pro Jahr

 

Bei einem Verkauf wird bei vielen Anbietern ein Abwicklungsentgelt fällig, dass in der Regel zwischen 4 und 6 Prozent des Verkaufspreises liegt. Andere Anbieter sichern sich gegen das Risiko einer ausbleibenden Wertsteigerung ab und gehen von einem Wertzuwachs auf 117 Prozent aus. Die Differenz bei einem Verkauf unter diesem Wert muss dann der Teilverkäufer zahlen. Selbst wenn Ihre Immobilie nicht an Wert verliert, können Sie beim Teilverkauf so Geld verlieren.

 

Bei einer Wertsteigerung von 10 Prozent zum Verkaufszeitpunkt ergibt sich ein Verkaufspreis von 660.000 Euro und einem anteiligen Erlös von 330.000 Euro. Geht der Anbieter von einer Wertsteigerung um 17 Prozentpunkte aus, ergibt sich daraus ein Anspruch des Anbieters auf

 

600.000 Euro * 1,17 / 2 = 351.000 Euro

 

Die Differenz von 21.000 Euro zahlt in diesem Fall der ursprüngliche Eigentümer. Seine Auszahlung beträgt nur noch 295.800 Euro. Hinzu kommen je nach Anbieter die anteiligen Maklerkosten sowie etwaige Verkaufsnebenkosten.

Immobilien-Leibrente: Wette auf den Tod

Die Immobilienleibrente ist eine wiederkehrende lebenslange Zahlung für den Verkauf der Immobilie. Die Höhe der Leibrente basiert dabei einerseits auf dem Wert der Immobilie abzüglich des Wohnwerts, andererseits auf der Lebenserwartung des Verkäufers.

 

Verkehrswert – Wert des Wohnrechts = zu verrentender Betrag

 

Der Wert des Wohnrechts basiert auf dem Mietwert und dem Kapitalwert-Vervielfältiger gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG. Er wird wiederum auf Basis der Sterbetafel berechnet und vom Bundesministerium für Finanzen jedes Jahr in einer Tabelle veröffentlicht. Dieser Tabelle liegt ein Zinssatz von 5,5 Prozent zugrunde – Banken rechnen allerdings unter Umständen mit einem anderen Zinssatz, sodass sich abweichende Vervielfältiger ergeben. 

 

Damit wird die potenziell zu erzielende Miete ins Verhältnis zur durchschnittlichen Lebenserwartung des Verkäufers gesetzt: 

 

Mietwert p.a. X Vervielfältiger = Wert des Wohnrechts

 

Der Vervielfältiger für einen 70-jährigen Mann liegt bei 10,008. Bei einer Immobilie mit einem Mietwert von 12.000 Euro pro Jahr ergibt sich so ein Wert des Wohnrechts von

 

12.000 Euro x 10,008 = 120.096 Euro

 

Liegt der Verkehrswert dieser Immobilie bei 400.000 Euro ergibt sich folgender zu  verrentender Betrag: 

 

400.000 Euro – 120.096 Euro = 279.004 Euro

 

Der zu vertretende Betrag wird nun durch den Leibrentenfaktor dividiert, um die Jahresrente zu erhalten.

 

279.004 € / (10,008/12) = 2.323 Euro / Monat

 

Die so ermittelte Leibrente beschreibt allerdings nur einen theoretischen Maximalwert, bei dem etwaige Gebühren, eine abweichende Verzinsung und der üblicherweise fällige Risikoabschlag nicht berücksichtigt werden. Dadurch unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Leibrenten-Anbieter zum Teil deutlich.

Umkehrhypothek: Hohe Schuldenlast durch Zinseszinseffekt

Die Umkehrhypothek ist eine Form des Kredits. Allerdings zahlen Sie als Darlehensnehmer keine Tilgungsraten während der Kreditlaufzeit, die Schuld wird erst mit dem Ende der Laufzeit fällig. Dadurch steigt die Schuldenlast im Vergleich zu einem Annuitätendarlehen sehr stark an. 

 

Die Basis für die Berechnung der Darlehenshöhe ist der Immobilienwert abzüglich eines Risikoabschlags. Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro und einem Risikoabschlag von 25 Prozent darf das Darlehen 375.000 nicht überschreiten.

 

Bei einer Laufzeit von 20 Jahren gibt sich damit eine mögliche Zahlung von 

 

375.000 Euro / 20 Jahre / 12 Monate = 1.562,50 Euro pro Monat

 

In dieser Rechnung werden allerdings weder Zinsen noch etwaige Zusatzgebühren berücksichtigt, welche die Auszahlung mindern.

