GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Bei Scheidung Immobilie sichern & Ansprüche begleichen

Mit dem Rückmietverkauf der GNIW Teilungsversteigerung verhindern, Wohnraum sichern und sorgenfrei in ein neues Leben starten!

Wenn die Immobilie zum Streitfall wird - Hausverkauf bei Scheidung

Bei 3 von 4 Paaren findet eine mögliche Scheidung keine Berücksichtigung beim Immobilienkauf. Bei der Scheidung prallen die ungeklärten Ansprüche aufeinander und eine der Parteien sieht sich mit Ausgleichs- und Entschädigungsforderungen konfrontiert. Fehlt dann das Eigenkapital, bleibt scheinbar nur ein Verkauf. Aber: Die Scheidung muss nicht zwangsläufig den Verlust Ihres Zuhauses bedeuten. Mit dem Rückmietverkauf sichern Sie sich ein lebenslanges Mietrecht für Ihre Immobilie und erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie, um alle Ansprüche im Rahmen der Scheidung zu bedienen.

Scheidung: Was nun mit der Immobilie passiert

Die Scheidung ist beschlossen – was geschieht mit nun der Immobilie? Zwei Fragen sind entscheidend:

 1. Wer ist im Grundbuch eingetragen?

2. Wann wurde die Immobilie gekauft und die letzten Ausbauten und Sanierungen bezahlt?

Sie haben die Immobilie gemeinsam während der Ehe erworben und stehen beide im Grundbuch.

Was heißt das?

Beide Parteien sind Eigentümer und bleiben es auch nach der Ehe. Prinzipiell haben beide ein Nutzungs- und Veräußerungsrecht.

Was können Sie tun?

Beide haben das Recht, in der Immobilie zu wohnen. Wollen Sie weiter in der Immobilie wohnen, müssen Sie ihren Expartner auszahlen. Können Sie sich nicht mit einigen, kommt es zu einer Teilungsversteigerung, bei der das Objekt für ein Startgebot von 50 Prozent des Verkehrswerts ersteigert werden kann.

Sie sind alleiniger Eigentümer und haben die Immobilie während der Ehe erworben.

Was heißt das?

Wird bei einer Hochzeit kein Ehevertrag geschlossen, gilt das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ist hälftig aufzuteilen. Darunter fällt auch die Immobilie. Ihr Partner hat Anspruch auf die Hälfte des Wertzuwachses aus der Immobilie – abzüglich des eigenen erwirtschafteten Vermögens und etwaiger Verbindlichkeiten.

Was kann ich tun?

Neben einem Verkauf oder einem Kredit kommt der Rückmietverkauf infrage. Sie erhalten dann den Verkehrswert der Immobilie und lebenslanges Mietrecht.

Sie sind Eigentümer und haben die Immobilie bereits in die Ehe eingebracht.

Was heißt das?

War die Immobilie bereits vor der Eheschließung in Ihrem Besitz, wird die Immobilie Ihrem Anfangsvermögen zugerechnet. Wertsteigernde Maßnahmen werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs allerdings berücksichtigt: Angenommen, der Wertzuwachs beträgt 250.000 Euro. Ihr Partner hat 20.000 Euro erwirtschaftet, sodass jeder ein Anspruch auf 135.000 Euro hat. Sie müssen daher 115.000 Euro als Zugewinnausgleich aufbringen.

Was können Sie tun?

Der Zugewinnausgleich greift, sobald wertsteigernde Maßnahmen an der Immobilie während der Ehe durchgeführt werden. Daher müssen Sie den Zugewinnausgleich bezahlen. Statt einen Kredit aufzunehmen oder die Immobilie zu verkaufen, können Sie sich mit einem Rückmietverkauf Mietrecht auf Lebenszeit sichern und gleichzeitig den vollen Verkehrswert der Immobilie erhalten.

Wohnraum im Scheidungsfall sichern mit dem Rückmietverkauf

Sie möchten in Ihrem Haus wohnen bleiben und müssen im Rahmen der Zugewinngemeinschaft einen Ausgleich zahlen? Mit einem Rückmietverkauf sichern Sie sich sowohl die nötigen Geldmittel und lebenslanges Mietrecht für Ihre Immobilie. Sie erhalten sofort den vollen Verkehrswert Ihrer Immobilie und nutzen einen Teil des Erlöses für die Ausgleichszahlung an ihren ehemaligen Partner. So verzichten Sie auf einen teuren und risikobehafteten Kredit, während Ihre Lebenshaltungskosten durch den Wegfall von Sanierungen und lebenslanges Mietrecht planbar bleiben.

So funktioniert der Rückmietverkauf

1

Immobilie verkaufen

Einfach in 2 Minuten unverbindliches Angebot einholen, Vertrag unterschreiben und Kaufpreis erhalten – wir kümmern uns um den Rest.

