Der Teilverkauf einer Immobilie kann attraktive Konditionen bieten und eine interessante Möglichkeit sein, um finanzielle Freiheit zu erlangen oder Liquidität zu generieren.
Jeder Teilverkauf ist ein individueller Prozess und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Ihren persönlichen Zielen, finanziellen Bedürfnissen und langfristigen Plänen. Beim Abschluss eines Teilverkaufs gibt es wichtige Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und Ihre langfristigen Ziele nicht beeinträchtigt werden.
Je nach individueller Situation und Bedürfnissen kann der Teilverkauf sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Die GNIW möchte Ihnen einen Überblick über die möglichen Nachteile des Teilverkaufs geben, damit Sie gut informierte Entscheidungen treffen können.
Beim Teilverkauf veräußern Sie einen Teil Ihres Eigenheims (bis zu maximal 50 Prozent) an einen Anbieter. Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis und können das Geld frei verwenden, sei es für Renovierungen, Umbauten oder persönliche Wünsche. Im Gegenzug zahlen Sie dem Anbieter ein festes Nutzungsentgelt für den verkauften Teil. So können Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen und sie nutzen.
Beim Teilverkauf haben Sie die Option, den verkauften Teil der Immobilie in der Zukunft wieder zurückzukaufen. Dies bietet Ihnen Flexibilität und die Möglichkeit, Ihre Wohnsituation entsprechend Ihren Bedürfnissen anzupassen. Durch diese Option behalten Sie langfristig die Kontrolle über Ihr Eigentum.
Als Miteigentümer behalten Sie ein finanzielles Interesse an der Immobilie. Sie können die Vorteile des Immobilieneigentums beizubehalten, während Sie gleichzeitig Liquidität freisetzen.
Eine der Hauptvorteile des Teilverkaufs ist die schnelle Verfügbarkeit von Liquidität. Durch den Verkauf eines Teils der Immobilie erhalten Sie einen vereinbarten Kaufpreis, den Sie nach Belieben nutzen können. Dies kann Ihnen helfen, dringende finanzielle Bedürfnisse zu decken, Investitionen zu tätigen oder einfach mehr finanzielle Freiheit zu genießen.
Beim Teilverkauf haben Sie oft die Möglichkeit, ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, weiterhin in der Immobilie zu wohnen und sie zu nutzen, auch nachdem ein Teil davon verkauft wurde. Das Nießbrauchrecht bietet Ihnen Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, in Ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben.
Auf den ersten Blick scheint das Modell attraktiv zu sein, jedoch sind auch einige Nachteile damit verbunden. Im Folgenden werden die potenziellen Nachteile des Immobilien-Teilverkaufs näher erläutert.
Beim Teilverkauf fallen zusätzliche Gebühren für die Abwicklung des Teilverkaufs an, wie beispielsweise Durchführungsentgelte, Maklerprovisionen und andere Gebühren. Diese Kosten reduzieren den Gesamterlös aus dem Verkauf.
Die Teilkäufer beteiligen sich nicht an den Instandhaltungskosten. Die verbleibenden Eigentümer müssen weiterhin alle Instandhaltungskosten tragen, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führt.
Wenn der Eigentümer das Recht behält, die Immobilie weiterhin zu bewohnen, entsteht ein monatliches Nutzungsentgelt. In einigen Fällen kann dieses Entgelt auch variabel sein und stark von der Inflationsrate abhängen.
Beim Teilverkauf besteht keine Garantie dafür, dass der Wert der verbleibenden Immobilie steigt. Dies kann dazu führen, dass die spätere Auszahlung niedriger ausfällt. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie können die Anbieter auch einen prozentualen Anteil an der Wertsteigerung verlangen. Die Wertentwicklung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Immobilienmarktes und der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen.
Nach einem Teilverkauf kann es vorkommen, dass die verbleibenden Eigentümer alleine die Grundsteuer tragen müssen, da sich die Anbieter oft nicht daran beteiligen. Dies kann zu einer erhöhten finanziellen Belastung führen.
Rückmietverkauf
Haus in Eigenregie verkaufen
Teilverkauf
1
Lebenslanges Mietrecht sichern
Rückmietverkauf bedeutet maximale Flexibilität - sowohl mit Blick auf die Finanzen als auch auf die Wohnsituation. Wenn Sie sich für den Rückmietverkauf an die GNIW entscheiden, erhalten Sie einen Mietvertrag, der Ihnen lebenslanges Miet- und jederzeitiges Kündigungsrecht garantiert. Wir können den Mietvertrag nicht einseitig auflösen. Wenn Sie sich für einen Umzug entscheiden, gilt umgekehrt lediglich die übliche Kündigungsfrist. Die Miete orientiert sich am ortsüblichen Niveau und begründen ein faires Mietverhältnis.
