GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Haus verkaufen - Wohnrecht behalten

Mit dem Rückmietverkauf Vermögen genießen, lebenslanges Wohnrecht sichern und umziehen, wann immer Sie wollen

Haus verkaufen mit Wohnrecht - geht das?

Der Immobilienmarkt ist für Verkäufer attraktiv, weil ein kleines Angebot eine große Nachfrage trifft. Aber der Verkauf einer bewohnten Immobilie mit Wohnrecht bleibt kompliziert:

 

  • Die absolute Mehrheit der potenziellen Käufer will die Immobilie selbst nutzen. 
  • Zusätzlich wird die Finanzierung durch ein im Grundbuch verbrieftes Wohnrecht für den Käufer teurer und die Immobilie auch für renditeorientierte Käufer uninteressant.
  • Makler berechnen für die Vermittlung eines Käufers zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises, die Sie mindestens zur Hälfte übernehmen müssen.
 
Mit dem Rückmietverkauf bieten wir Ihnen eine Alternative zum Hausverkauf am freien Markt. Wir kaufen die Immobilie zur fairen Bewertung, Sie erhalten ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Sparen Sie Zeit und Nerven und verwenden Sie Ihr Vermögen, wie Sie wollen und ziehen Sie um, wann immer Sie möchten.

Das sind unsere Auszeichnungen:​

Haus verkaufen und wohnen bleiben: Alles, was Sie wissen sollten

Haus verkaufen und wohnen bleiben – damit ist der Verkauf einer Immobilie, bei dem der Verkäufer oder eine andere berechtigte Person ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht in dem Haus behält gemeint. Das Wohnrecht gewährt also dem Berechtigten das Recht, das Haus trotz des Verkaufs weiterhin zu bewohnen.

 

Worauf bei solchem Hausverkauf geachtet werden muss, erklärt Ihnen die GNIW.

Hausverkauf mit Wohnrecht: So geht’s

Das lebenslange Wohnrecht – Wie lange gilt es wirklich?

Bei einem lebenslangen Wohnrecht hat der Wohnberechtigte das Recht, eine Immobilie bis zum Ende seines Lebens zu bewohnen. Das bedeutet, dass das Wohnrecht tatsächlich lebenslang gültig ist. Für den Fall, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde, endet es erst mit dem Tod des ehemaligen Eigentümers. 

 

Die Eintragung im Grundbuch bietet eine Absicherung dafür, dass der Wohnberechtigte tatsächlich in der Immobilie wohnen bleiben kann, ohne dass ihm dies durch den Erwerber oder neue Eigentümer verwehrt wird. Denn das Wohnrecht bleibt auch dann bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird.

 

Der Wohnberechtigte hat jedoch auch die Möglichkeit, selbst auf sein Wohnrecht zu verzichten, indem er beispielsweise den Eintrag im Grundbuch löschen lässt. Ein solcher Verzicht kann beispielsweise notwendig werden, wenn der Wohnberechtigte in ein Pflegeheim zieht. 

 

Es ist jedoch zu beachten, dass es bei der Gestaltung eines lebenslangen Wohnrechts individuelle Regelungen und Bedingungen gibt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines solchen Vertrages oder vor Verzicht auf das Wohnrecht von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um unerwartete Probleme und Schwierigkeiten zu vermeiden.

So funktioniert der Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht

1

Immobilie verkaufen

Keine Suche nach dem Käufer: Einfach Angebot einholen, vor Ort kennenlernen, Vertrag unterschreiben und Auszahlung erhalten.

2

Fairen Kaufpreis erhalten

Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie, der anhand transparenter Kriterien ermittelt wird.

3

Wohnen bleiben - ein Leben lang

Sie erhalten ein Mietrecht auf Lebenszeit. Das Mietverhältnis ist nur einseitig durch Sie kündbar. Sie bleiben wohnen, solange Sie wollen und ziehen aus, wann immer Sie möchten.

4

Haus verkaufen ohne Aufwand

Einfach Bewertung einholen, Kaufvertrag unterschreiben und Mietvertrag erhalten. Um alle Formalitäten kümmert sich die GNIW.

