Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindlich sind. Um Ihnen ein konkretes Angebot zu unterbreiten, benötigen wir weitere Informationen zur Lage und zum Zustand Ihrer Immobilie. Nutzen Sie hierfür einfach unser Anfrageformular. Wir laden Sie herzlich ein, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
Erfahren Sie jetzt mehr über den möglichen Kaufpreis und die monatliche Miete Ihrer Immobilie. Nutzen Sie unseren Rückmietverkaufs-Rechner und stellen Sie Ihre Anfrage noch heute!
Marktwert bewohnt
monatliche Miete
So einfach funktioniert der Rückmietverkauf mit der GNIW. Nicht umsonst ist die GNIW Marktführer im Rückmietverkauf und Deutschlands größter Vermieter von Einfamilienhäusern.
Kontakt
Nach unverbindlicher Kontaktaufnahme zur GNIW und Übermittlung erster Details zur betreffenden Immobilie, unterbreitet die GNIW im Nachgang ein erstes kostenloses Kauf- und Mietangebot.
Besichtigungstermin vereinbaren
Wenn unser Angebot Ihren Preisvorstellungen entspricht, treffen wir uns für uns ein Kennenlernen in der Immobilie. Bei dieser Gelegenheit führen wir die finale Bewertung der Immobilie durch und führen Sie persönlich durch alle folgenden Schritte.
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Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.
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Ein Rückmietverkauf ist ein Modell der Immobilienverrentung, bei dem der Eigentümer sein Haus verkauft und gleichzeitig das Recht behält, darin zu wohnen. Dadurch kann er Liquidität freisetzen und weiterhin in seinem gewohnten Zuhause bleiben.
Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ausgezahlt und werden vom Eigentümer zum Mieter. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Beim Rückmietverkauf wird die GNIW Eigentümer Ihrer Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie aus, während Sie einen Mietvertrag mit lebenslangem Mietrecht unterschreiben. Wohnen Sie in Ihrem Haus, solange Sie wollen und ziehen Sie aus, wann immer Sie möchten.
Hinter dem Rückmietkauf steckt ein einfaches Prinzip: Die Immobilie wechselt den Eigentümer, im Austausch erhalten Sie lebenslanges Mietrecht und alle Pflichten gehen auf den neuen Eigentümer über. Rückmietverkauf bedeutet einen Zugewinn an Flexibilität und Unabhängigkeit – finanziell und materiell. Beim Teilverkauf wird der Käufer dagegen Miteigentümer Ihrer Immobilie. Sie bleiben ebenfalls in Ihrer Immobilie wohnen und halten weiterhin zwischen 50 – 80 Prozent der Immobilie. Die Eigentümerpflichten bleiben bei Ihnen, zusätzlich fällt eine jährliche Nutzungsgebühr als prozentualer Anteil vom Kaufpreis an. Der Teilverkauf folgt damit den Prinzipien eines Kredits, der Rückmietverkauf ist ein echter Verkauf ohne Rückzahlungspflicht.
Als Mieter Ihrer ehemaligen Immobilie erhalten Sie ein Mietrecht auf unbestimmte Zeit. Wir können das Mietverhältnis unter keinen Umständen kündigen – Sie kündigen dagegen jederzeit. Erhalten Sie sofort den Verkehrswert der bewohnten Immobilie, bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und ziehen Sie aus, wenn sich Ihre Lebensumstände -und Bedürfnisse ändern.
Nein, Mieterhöhungen sind enge Grenzen gesetzt. Die Miete wird bei Vertragsschluss anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Mieterhöhungen sind für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Anschließend sind Mieterhöhungen maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren möglich, wobei die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzrahmen bleibt. Sie zahlen eine faire und marktübliche Miete, solange Sie in der Immobilie wohnen bleiben wollen.
Vom Rückmietverkauf profitieren beide Parteien. Sie verkaufen Ihre Eigenheim, behalten ihren Wohnraum und gewinnen maximale Flexibilität: Wohnen bleiben solange Sie möchten und ausziehen wann immer Sie wollen! Gleichzeitig baut die GNIW ihren Immobilienbestand mit Objekten aus, die normalerweise nicht auf dem Markt verfügbar sind.
Prinzipiell kommt jede selbst genutzte Immobilie für den Rückmietkauf infrage. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot für die Immobilie machen – zum Beispiel wegen des baulichen Zustands. Sie erhalten dann in jedem Fall zeitnah eine ausführliche Rückmeldung von uns.
Ob die Immobilie bereits vollständig finanziert ist, spielt für den Rückmietverkauf keine Rolle. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Verkehrswert abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt.
Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt unsere Firmenstruktur einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GNIW mbH getragen.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.
Kontakt
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