2

Verkehrswert erhalten

Sie erhalten einen fairen Preis auf Basis einer Bewertung, die anhand objektiver Kriterien gebildet wird.

3

Mietrecht sichern

Ihren Mietvertrag behalten Sie, solange Sie möchten. Sie sind unkündbar, während sie selbst jederzeit kündigen können.

4

Freiheit genießen

Begleichen Sie Außenstände und nutzen Sie die Überschüsse, um sich Ihre größten Wünsche zu erfüllen!

5

Diskret abwickeln

Keine Besichtigungen, kein Umzug, kein Tratsch in der Nachbarschaft: Der Rückmietverkauf läuft geräuschlos ab.

6

Stressfrei leben

Kommen Sie in Ruhe wieder auf die Beine. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung – bis der gesamte Kaufpreis auf Ihrem Konto ist.

Rückmietverkauf statt Teilungsversteigerung

Sind beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen, ist die Situation bei der Scheidung besonders kompliziert. Wenn Sie sich mit ihrem ehemaligen Ehepartner nicht über die Nutzung der Immobilie einigen können, bleibt oft nur der Weg über die Teilungsversteigerung. Ob Sie die Immobilie dann günstig ersteigern können, liegt nicht mehr in Ihrer Hand, denn ein Vorkaufsrecht gibt es nicht. Der Rückmietverkauf bei der GNIW ermöglicht einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss. Sie teilen den Erlös mit Ihrem Ex-Partner, sichern sich ein unkündbares Mietverhältnis für die Immobilie und bleiben dort solange wohnen, wie Sie möchten.

Teilungsversteigerung abwenden in 3 Schritten

1

Angebot einholen & Bewertung erhalten

In 2 Minuten füllen Sie unseren Fragebogen aus, damit wir die Immobiliendaten kennenlernen. Wir machen ein Kaufangebot mit einem Vertrag für ein lebenslanges, unkündbares Mietverhältnis. Vor der Vertragsunterzeichnung treffen wir uns für ein persönliches Kennenlernen.

2

Vertrag abschließen

Der Verkaufsprozess wird von einem Notar begleitet, der für Sie kostenfrei ist. Nach Abschluss des Kaufs erhalten Sie sofort den vollen Kaufpreis ausgezahlt.

3

Immobilie abwickeln

Nach der Auszahlung nutzen Sie den Betrag für den Zugewinnausgleich und den erfolgreichen Start in ein neues Leben. 

GNIW - Ihr Start in ein neues Leben nach einer Scheidung

Bei einer langen Scheidung gibt es keine Gewinner. Je früher Sie sich mit ihrem ehemaligen Partner einigen, desto weniger Zeit, Geld und emotionale Energie müssen Sie investieren. Der Rückmietverkauf bietet eine Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt und Ihnen so einen guten Start in einen neuen Lebensabschnitt ermöglicht – schnell, diskret und unkompliziert. 

GNIW: Für Sicherheit & Selbstbestimmung in allen Lebenslagen

Scheidung, Auswanderung oder das Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnung – es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie. Aber die wenigsten Menschen wollen Ihr Zuhause und die damit verbundene Sicherheit aufgeben. An diese Menschen richtet sich die GNIW. Rückmietverkauf gibt Ihnen Sicherheit durch ein unkündbares Mietverhältnis auf Lebenszeit und schenkt Ihnen Freiheit durch die Auszahlung des vollen Verkehrswertes Ihrer Immobilie sofort nach Kaufpreisfälligkeit. 

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wenn Sie sich während der Scheidung nicht über eine gemeinsame Immobilie einigen können, kommt es letztlich zu einer Teilungsversteigerung. Hier haben nicht nur die Eheleute, sondern die Öffentlichkeit die Gelegenheit die Immobilie zu ersteigern – in der Regel unter dem Verkehrswert der bewohnten Immobilie. Ein Rückmietverkauf gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Ehepartner auszuzahlen und in der Immobilie wohnen zu bleiben. Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie, sodass Sie keinen Verlust wie bei der Teilungsversteigerung riskieren.

Sie dürfen jederzeit aus ihrem Zuhause ausziehen und auf das Mietrecht verzichten. Wir haben keine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden – sie sind unkündbar.

Im Mietvertrag ist ein lebenslanges Mietrecht verankert, dass durch einen Eigentümerwechsel nicht gebrochen werden kann. Auch die Unternehmensstruktur bürgt für Ihre Sicherheit. Alle Immobilien werden von einer Firma ohne andere wirtschaftliche Aktivitäten gehalten, sodass eine Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist. 

Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.

GNIW Rückmietverkauf (Haus verkaufen mit Wohnrecht).
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