Unsere Bedürfnisse verändern sich ein ganzes Leben. Wollen wir mit 30 ein schönes Haus für unsere Kinder, benötigen wir im Alter weniger Platz und mehr Unterstützung für einen selbstbestimmten Alltag. Betreutes Wohnen verbindet Wohnraum mit der Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte. Üblicherweise erhalten Sie im betreuten Wohnen gegen eine monatliche Pauschale folgende Leistungen.
Betreutes Wohnen: Das sind die Vorteile der Unterstützung im Alter
Unterstützung zur Selbstbestimmung
Es sind oft die kleinen Dinge, die das Leben im Alter komplizierter werden lassen. Durch die Betreuung können Sie Ihren Ruhestand besser genießen und Alltagshürden leicht überspringen.
Nachbarschaft
Betreutes Wohnen bietet Raum und Gelegenheit für den Austausch mit Gleichaltrigen in einer geschützten Atmosphäre und unmittelbarer Nähe zu den eigenen vier Wänden.
Sicherheit
Im Vergleich zum Einfamilienhaus sind altersgerechte Wohnanlagen kein attraktives Ziel für Einbrecher und bieten zudem besseren Schutz durch anwesendes Personal.
Gesundheitliche Betreuung
Gerade in ländlichen Gegenden ist die medizinische Versorgung nicht immer schnell verfügbar. Dank Notruf und stets anwesendem Betreuungspersonal ist im betreuten Ernstfall zügig Hilfe zur Stelle.
Betreutes Wohnen - Alles wichtige:
Diese Kosten fallen an
Die Kosten für Betreutes Wohnen setzen sich aus 2 Posten zusammen:
Die Mietkosten für eine Wohnung im Betreuten Wohnen liegen im Durchschnitt 10 – 20 Prozent über der Nettokaltmiete für ein herkömmliches Wohnverhältnis. Auch beim Immobilienkauf liegen die Zusatzkosten in diesem Rahmen. Außerdem fallen monatliche Kosten für die Betreuung an. Die Pauschale bewegt sich je nach Leistungsumfang zwischen 100 – 200 Euro im Monat für eine Basis-Betreuung.
Die richtige Einrichtung finden
Nicht jede Wohnanlage verspricht langfristige Lebenszufriedenheit im Alter. Einrichtungen zum Betreuten Wohnen sind (in aller Regel) keine gemeinnützigen Organisationen und werden im Gegensatz zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht von der Sozialversicherung finanziert. Sie sind so darauf angewiesen, die Kosten zu minimieren und die Einnahmen zu maximieren. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, ist ein erneuter Umzug aufwendig und teuer.
Prüfen Sie also rechtzeitig verschiedene Angebote und schauen Sie sich mehrere Anlagen persönlich vor Ort an. Im Idealfall befragen Sie bei dieser Gelegenheit andere Bewohner zu Ihren Erfahrungen. Auch eine Internetrecherche hilft Ihnen, die richtige Einrichtung für Sie zu finden.
Versicherung bei Pflegestufe
Betreutes Wohnen bedeutet entweder regelmäßige Mietkosten oder eine hohe Einmalzahlung. Die Pflegeversicherung bezahlt das betreute Wohnen nicht direkt. Verfügen Sie allerdings über eine Pflegestufe, können Sie damit auch Kosten finanzieren, die im Rahmen des Betreuten Wohnens anfallen. Die meisten Einrichtungen erfüllen aber nicht aller Anforderungen an einer 24-Stunden-Pflege, wie Sie ein professionelles Pflegeheim oder ein Pflegedienst leisten kann.
Diese Kosten fallen an
Immobilienbesitzer sind in einer vergleichsweise komfortablen Situation, denn Sie verfügen mit Ihrer Immobilie über ein Vermögen, das Sie für die Finanzierung nutzen können. Aber ein Auszug ist dann sofort fällig – auch wenn Sie den Umzug in die altersgerechte Wohnung erst in 2, 5 oder 10 Jahren planen, sich aber bereits jetzt absichern wollen. Umgekehrt dauert der Verkauf der alten Immobilie, die Suche nach einer geeigneten Betreuung und die Abwicklung der Formalitäten Zeit. Im schlechtesten Fall entsteht eine Wohnlücke, wenn Sie nicht rechtzeitig ein betreutes Wohnen finden.
