Der Immobilienmarkt ist für Verkäufer attraktiv, weil ein kleines Angebot eine große Nachfrage trifft. Aber der Verkauf einer bewohnten Immobilie mit Wohnrecht bleibt kompliziert:
Lassen Sie sich von unseren Immobilienexperten beraten und
fordern Sie jetzt ein Angebot zum Rückmietverkauf ein.
Mit dem Rückmietverkauf können Sie sofort über den vollen Wert Ihrer Immobilie verfügen und müssen sich nur noch um die Mietzahlungen kümmern. Instandhaltungen übernimmt zukünftig die GNIW. So sind Sie zu jedem Zeitpunkt völlig flexibel – finanziell und örtlich. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die Früchte Ihrer Arbeit, anstatt sich an eine arbeits- und kostenintensive Immobilie zu binden.
1. Angebot einholen & Bewertung erhalten
Holen Sie sofort ein unverbindliches Angebot ein, indem Sie uns alle wichtigen Eckdaten zur Immobilie über unser Formular zukommen zulassen. Wir schicken Ihnen dann umgehend ein erstes Angebot zu.
2. Kennenlernen
Wenn unsere Ersteinschätzung Ihnen zusagt, treffen wir uns für einen gemeinsamen Termin vor Ort. Sie erhalten Antworten auf alle Fragen zum Rückmietverkauf und wir machen uns einen genauen Eindruck Ihrer Immobilie, damit Sie anschließend das finale Angebot und den Kaufvertrag sowie Mietvertrag zur Unterschrift erhalten.
3. Kaufpreis erhalten
Nach der Unterschrift kümmern wir uns um alle Formalitäten und weisen die Auszahlung an, sobald der Prozess abgeschlossen ist. In der Regel vergehen vom Einholen des Angebots bis zur Auszahlung nur wenige Wochen.
Haus in Eigenregie verkaufen
Teilverkauf
Viele Deutsche sind reich – aber das Geld steckt in der Immobilie. Reiselust, das Traumauto oder das Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnung – es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht. Bisher war es für die Menschen schwer, einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden. Mit dem Rückmietverkauf der GNIW haben wir ein Modell für den Hausverkauf mit Wohnrecht entwickelt, das Sicherheit durch ein unkündbares Mietverhältnis und Freiheit durch die Auszahlung vollen Verkehrswerts der bewohnten Immobilie verbindet. Verfügen Sie frei über Ihr Vermögen und erfüllen Sie sich Ihre Wünsche, während Sie weiterhin Ihr gewohntes Zuhause bewohnen und jederzeit ohne Altlasten in ein neues Zuhause umziehen.
Einige unserer Kundenstimmen
Der Hausverkauf mit Wohnrecht ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ohne Abzüge ausgezahlt. Die Berechnung findet auf der Grundlage objektiver Faktoren statt und ist vollkommen transparent. Nach dem Kauf bezahlen Sie lediglich eine monatliche Miete in ortsüblicher Höhe. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten übernimmt künftig die GNIW.
Der Mietvertrag auf Lebenszeit ist einseitig jederzeit kündbar. Das Mietverhältnis besteht so lange, wie Sie es wollen. Ihr lebenslanges Mietrecht wird zudem im Grundbuch verbrieft.
Im Mietvertrag ist ein lebenslanges Mietrecht verankert, dass durch einen Eigentümerwechsel nicht gebrochen werden kann. Auch die Unternehmensstruktur bürgt für Ihre Sicherheit. Alle Immobilien werden von einer Firma ohne andere wirtschaftliche Aktivitäten gehalten, sodass eine Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist.
1. Vermietete Wohnimmobilien taugen nur zur Kapitalanlage
Der wohl wichtigste Grund dafür, dass vermietete Wohnimmobilien am Transaktionsmarkt weniger wert sind als unvermietete, liegt daran, dass vermietete Objekte in Deutschland beinahe ausschließlich zur Kapitalanlage in Betracht kommen. Grund dafür ist der strenge Mieterschutz, der zudem in den vergangenen Jahren weiter verschärft worden ist. So ist die Eigenbedarfskündigung von Mietverträgen heutzutage kaum mehr möglich. Wer also eine Wohnimmobilie mit einem Mieter kauft, erwirbt nicht nur die Immobilie, sondern übernimmt auch den Mietvertrag. Denn es gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Die Folge für den Immobilienmarkt und die Nachfrage nach vermieteten Wohnungen ist klar. Da Selbstnutzer als potenzielle Käufer von Vornherein als Kaufinteressenten wegfallen, sinkt die Anzahl der möglichen Käufer erheblich – und aufgrund der sinkenden Nachfrage damit auch der Preis.
