GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Pflegeheim finanzieren durch Rückmietverkauf

Pflegeheim finanzieren durch Immobilienverkauf?

Ein Aufenthalt in einem Pflegeheim kann eine wichtige und oft notwendige Entscheidung sein, um eine angemessene Betreuung und Pflege im Alter sicherzustellen. Doch neben der Auswahl des passenden Pflegeheims ist auch die Frage der Finanzierung von großer Bedeutung. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflegefinanzierung und wie Sie sich finanziell auf einen möglichen Heimaufenthalt vorbereiten können.

Kosten für einen Pflegeheim

Ein Heimaufenthalt in einer Pflegeeinrichtung ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die je nach Standort, Art der Einrichtung und dem gewünschten Leistungsumfang variieren können. Es ist wichtig, sich eingehend mit den finanziellen Aspekten auseinanderzusetzen und eine realistische Einschätzung der Kosten vorzunehmen. Hier sind einige wichtige Punkte, die bei der Betrachtung der Kosten für einen Heimaufenthalt berücksichtigt werden sollten:

Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung machen einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten aus. Je nach Pflegeheim können die Preise stark variieren, abhängig von Faktoren wie der Lage, der Ausstattung und den angebotenen Verpflegungsmöglichkeiten. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Monat. Es ist ratsam, verschiedene Pflegeheime zu besichtigen und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu vergleichen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Pflegeleistungen

Die Kosten für pflegerische Leistungen sind ein weiterer wichtiger Faktor. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem individuellen Pflegebedarf, der durch den Pflegegrad festgelegt wird. Bei Pflegegrad 1 können die Kosten etwa 500 Euro pro Monat betragen, während bei Pflegegrad 5 die Kosten bis zu 2.000 Euro oder mehr erreichen können. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil dieser Kosten, der sich nach dem Pflegegrad richtet.

Zusatzleistungen

Die Kosten für pflegerische Leistungen sind ein weiterer wichtiger Faktor. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem individuellen Pflegebedarf, der durch den Pflegegrad festgelegt wird. Bei Pflegegrad 1 können die Kosten etwa 500 Euro pro Monat betragen, während bei Pflegegrad 5 die Kosten bis zu 2.000 Euro oder mehr erreichen können. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil dieser Kosten, der sich nach dem Pflegegrad richtet.

Betreutes Wohnen: Altersgerecht, frei und sicher leben

Bei durchschnittlich 2.179 Euro pro Monat liegt die Zuzahlung für einen Platz in einem deutschen Pflegeheim. Viele Menschen können diesen Betrag allein durch die Rente nicht stemmen – verfügen aber über eine eigene Immobilie. Mit einer eigenen Immobilie haben Sie als Hausbesitzer im Prinzip die Möglichkeit, den Ruhestand Ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten, aber in der Praxis stehen vielen Menschen schwierigen Fragen gegenüber:

Möglichkeiten der Pflegeheimfinanzierung

Eigenes Einkommen und Vermögen

Wenn Sie über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügen, können Sie die Kosten aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen decken. Dazu gehören beispielsweise Renteneinkünfte, Ersparnisse oder Immobilienverkäufe.

Pflegeversicherung

Wenn Sie über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügen, können Sie die Kosten aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen decken. Dazu gehören beispielsweise Renteneinkünfte, Ersparnisse oder Immobilienverkäufe.

Sozialhilfe und Grundsicherung

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann unter Umständen Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragt werden. Hierbei werden die individuellen finanziellen Verhältnisse geprüft und entsprechende Unterstützung gewährt.

Sozialhilfe und Grundsicherung

Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, kann unter Umständen Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragt werden. Hierbei werden die individuellen finanziellen Verhältnisse geprüft und entsprechende Unterstützung gewährt.

Rückmietverkauf

Für viele ältere Menschen stellt der Umzug in ein Pflegeheim eine unvermeidliche und zugleich kostspielige Entscheidung dar. Der Rückmietverkauf bietet hier eine effektive Lösung, die es ermöglicht, das eigene Vermögen gewinnbringend zu nutzen und dennoch die gewohnte Lebensqualität aufrechtzuerhalten. Aber wie funktioniert der Rückmietverkauf genau? Bei dieser einzigartigen Immobilienlösung verkauft der Eigentümer seine Immobilie, behält jedoch das Recht, lebenslang in dieser zu wohnen. Dieser Wohnrechtsvertrag gibt dem Eigentümer die Möglichkeit, das Haus oder die Wohnung weiterhin zu nutzen, während er den Verkaufserlös für die Finanzierung des Pflegeheimaufenthalts nutzen kann. Das bedeutet, dass die finanzielle Last des Pflegeheims für den Eigentümer erheblich reduziert wird, ohne dass er sein Zuhause verlassen muss.