Rückmietverkauf: Altersgerechter Umzug, wann Sie es wollen
Betreutes Wohnen bedeutet entweder regelmäßige Mietkosten oder eine hohe Einmalzahlung. Die Pflegeversicherung bezahlt das betreute Wohnen nicht direkt. Verfügen Sie allerdings über eine Pflegestufe, können Sie damit auch Kosten finanzieren, die im Rahmen des Betreuten Wohnens anfallen. Die meisten Einrichtungen erfüllen aber nicht aller Anforderungen an einer 24-Stunden-Pflege, wie Sie ein professionelles Pflegeheim oder ein Pflegedienst leisten kann.
1
Angebot einholen
Der Rückmietverkauf basiert auf einer fairen Bewertung Ihrer Immobilie hinsichtlich Lage, Zustand, Ausstattung, Größe und vieler weiterer Faktoren. Beantworten Sie einfach einige wenige Fragen zu Ihrem Zuhause, damit wir Ihnen schnell eine erste Einschätzung zu Ihrer Immobilie geben können.
2
Kennenlernen
Wenn Ihnen unsere Ersteinschätzung zusagt, besuchen wir Sie zu einem Termin Ihrer Wahl, um einerseits alle offenen Fragen mit Ihnen zu besprechen und andererseits die finalen Details für die abschließende Immobilienbewertung aufzunehmen.
3
Vertrag unterschreiben
Nach der Besichtigung erhalten Sie kurzfristig ein Angebot, einen Kaufvertrag und Ihren unkündbaren Mietvertrag. Entscheiden Sie sich für den Rückmietverkauf und wir leiten alle Formalitäten ein, um Ihnen den vollen Verkehrswert der Immobilie schnellstmöglich auszahlen zu können.
4
Ruhestand genießen
Nach Kaufpreisfälligkeit erhalten Sie den vereinbarten Betrag sofort ausgezahlt. Nun sind Sie völlig frei. Ihr Mietvertrag kann von uns nicht gekündigt werden. Sie bleiben also in der Immobilie wohnen und sehen sich in Ruhe nach dem Alterssitz Ihrer Wünsche um. Finden Sie eine schöne Wohneinrichtung oder bleiben Sie in Ihrer Immobilie und engagieren Sie einen Pflegedienst – Sie entscheiden völlig frei aus der Sicherheit Ihres gewohnten Zuhauses, wie und wo Sie Ihren Lebensabend verbringen.
Betreutes Wohnen dank Rückmietverkauf: Häufig gestellte Fragen & Antworten
Betreutes Wohnen ist nicht für jeden die richtige Form des altersgerechten Wohnens. In jedem Fall sollten Sie sich diese Fragen beantworten, bevor Sie eine Entscheidung treffen:
Falls Ihre Immobilie bereits altersgerecht geplant wurde, können Sie mit dem Rückmietverkauf auch eine ambulante Betreuung engagieren, in Ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben und mit dem Vermögen aus dem Verkauf Ihren Lebensabend genießen!
Wenn Sie in einer abbezahlten Immobilie wohnen, müssen Sie lediglich die Instandhaltungskosten Ihrer Immobilie tragen. Demgegenüber fallen beim betreuten Wohnen verschiedene Zusatzkosten an.
Beispiel:
Frau Meier zahlt für Ihre Mietwohnung in Berlin mit 60 Quadratmetern aktuell 1200 Euro Miete. Im betreuten Wohnen würden weitere 200 Euro für Miete und 200 Euro für die Betreuung hinzukommen. Jedes Jahr fallen so Zusatzkosten von knapp 5.000 Euro an.
Für den Rückmietverkauf fallen keine Kosten an.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags unterschreiben Sie gleichzeitig auch Ihren lebenslangen, unkündbaren Mietvertrag. Sie wohnen solange in der Immobilie, wie Sie möchten und zahlen eine ortsübliche Miete. Entscheiden Sie sich dann irgendwann für den Umzug in ein altersgerechtes Zuhause, kündigen Sie den Vertrag und ziehen einfach aus. Eine Insolvenz der GNIW würde Ihr Mietrecht in keinem Fall berühren.
Mit dem Verkauf in Eigenregie verlieren Sie das Wohnrecht für Ihre Immobilie, weil ein bewohntes Objekt auf dem freien Markt kaum verkaufbar ist – und wenn nur mit deutlichen Abschlägen. Er kommt also nur infrage, wenn der Umzug in ein altersgerechtes Zuhause unmittelbar bevorsteht. Zusätzlich fallen Maklerkosten an, die Sie in der Regel zur Hälfte tragen müssen. Beim Rückmietverkauf erhalten Sie dagegen den vollen Verkehrswert Ihrer bewohnten Immobilie und leben in Ihrem Zuhause zur Miete, solange Sie möchten – bis es Zeit für ein neues Kapitel in einem altersgerechten Zuhause wird.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.
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