Rückmietverkauf: Voller Verkehrswert der bewohnten Immobilie

Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie  ausgezahlt und werden vom Eigentümer zum Mieter. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und der Mietvertrag ist durch die GNIW unter keinen Umständen kündbar. Sie kündigen dagegen jederzeit innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist. Als neuer Eigentümer ist die GNIW für alle Instandhaltungsarbeiten verantwortlich. 

 

Weitere Kosten entstehen beim Rückmietverkauf nicht. Im Gegensatz zu Teilverkauf und Leibrente bietet der Rückmietverkauf damit maximale Sicherheit und volle Transparenz. Sie wissen von Anfang an, wie viel Geld Sie erhalten und bleiben in der Immobilie wohnen, solange Sie möchten.

So denken Kunden über die GNIW

Reinhard MeiritzReinhard Meiritz
10:00 08 Jan 23
Problemlose Kontaktaufnahme; nach Begutachtung von Haus und Grundstück durch Herrn Brandt erfolgte ein faires und für uns sehr zufriedenstellendes Kaufangebot; Rückfragen wurden von Frau Ruiz als Leiterin Immobilienankauf umgehend und kompetent geklärt; insgesamt ein entspannter und angenehmer Ablauf des Verkaufs mit natürlich für uns erfreulichem AbschlußNun wohnen wir weiter entspannt in unserem Haus, da wir die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege in professionelle Hände gelegt habenMit der GNIW das Geschäft getätigt zu haben war die richtige Entscheidung - wir können diesen Geschäftspartner sehr empfehlenFamilie Meiritz in Groß Kreutz (Havel)
peter schieskepeter schieske
07:07 07 Oct 22
Eine gute EntscheidungDas Konzept der GNIW war verständlich und umfassend.Gleich beim ersten Zusammentreffen mit den Mitarbeitern vom GNIW-Team wurde eine Vertrautheit aufgebaut,was unsere Entscheidung leicht gemacht hat.Die weiteren Schritte haben das auch bestätigt.Wir möchten uns auf diesem Weg beim GNIW-Team für ihre umsichtige kompetente Arbeit bedanken und wünschen weiterhin viel Erfolg.Waltraut und Peter Schieske
Matthias ScharfMatthias Scharf
14:03 05 Oct 22
Es ist alles 1A abgelaufen, freundliche und professionelle Mitarbeiter, eine nachvollziehbare Kaufabwicklung und ein fairer Kaufpreis für meine Wohnung haben die Zusammenarbeit perfekt gemacht! Das komplette Konzept hat mich überzeugt und wer seine Immobilie verkaufen möchte und trotzdem in ihr wohnen bleiben möchte findet in der GNIW den perfekten Partner!
Valeryia ValkouskayaValeryia Valkouskaya
10:24 18 Aug 22
Vielen Dank an die GNIW für so ein tolles Konzept! Nach so einer Lösung haben wir schon seit langem gesucht und endlich haben wir das Richtige gefunden. Die GNIW ist ein tolles Unternehmen mit sehr professionellen Mitarbeitern, die uns während des ganzen Verkaufsablaufs bei jeder Kleinigkeit unterstützt haben. Ab der Broschüre bis zum Finalangebot und dem nachfolgenden Vertragsabschluss verlief alles problemlos. So wie versprochen, wurde der Kaufpreis sofort nach Kaufabschluss überwiesen. Die Miethöhe hat uns auch zugesagt.Sicherlich werden wir es weiterempfehlen.
Pia-Noelia NaebersPia-Noelia Naebers
14:02 15 Aug 22
Die Zusammenarbeit als Käufer mit der GNIW Hat wunderbar funktioniert! Einen reibungslosen Ablauf hätte man sich nicht vorstellen können und auch die Kommunikation ist schnell und agil. Und oben würde ich das Geschäft mit der GNIW immer weiter empfehlen und freue mich schon heute auf den nächsten gemeinsamen Abschluss.Nicht nur wir als Makler Unternehmen sondern auch unsere Verkäufer waren super angetan vom Unternehmen sowie auch den Personen die dahinter stecken.
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Immobilienverrentung: Ihre Fragen - unsere Antworten

Die  Immobilienverrentung bezeichnet im engeren Sinn den Verkauf einer Immobilie gegen eine monatliche Rente und ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Rente kann  entweder lebenslang (Leibrente) oder für einen definierten Zeitraum (Zeitrente) gezahlt werden. Häufig werden unter dem Begriff aber auch andere Formen der Kapitalfreigabe zusammengefasst, bei denen der Verkäufer eine Einmalzahlung erhält. Dazu gehören der Teilverkauf und der Rückmietverkauf.

