Der Rückmietverkauf ist eine gute Option für Immobilieneigentümer, die schnell Liquidität benötigen und dennoch ihr Zuhause weiterhin bewohnen wollen. Der wichtigste Unterschied des üblichen Verkaufs ist, die Immobilie wird veräußert und im gleichen Atemzug zurückgemietet. Der Verkäufer erhält also das Recht, das Haus weiter zu bewohnen und zwar – lebenslang.
Dieses Verkaufsmodell kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Der Verkäufer erhält den kompletten Preis der bewohnten Immobilie und kann diese so lange weiter bewohnen wie er will. Zusätzlich wird die Verantwortung für die Instandhaltungen auf den Käufer übertragen. Der Erwerber profitiert von konstanten monatlichen Mieteinnahmen und hat auch später die Möglichkeit, die Immobilie zu veräußern. Die Absicherung des Wohnrechts erfolgt durch die Eintragung im Grundbuch, so dass eine Kündigung durch den neuen Eigentümer nicht möglich ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Hausverkauf mit Wohnrecht oft komplex sein kann und es empfiehlt sich, die Verkaufsbedingungen sorgfältig vor Unterzeichnung zu prüfen.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die richtige Entscheidung zu treffen und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
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Das sind unsere Auszeichnungen:
Rückmietverkauf Ihrer Immobilie mit der GNIW
Beim Rückmietverkauf wird die GNIW Eigentümer Ihrer Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie aus. Im Gegenzug erhalten Sie einen Mietvertrag mit lebenslangem Wohnrecht. Wohnen Sie in Ihrem Haus, solange Sie wollen und ziehen Sie aus, wann immer Sie möchten.
Die Festlegung des Kaufpreises erfolgt auf Basis Ihrer individuellen Vereinbarung mit dem Käufer. Faktoren wie Lage, Zustand, Angebot und Nachfrage sowie die Entwicklung einer Region beeinflussen maßgeblich den Wert einer Immobilie sowie dessen Entwicklung. Für die Berechnung des Preises existieren außerdem verschiedene Verfahren. Je nach dem, welches zur Anwendung kommt, kann sich der Preis nochmals unterscheiden. Immobilienmakler und Investoren nutzen verschiedenste Gutachtersoftwares, um Immobilien anhand ihrer Eigenschaften ins Verhältnis zueinander zu setzen und zu bewerten.
Es jedoch wichtig zwischen bewohnten und unbewohnten Immobilie zu unterscheiden. Der Wert einer bewohnten Immobilie ist oft geringer als der Wert einer unbewohnten Immobilie. In diesem Kontext spielt die Nachfrage eine entscheidende Rolle. Eine leerstehende Immobilie wird besonders nachgefragt, weil die von einem Käufer sofort bezogen werden kann. Im Gegensatz dazu gibt es bei bewohnten Immobilie eine viel kleinere Gruppe von potenzieller Käufer, insbesondere bei Einfamilienhäuser.
In der Praxis bedeutet es, dass selbst zwei identische Immobilien unterschiedliche Werte haben können.
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Vollen Verkehrswert der selbstgenutzten Immobilie erhalten
Nachdem wir ihre Anfrage erhalten, führen wir eine professionelle Immobilienbewertung anhand objektiver Faktoren wie Lage, Zustand und Größe durch. Sie erhalten immer 100 % des ermittelten Verkehrswerts ausgezahlt. Statt in Eigenregie oder mit Makler selbst einen Käufer zu suchen, erhalten Sie beim Rückmietverkauf so schnell und planbar die Auszahlung für Ihre Immobilie.
2
Lebenslanges Mietrecht sichern
Rückmietverkauf bedeutet maximale Flexibilität – sowohl mit Blick auf die Finanzen als auch auf die Wohnsituation. Wenn Sie sich für den Rückmietverkauf an die GNIW entscheiden, erhalten Sie einen Mietvertrag, der Ihnen lebenslanges Miet- und jederzeitiges Kündigungsrecht garantiert. Wir können den Mietvertrag nicht einseitig auflösen. Wenn Sie sich für einen Umzug entscheiden, gilt umgekehrt lediglich die übliche Kündigungsfrist. Die Miete orientiert sich am ortsüblichen Niveau und begründen ein faires Mietverhältnis.
3
Flexibilität gewinnen & Träume erfüllen
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Eingang des Kaufpreises vergehen nur wenige Wochen, bis alle Formalitäten abgeschlossen und der Kaufpreis überwiesen ist. Durch den Eigentümerwechsel sind Sie anschließen nicht mehr für Sanierungen verantwortlich und gewinnen die Freiheit, den erzielten Erlös für die Erfüllung ihrer Träume zu nutzen.
