GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft
GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft Immobilienverrentung

Haus verkaufen - Wohnrecht behalten

Mit dem Rückmietverkauf Vermögen genießen, lebenslanges Wohnrecht sichern und umziehen, wann immer Sie wollen

Auszahlungsrechner

Möchten Sie den möglichen Kaufpreis Ihrer bewohnten Immobilie ermitteln? Oder interessieren Sie sich für eine grobe Schätzung der monatlichen Mietkosten? Dann sind Sie hier genau richtig! Unser Rückmietverkaufs-Rechner bietet Ihnen eine erste Preisspanne für Ihren Rückmietverkauf.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindlich sind. Um Ihnen ein konkretes Angebot zu unterbreiten, benötigen wir weitere Informationen zur Lage und zum Zustand Ihrer Immobilie. Nutzen Sie hierfür einfach unser Anfrageformular. Wir laden Sie herzlich ein, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

 

Erfahren Sie jetzt mehr über den möglichen Kaufpreis und die monatliche Miete Ihrer Immobilie. Nutzen Sie unseren Rückmietverkaufs-Rechner und stellen Sie Ihre Anfrage noch heute!

 

Klicken Sie hier für mehr Informationen zum Thema Wertunterschied zwischen bewohnten und unbewohnten Immobilien.  

geschätzter Marktwert unbewohnt
150.000 €
1.000.000 €

Marktwert bewohnt

monatliche Miete

Hausverkauf mit Wohnrecht in nur 3 Schritten

So einfach funktioniert der Hausverkauf mit Wohnrecht mit der GNIW. Nicht umsonst ist die GNIW Marktführer im Rückmietverkauf und Deutschlands größter Vermieter von Einfamilienhäusern.

Kontakt

Nach unverbindlicher Kontaktaufnahme zur GNIW und Übermittlung erster Details zur betreffenden Immobilie, unterbreitet die GNIW im Nachgang ein erstes kostenloses Kauf- und Mietangebot.

Besichtigungstermin vereinbaren

Wenn unser Angebot Ihren Preisvorstellungen entspricht, treffen wir uns für uns ein Kennenlernen in der Immobilie. Bei dieser Gelegenheit führen wir die finale Bewertung der Immobilie durch und führen Sie persönlich durch alle folgenden Schritte.

Kaufvertrag unterschreiben

Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.

Rückmietverkauf von der GNIW - Hausverkauf mit Wohnrecht

Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.

 

Ein Hausverkauf mit Wohnrecht bezeichnet den Verkauf einer Immobilie, bei dem der Verkäufer oder eine andere berechtigte Person ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht in dem Haus behält. Das Wohnrecht gewährt also dem Berechtigten das Recht, das Haus trotz des Verkaufs weiterhin zu bewohnen.

 

Für den Verkäufer bietet der Verkauf mit Wohnrecht eine attraktive Möglichkeit, seine Immobilie zu verkaufen, aber trotzdem in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Der Verkaufserlös kann genutzt werden, um beispielsweise Schulden abzuzahlen oder in eine kleinere Immobilie zu investieren, während der Verkäufer weiterhin in seinem Haus oder seiner Wohnung bleiben kann. 