Immobilienleibrente und Immobilien-Zeitrente sind steuerpflichtig. Allerdings ist bei der Leibrente nur der Ertragsanteil von maximal 15 Prozent steuerpflichtig. Die Zeitrente wird vollständig zum persönlichen Steuersatz versteuert. 

 

Aus steuerlicher Sicht ist der Rückmietverkauf deutlich attraktiver. Da es sich um einen regulären Immobilienverkauf handelt, greift die steuerliche Privilegierung der Eigenheimbesitzer. Haben Sie die Immobilie vor dem Rückmietverkauf mindestens 2 Jahre selbst bewohnt, ist der Verkauf steuerfrei. Dasselbe gilt auch für den Teilverkauf.

Die Leibrente war neben dem Teilverkauf lange die einzige Möglichkeit, eine Immobilie zu verkaufen, sie aber weiterhin zu bewohnen. Sie bietet auf den ersten Blick eine große Sicherheit, da die Rentenzahlungen bis zum Lebensende garantiert sind. Allerdings garantiert die Leibrente keinen fairen Kaufpreis für die Immobilie.

 

Hinzu kommen steuerliche Nachteile gegenüber der Einmalzahlung beim Rückmietverkauf. Die Leibrente muss teilweise versteuert werden, der Verkauf ist nach zwei Jahren Eigennutzung steuerfrei. 



Die Rentenzahlung ist vor allem dann attraktiv, wenn sich Menschen die Verfügung über eine große Geldsumme nicht trauen und die Budgetierung ihres Vermögens sicher auslagern wollen. In allen anderen Fällen bietet der Rückmietverkauf mit der Einmalzahlung eine höhere Flexibilität bei gleichzeitiger Planungssicherheit.

Mit der Immobilienverrentung sichern Sie sich das Recht, in der Immobilie wohnen zu bleiben. Der neue Eigentümer kann die Immobilie weder vermieten noch selbst nutzen, sodass Sie mit der Verrentung grundsätzlich einen geringeren Preis erzielen als auf dem freien Markt. 

 

Beim Teilverkauf zahlen Sie eine monatliche Nutzungsgebühr von durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr. Der Zinssatz wird allerdings nur für eine bestimmte Laufzeit fixiert – anschließend ist eine Erhöhung möglich. Bei einem späteren Verkauf berechnen viele Anbieter eine Provision von bis zu 6 Prozent. Außerdem wird der Wert der Immobilie immer mit einer hypothetischen Wertsteigerung berechnet. Dadurch wälzen die Anbieter das Risiko einer ausbleibenden Wertsteigerung auf den Verkäufer ab, der die Differenz bezahlen muss. 

Die Leibrente ist die unsicherste Form der Verrentung, da erst mit dem Tod feststeht, wie viel Geld Sie für Ihre Immobilie erhalten haben werden.

 

Die Umkehrhypothek ist im Prinzip ein Kredit, sodass in jedem Fall Zinsen anfallen. Da die Zinsen erst mit dem Ablauf der Hypothek getilgt werden, wirkt der Zinseszinseffekt bei der Umkehrhypothek allerdings gegen Sie, sodass die Kosten über einem durchschnittlichen Konsumkredit liegen. 

Beim Rückmietverkauf zahlen Sie eine ortsübliche Miete, solange sie in der Immobilie wohnen bleiben möchten. Ansonsten fallen keine Kosten an – sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ausgezahlt.

Leibrente und Teilverkauf sind Wetten auf den Tod, bei denen nicht feststeht, wie viel Geld Sie letztlich für Ihre Immobilie erhalten. Beim Rückmietverkauf erhalten Sie immer den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie und wissen Sie bei Vertragsabschluss exakt, welchen Betrag Sie erhalten. Anschließend zahlen Sie lediglich die ortsübliche Miete, weitere Kosten entstehen nicht. Die Instandhaltung übernimmt die GNIW als neuer Verkäufer.

Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie im Rückmietverkauf der GNIW erzielen könnte? Dann holen Sie sich jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung zum Wert Ihrer Immobilie!

GNIW Rückmietverkauf (Haus verkaufen mit Wohnrecht).