2. Mieter haben Angst vor neuen Eigentümern und lassen sie das spüren
Es gehört schon einiges an Mut dazu, eine vermietete Wohnung zu kaufen. In vielen Fällen sind die Mieter, die in der Immobilie wohnen, verunsichert und fürchten – selbst wenn dieser Fall nicht eintreten sollte –, dass ihnen zeitnah gekündigt oder zumindest die Miete erhöht wird. Da helfen auch die meisten Beschwichtigungen und der Verweis auf die Gesetzeslage nicht. Diese Verunsicherung bewirkt ihrerseits Vorurteile gegenüber den neuen Eigentümern. Häufig lassen Mieter daher potenzielle Käufer gar nicht erst zu Besichtigungen in die Wohnung, erteilen wenig bis kaum Auskünfte zum Zustand der Wohnung und betrachten insgesamt den Käufer mit Argusaugen. Die Folge spüren logischerweise auch Verkäufer von vermieteten Wohnimmobilien. Sie können ihre Immobilien häufig lange nicht verkaufen und sehen sich gezwungen, den Verkaufspreis nach und nach zu senken.
3. Die Berechnung der Finanzierung basiert immer auf der Ist-Miete
Auch die Berechnung der Finanzierung erfolgt bei vermieteten Immobilien anders, nämlich von hinten aufgerollt. Eine leerstehende Wohnimmobilie wird nach aktuellen Angebotspreisen bewertet, dabei gelten ganz andere Miethöhen. Das ist vor allem für Kreditinstitute wie Banken, Sparkassen und Versicherungen das maßgebliche Kriterium zur Berechnung des Finanzierungskredites. Vermietete Wohnungen werfen im Vergleich dazu in der Regel geringere Nettokaltmieten ab, was sich negativ auf die Mietrendite und folglich auf die Absicherung des Kredites auswirkt. Dabei gilt stets der Grundsatz: Mietsteigerungspotenziale ebenso wie zukünftige Einkommenssteigerungen der Käufer werden von Banken grundsätzlich nicht berücksichtigt. Für sie sind die Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des Erwerbs entscheidend. Die Folge: Der Immobilienmarkt unterscheidet zwischen leerstehenden und vermieteten Wohnungen, wobei vermietete Wohnungen mit Preisabschlägen gehandelt werden.
4. Regulierungen haben den Markt nervös gemacht
Vor diesem Hintergrund haben die verschärften Regulierungen rund um den Mietwohnungsmarkt der vergangenen Jahre die Sorgen der Finanzierer und Käufer erhöht. Allein der Berliner Mietendeckel hat, obwohl am Ende vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, dazu geführt, dass vermietete Wohnimmobilien deutliche Preisabschläge erfahren mussten. Das war nicht anders zu erwarten, weil mit dem Mietendeckel Mietobergrenzen eingeführt wurden und überhöhte Mieten gesenkt werden mussten. Auch wenn das Berliner Gesetz aktuell nicht mehr gültig ist, bleibt bei einem Blick auf die zunehmende Regulatorik am Mietwohnungsmarkt deutlich, was uns in den kommenden Jahren erwartet. Es werden weitere Maßnahmen zum Mieterschutz und zugleich Mietsteigerungsgrenzen eingeführt werden. Für vermietete Wohnungen werden sich diese ausgeweiteten Mieterrechte negativ auf die Beleihungswerte und damit auf die potenziellen Verkaufspreise auswirken.
5. Abstandszahlungen an Mieter steigen rasant
Wenn Vermieter aber doch wollen, dass ihre Mieter ausziehen, werden Abstandszahlungen fällig. In manchen Städten sind inzwischen Auszugsprämien von 500 bis 1.000 Euro je Quadratmeter an der Tagesordnung. Wer also eine Wohnung mit 100 Quadratmetern sein Eigen nennt und den Mieter zum Auszug bewegen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten zwischen 50.000 und 100.000 Euro rechnen, Tendenz weiter steigend. Banken indes können solche Zahlungen in der Regel nicht finanzieren, so dass auf der einen Seite eine Investition in eine vermietete Wohnimmobilie nur etwas für Gutbetuchte ist und auf der anderen Seite durchschnittliche Käufer noch vorsichtiger sein müssen beim Erwerb vermieteter Wohnungen. Beides wirkt sich abermals negativ auf die Preisen aus, die potenzielle Käufer vermieteter Wohnimmobilien zu zahlen bereit sind.
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