2
Flexibilität gewinnen & Träume erfüllen
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Eingang des Kaufpreises vergehen nur wenige Wochen, bis alle Formalitäten abgeschlossen und der Kaufpreis überwiesen ist. Durch den Eigentümerwechsel sind Sie anschließen nicht mehr für Sanierungen verantwortlich und gewinnen die Freiheit, den erzielten Erlös für die Erfüllung ihrer Träume zu nutzen.
3
Sicherheit statt Spekulation
Vom Teilverkauf erhoffen sich viele Menschen die Flexibilität und Sicherheit, den der Rückmietverkauf tatsächlich bietet. Aber der Teilverkauf ist im Prinzip ein Kredit mit variablen Zinssätzen und fortbestehenden Sanierungskosten, der zudem auf maximal die Hälfte des tatsächlichen Verkehrswerts gedeckelt ist. Die Nutzungsgebühren können dabei den ursprünglichen Kaufpreis überschreiten und den Teilverkauf sukzessive verteuern. Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie und ein lebenslanges unkündbares Mietrecht. Sie gewinnen sofort finanzielle Flexibilität und genießen gleichzeitig die Sicherheit der unkündbaren Wohnung.
So einfach funktioniert der Rückmietverkauf mit der GNIW. Nicht umsonst ist die GNIW Marktführer im Rückmietverkauf und Deutschlands größter Vermieter von Einfamilienhäusern.
Kontakt
Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt! Übermitteln Sie uns die Details zu Ihrer Immobilie, und wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen!
Besichtigungstermin vereinbaren
Um Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot zu unterbreiten, möchten wir Sie einladen, einen Besichtigungstermin mit einem unserer erfahrenen Kollegen zu vereinbaren. So können wir Ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und Ihre Wünsche persönlich besprechen.
Kaufvertrag unterschreiben
Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.
Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ausgezahlt und werden vom Eigentümer zum Mieter. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Beim Teilverkauf geben Sie zwischen 20 – 50 Prozent Ihres Hauses den Teileverkäufer und erhalten davor den Anteil des Immobilienwerts. Im Gegenzug erhalten Sie ein Nutzungsrecht für die Immobilie, für das ein Nutzungsentgelt fällig von etwa 3 % fällig wird. Zusätzlich haben Sie ein Rückkaufsrecht und können zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie verkaufen. Vertraglich wird eine zu erreichende Wertsteigerung festgelegt. Dadurch ist der Rückkauf eine Spekulation auf die Entwicklung des Immobilienmarkts. Eine geringere Wertsteigerung führt zu höheren Kosten.
Der Ablauf beim Teilverkauf entspricht weitgehend dem eines herkömmlichen Immobilienverkaufs: Er basiert auf einem notariell beglaubigten Kaufvertrag. Nach erfolgreichem Teilverkauf erfolgt ein entsprechender Eintrag im Grundbuch.
Im Gegensatz zum Rückmietverkauf bleiben Sie nach dem Teilverkauf in vielfältigen Arten finanziell abhängig:
Mit dem Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der Immobilie und mieten Sie zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie sind dabei unkündbar – kündigen aber jederzeit, wenn Sie wollen. Im Gegensatz zum Teilverkauf sind Sie von allen Verpflichtungen entbunden – von der Grundsteuer bis zu den regelmäßig anfallenden Sanierungskosten. Sie sind sofort völlig unabhängig und verfügen über die volle Summe – ohne Angst vor späteren Verbindlichkeiten.
Wegen der hohen Kosten kommt ein Teilverkauf nur in Frage, wenn die Immobilie in jedem Fall in Familienbesitz bleiben soll und kurzfristig Geld benötigt wird. Selbst dann sollten Sie den Teilverkauf gegen einen normalen Konsumkredit vergleichen, der ihnen oft besser Zinssätze und planbare Kondition bietet.
Kontakt
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10707 Berlin
Handelsregister:
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(Berlin) HRB 204793 B
Telefon: 030 / 403 65 79 10
E-Mail: info@gniw.de
Rückmietverkauf
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