Hausverkauf mit Wohnrecht: So geht’s

So denken Kunden über die GNIW

Reinhard MeiritzReinhard Meiritz
10:00 08 Jan 23
Problemlose Kontaktaufnahme; nach Begutachtung von Haus und Grundstück durch Herrn Brandt erfolgte ein faires und für uns sehr zufriedenstellendes Kaufangebot; Rückfragen wurden von Frau Ruiz als Leiterin Immobilienankauf umgehend und kompetent geklärt; insgesamt ein entspannter und angenehmer Ablauf des Verkaufs mit natürlich für uns erfreulichem AbschlußNun wohnen wir weiter entspannt in unserem Haus, da wir die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege in professionelle Hände gelegt habenMit der GNIW das Geschäft getätigt zu haben war die richtige Entscheidung - wir können diesen Geschäftspartner sehr empfehlenFamilie Meiritz in Groß Kreutz (Havel)
peter schieskepeter schieske
07:07 07 Oct 22
Eine gute EntscheidungDas Konzept der GNIW war verständlich und umfassend.Gleich beim ersten Zusammentreffen mit den Mitarbeitern vom GNIW-Team wurde eine Vertrautheit aufgebaut,was unsere Entscheidung leicht gemacht hat.Die weiteren Schritte haben das auch bestätigt.Wir möchten uns auf diesem Weg beim GNIW-Team für ihre umsichtige kompetente Arbeit bedanken und wünschen weiterhin viel Erfolg.Waltraut und Peter Schieske
Matthias ScharfMatthias Scharf
14:03 05 Oct 22
Es ist alles 1A abgelaufen, freundliche und professionelle Mitarbeiter, eine nachvollziehbare Kaufabwicklung und ein fairer Kaufpreis für meine Wohnung haben die Zusammenarbeit perfekt gemacht! Das komplette Konzept hat mich überzeugt und wer seine Immobilie verkaufen möchte und trotzdem in ihr wohnen bleiben möchte findet in der GNIW den perfekten Partner!
Valeryia ValkouskayaValeryia Valkouskaya
10:24 18 Aug 22
Vielen Dank an die GNIW für so ein tolles Konzept! Nach so einer Lösung haben wir schon seit langem gesucht und endlich haben wir das Richtige gefunden. Die GNIW ist ein tolles Unternehmen mit sehr professionellen Mitarbeitern, die uns während des ganzen Verkaufsablaufs bei jeder Kleinigkeit unterstützt haben. Ab der Broschüre bis zum Finalangebot und dem nachfolgenden Vertragsabschluss verlief alles problemlos. So wie versprochen, wurde der Kaufpreis sofort nach Kaufabschluss überwiesen. Die Miethöhe hat uns auch zugesagt.Sicherlich werden wir es weiterempfehlen.
Pia-Noelia NaebersPia-Noelia Naebers
14:02 15 Aug 22
Die Zusammenarbeit als Käufer mit der GNIW Hat wunderbar funktioniert! Einen reibungslosen Ablauf hätte man sich nicht vorstellen können und auch die Kommunikation ist schnell und agil. Und oben würde ich das Geschäft mit der GNIW immer weiter empfehlen und freue mich schon heute auf den nächsten gemeinsamen Abschluss.Nicht nur wir als Makler Unternehmen sondern auch unsere Verkäufer waren super angetan vom Unternehmen sowie auch den Personen die dahinter stecken.
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Häufige gestellte Fragen zum Hausverkauf mit Wohnrecht

Der Hausverkauf mit Wohnrecht ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ohne Abzüge ausgezahlt. Die Berechnung findet auf der Grundlage objektiver Faktoren statt und ist vollkommen transparent. Nach dem Kauf bezahlen Sie lediglich eine monatliche Miete in ortsüblicher Höhe. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten übernimmt künftig die GNIW.

Der Mietvertrag auf Lebenszeit ist einseitig jederzeit kündbar. Das Mietverhältnis besteht so lange, wie Sie es wollen. Ihr lebenslanges Mietrecht wird zudem im Grundbuch verbrieft.

Im Mietvertrag ist ein lebenslanges Mietrecht verankert, dass durch einen Eigentümerwechsel nicht gebrochen werden kann. Auch die Unternehmensstruktur bürgt für Ihre Sicherheit. Alle Immobilien werden von einer Firma ohne andere wirtschaftliche Aktivitäten gehalten, sodass eine Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist. 

1. Vermietete Wohnimmobilien taugen nur zur Kapitalanlage

Der wohl wichtigste Grund dafür, dass vermietete Wohnimmobilien am Transaktionsmarkt weniger wert sind als unvermietete, liegt daran, dass vermietete Objekte in Deutschland beinahe ausschließlich zur Kapitalanlage in Betracht kommen. Grund dafür ist der strenge Mieterschutz, der zudem in den vergangenen Jahren weiter verschärft worden ist. So ist die Eigenbedarfskündigung von Mietverträgen heutzutage kaum mehr möglich. Wer also eine Wohnimmobilie mit einem Mieter kauft, erwirbt nicht nur die Immobilie, sondern übernimmt auch den Mietvertrag. Denn es gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Die Folge für den Immobilienmarkt und die Nachfrage nach vermieteten Wohnungen ist klar. Da Selbstnutzer als potenzielle Käufer von Vornherein als Kaufinteressenten wegfallen, sinkt die Anzahl der möglichen Käufer erheblich – und aufgrund der sinkenden Nachfrage damit auch der Preis.