Rückmietverkauf – Haus verkaufen und wohnen bleiben

Rückmietverkauf – Das sind Ihre Vorteile

Der Rückmietverkauf ist das einfachste Modell, um die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Erfahren Sie jetzt, wie Sie vom Rückmietverkauf profitieren können – alle Vorteile auf einen Blick.

Abgesichert für alle Fälle mit dem Rückmietverkauf

Der Rückmietverkauf der GNIW gibt Ihnen die Freiheit, nicht zwischen Flexibilität und Sicherheit entscheiden zu müssen. Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ausgezahlt – bleiben in Ihrer Immobilie allerdings wohnen, solange Sie möchten. Die GNIW wird Eigentümer der Immobilie und übernimmt Instandhaltungsarbeiten, während Sie lediglich die ortsübliche Miete für Ihr Eigenheim zahlen und über den gesamten Kaufpreis sofort frei verfügen.

Sorglos und selbstbestimmt wohnen mit der GNIW

In der eigenen Immobilie wohnen bleiben oder die Finanzierung einer möglichen Pflege bereits heute sichern? Mit dem Rückmietverkauf bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt selbstbestimmt und entscheiden eigenständig, wann, wo und wie Sie wohnen möchten. Ihr lebenslanges Mietrecht wird durch einen unkündbaren Mietvertrag verbrieft – Sie selbst kündigen allerdings jederzeit innerhalb der Kündigungsfrist. Mit dem Verkauf gehen alle Eigentümerpflichten auf die GNIW über. Genießen Sie Ihren Ruhestand, während die GNIW die Immobilie instand hält, in der Sie als Mieter so lange wohnen, wie Sie möchten.

Einige unserer Kundenstimmen

Pflegeheim finanzieren: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Selbst mit einer überdurchschnittlichen Rente ist ausgezeichnete Pflege nicht immer erschwinglich. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und den einrichtungsspezifischen Kosten zusammen.

In den Pflegestufen 2-5 liegt der einrichtungsübergreifende Eigenanteil je nach Bundesland zwischen 672 und 1.222 Euro pro Person. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage und etwaige Zusatzkosten schlagen mit durchschnittlich 1.267 Euro zu Buche.

Die Pflegeversicherung kommt nur für einen kleinen Teil der Pflegekosten auf. Die konkrete Höhe hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab.

  • Pflegestufe 1: 125 Euro
  • Pflegestufe 2: 770 Euro
  • Pflegestufe 3: 1.262 Euro
  • Pflegestufe 4: 1.775 Euro
  • Pflegestufe 5: 2.005 Euro

Mit dem Rückmietverkauf erhöhen Sie Ihren Spielraum bei der Gestaltung Ihrer Zukunft und wählen Ihre Pflege ganz nach Ihrem Bedarf statt nach dem Geldbeutel. Sie bleiben so lange in Ihrem Haus wohnen, wie Sie möchten und entscheiden selbstbestimmt, ob und wann Sie in ein anderes Zuhause oder ein Pflegeheim umziehen wollen.

Die Miete wird auf Basis der ortsüblichen Miete für ein Objekt in vergleichbarer Lage, ähnlichem Zustand und derselben Größe bemessen. So ist eine faire Miete für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses garantiert.

Ihr Mietvertrag ist durch die GNIW aus unkündbar. Sie bleiben in ihrem Zuhause, solange Sie wollen und zahlen dafür eine ortsübliche Miete. Alle Immobilien werden von einer Firma ohne andere wirtschaftliche Aktivitäten gehalten, sodass eine Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist und sie zu jedem Zeitpunkt von maximaler Sicherheit profitieren. 

Sie dürfen jederzeit aus ihrem Zuhause ausziehen und auf das Mietrecht verzichten. Die GNIW hat keine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden – Sie sind unkündbar.

Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.

GNIW Rückmietverkauf (Haus verkaufen mit Wohnrecht).