4
Sicherheit statt Spekulation
Vom Teilverkauf erhoffen sich viele Menschen die Flexibilität und Sicherheit, den der Rückmietverkauf tatsächlich bietet. Aber der Teilverkauf ist im Prinzip ein Kredit mit variablen Zinssätzen und fortbestehenden Sanierungskosten, der zudem auf maximal die Hälfte des tatsächlichen Verkehrswerts gedeckelt ist. Die Nutzungsgebühren können dabei den ursprünglichen Kaufpreis überschreiten und den Teilverkauf sukzessive verteuern. Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie und ein lebenslanges unkündbares Mietrecht. Sie gewinnen sofort finanzielle Flexibilität und genießen gleichzeitig die Sicherheit der unkündbaren Wohnung.
Hinter dem Rückmietkauf steckt ein einfaches Prinzip: Die Immobilie wechselt den Eigentümer, im Austausch erhalten Sie lebenslanges Mietrecht und alle Pflichten gehen auf den neuen Eigentümer über. Rückmietverkauf bedeutet einen Zugewinn an Flexibilität und Unabhängigkeit – finanziell und materiell. Beim Teilverkauf wird der Käufer dagegen Miteigentümer Ihrer Immobilie. Sie bleiben ebenfalls in Ihrer Immobilie wohnen und halten weiterhin zwischen 50 – 80 Prozent der Immobilie. Die Eigentümerpflichten bleiben bei Ihnen, zusätzlich fällt eine jährliche Nutzungsgebühr als prozentualer Anteil vom Kaufpreis an. Der Teilverkauf folgt damit den Prinzipien eines Kredits, der Rückmietverkauf ist ein echter Verkauf ohne Rückzahlungspflicht.
Als Mieter Ihrer ehemaligen Immobilie erhalten Sie ein Mietrecht auf unbestimmte Zeit. Wir können das Mietverhältnis unter keinen Umständen kündigen – Sie kündigen dagegen jederzeit. Erhalten Sie sofort den Verkehrswert der bewohnten Immobilie, bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und ziehen Sie aus, wenn sich Ihre Lebensumstände -und Bedürfnisse ändern.
Nein, Mieterhöhungen sind enge Grenzen gesetzt. Die Miete wird bei Vertragsschluss anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Mieterhöhungen sind für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Anschließend sind Mieterhöhungen maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren möglich, wobei die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzrahmen bleibt. Sie zahlen eine faire und marktübliche Miete, solange Sie in der Immobilie wohnen bleiben wollen.
Vom Rückmietverkauf profitieren beide Parteien. Sie verkaufen Ihre Eigenheim, behalten ihren Wohnraum und gewinnen maximale Flexibilität: Wohnen bleiben solange Sie möchten und ausziehen wann immer Sie wollen! Gleichzeitig baut die GNIW ihren Immobilienbestand mit Objekten aus, die normalerweise nicht auf dem Markt verfügbar sind.
Prinzipiell kommt jede selbst genutzte Immobilie für den Rückmietkauf infrage. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot für die Immobilie machen – zum Beispiel wegen des baulichen Zustands. Sie erhalten dann in jedem Fall zeitnah eine ausführliche Rückmeldung von uns.
Ob die Immobilie bereits vollständig finanziert ist, spielt für den Rückmietverkauf keine Rolle. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Verkehrswert abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt.
Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt unsere Firmenstruktur einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GNIW mbH getragen.
Der Rückmietverkauf in 3 Schritten
Jetzt Angebot anfordern
Nutzen Sie unser Formular, um uns die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie zu übermitteln. Wir überprüfen die Angaben umgehend und führen eine erste Bewertung zu ihrer Orientierung durch. Unser Team steht Ihnen gleichzeitig für Fragen zur Verfügung.
Besichtigungstermin vereinbaren
Wenn unser Angebot Ihren Preisvorstellungen entspricht, treffen wir uns für uns ein Kennenlernen in der Immobilie. Bei dieser Gelegenheit führen wir die finale Bewertung der Immobilie durch und führen Sie persönlich durch alle folgenden Schritte.
Kaufvertrag unterschreiben
Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.
Kontakt
Kurfürstendamm 194
10707 Berlin
Handelsregister:
Amtsgericht Charlottenburg
(Berlin) HRB 204793 B
Telefon: 030 / 403 65 79 10
E-Mail: info@gniw.de
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