2. Mieter haben Angst vor neuen Eigentümern und lassen sie das spüren

Es gehört schon einiges an Mut dazu, eine vermietete Wohnung zu kaufen. In vielen Fällen sind die Mieter, die in der Immobilie wohnen, verunsichert und fürchten – selbst wenn dieser Fall nicht eintreten sollte –, dass ihnen zeitnah gekündigt oder zumindest die Miete erhöht wird. Da helfen auch die meisten Beschwichtigungen und der Verweis auf die Gesetzeslage nicht. Diese Verunsicherung bewirkt ihrerseits Vorurteile gegenüber den neuen Eigentümern. Häufig lassen Mieter daher potenzielle Käufer gar nicht erst zu Besichtigungen in die Wohnung, erteilen wenig bis kaum Auskünfte zum Zustand der Wohnung und betrachten insgesamt den Käufer mit Argusaugen. Die Folge spüren logischerweise auch Verkäufer von vermieteten Wohnimmobilien. Sie können ihre Immobilien häufig lange nicht verkaufen und sehen sich gezwungen, den Verkaufspreis nach und nach zu senken.

3. Die Berechnung der Finanzierung basiert immer auf der Ist-Miete

Auch die Berechnung der Finanzierung erfolgt bei vermieteten Immobilien anders, nämlich von hinten aufgerollt. Eine leerstehende Wohnimmobilie wird nach aktuellen Angebotspreisen bewertet, dabei gelten ganz andere Miethöhen. Das ist vor allem für Kreditinstitute wie Banken, Sparkassen und Versicherungen das maßgebliche Kriterium zur Berechnung des Finanzierungskredites. Vermietete Wohnungen werfen im Vergleich dazu in der Regel geringere Nettokaltmieten ab, was sich negativ auf die Mietrendite und folglich auf die Absicherung des Kredites auswirkt. Dabei gilt stets der Grundsatz: Mietsteigerungspotenziale ebenso wie zukünftige Einkommenssteigerungen der Käufer werden von Banken grundsätzlich nicht berücksichtigt. Für sie sind die Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des Erwerbs entscheidend. Die Folge: Der Immobilienmarkt unterscheidet zwischen leerstehenden und vermieteten Wohnungen, wobei vermietete Wohnungen mit Preisabschlägen gehandelt werden.

4. Regulierungen haben den Markt nervös gemacht

Vor diesem Hintergrund haben die verschärften Regulierungen rund um den Mietwohnungsmarkt der vergangenen Jahre die Sorgen der Finanzierer und Käufer erhöht. Allein der Berliner Mietendeckel hat, obwohl am Ende vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, dazu geführt, dass vermietete Wohnimmobilien deutliche Preisabschläge erfahren mussten. Das war nicht anders zu erwarten, weil mit dem Mietendeckel Mietobergrenzen eingeführt wurden und überhöhte Mieten gesenkt werden mussten. Auch wenn das Berliner Gesetz aktuell nicht mehr gültig ist, bleibt bei einem Blick auf die zunehmende Regulatorik am Mietwohnungsmarkt deutlich, was uns in den kommenden Jahren erwartet. Es werden weitere Maßnahmen zum Mieterschutz und zugleich Mietsteigerungsgrenzen eingeführt werden. Für vermietete Wohnungen werden sich diese ausgeweiteten Mieterrechte negativ auf die Beleihungswerte und damit auf die potenziellen Verkaufspreise auswirken.

5. Abstandszahlungen an Mieter steigen rasant

Wenn Vermieter aber doch wollen, dass ihre Mieter ausziehen, werden Abstandszahlungen fällig. In manchen Städten sind inzwischen Auszugsprämien von 500 bis 1.000 Euro je Quadratmeter an der Tagesordnung. Wer also eine Wohnung mit 100 Quadratmetern sein Eigen nennt und den Mieter zum Auszug bewegen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten zwischen 50.000 und 100.000 Euro rechnen, Tendenz weiter steigend. Banken indes können solche Zahlungen in der Regel nicht finanzieren, so dass auf der einen Seite eine Investition in eine vermietete Wohnimmobilie nur etwas für Gutbetuchte ist und auf der anderen Seite durchschnittliche Käufer noch vorsichtiger sein müssen beim Erwerb vermieteter Wohnungen. Beides wirkt sich abermals negativ auf die Preisen aus, die potenzielle Käufer vermieteter Wohnimmobilien zu zahlen bereit sind.

Immobilienverrentungsmodell – Rückmietverkauf

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