5

Diskrete Abwicklung

Mit dem Rückmietverkauf bleibt Ihr Privatleben privat, da der Eigentümerwechsel völlig geräuschlos vollzogen wird.

6

Ihr Start in ein neues Leben

Verwirklichen Sie Wünsche und Träume und genießen Sie ein sorgenfreies Leben ohne Immobilienstress.

Jetzt Angebot zum Rückmietverkauf einholen

Welche Rechte und Pflichten bestehen bei einem lebenslangen Wohnrecht

Alle Rechte und Pflichten beim Hausverkauf mit Wohnrecht werden gemäß §1093 BGB vertraglich festgehalten und notariell beglaubigt.

 

Zu den Verpflichtungen des Mieters mit einem Wohnrecht gehören die Nebenkosten und kleinere Reparaturkosten. Bei größeren Sanierungsarbeiten oder Umbauten ist der Eigentümer für die Kosten und Durchführung verantwortlich – jedoch nur mit der Zustimmung des Mieters. 

Neben den Verpflichtungen verfügt der Wohnberechtigte auch über folgende Rechte:

 

  • Nutzungsrecht: Der Wohnberechtigte hat das Recht, die im Grundbuch genannten Räumlichkeiten zu nutzen
  • Aufnahmerecht: Der Wohnberechtigte darf seinen Partner (sowohl ehelich als auch nicht ehelich), Kinder, Bedienstete und Pflegepersonal in den Haushalt aufnehmen.

 

Durch den Rückmietverkauf hat die GNIW ein Modell für den Verkauf von Immobilien mit Wohnrecht entwickelt, welches Ihnen durch ein unkündbares Mietverhältnis eine garantierte Sicherheit bietet. Das Mietverhältnis besteht so lange, wie Sie es wollen. Ihr lebenslanges Mietrecht wird zudem im Grundbuch verbrieft.

GNIW Hausverkauf mit Wohnrecht Immobilienverrentung

Steuern beim Hausverkauf mit Wohnrecht

In der Regel müssen Sie beim Verkauf einer Immobilie, die Sie ausschließlich selbst genutzt haben, keine Steuern zahlen. Jedoch kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen, wenn Sie Ihre Immobilie vor weniger als zehn Jahren zu gewerblichen Zwecken genutzt oder vermietet haben. In diesem Fall hängt es davon ab, wie lange Sie Ihre Immobilie selbst genutzt haben. 

 

Wenn Sie ein Wohnrecht eingeräumt bekommen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Das Wohnrecht berechtigt Sie ausschließlich dazu, in der Immobilie zu wohnen. Sie können aber die Immobilie nicht anderweitig nutzen.

Haus verkaufen mit Wohnrecht: Alle Möglichkeiten

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Haus in Eigenregie verkaufen

Teilverkauf

Haus verkaufen und wohnen bleiben. Hausverkauf mit Wohnrecht im Grundbuch

GNIW - Hausverkauf mit Wohnrecht: Für Sicherheit & Selbstbestimmung in allen Lebenslagen

Viele Deutsche sind reich – aber das Geld steckt in der Immobilie. Reiselust, das Traumauto oder das Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnung – es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht. Bisher war es für die Menschen schwer, einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden. Mit dem Rückmietverkauf der GNIW haben wir ein Modell für den Hausverkauf mit Wohnrecht entwickelt, das Sicherheit durch ein unkündbares Mietverhältnis und Freiheit durch die Auszahlung vollen Verkehrswerts der bewohnten Immobilie verbindet. Verfügen Sie frei über Ihr Vermögen und erfüllen Sie sich Ihre Wünsche, während Sie weiterhin Ihr gewohntes Zuhause bewohnen und jederzeit ohne Altlasten in ein neues Zuhause umziehen.

So denken Kunden über die GNIW

Reinhard MeiritzReinhard Meiritz
10:00 08 Jan 23
Problemlose Kontaktaufnahme; nach Begutachtung von Haus und Grundstück durch Herrn Brandt erfolgte ein faires und für uns sehr zufriedenstellendes Kaufangebot; Rückfragen wurden von Frau Ruiz als Leiterin Immobilienankauf umgehend und kompetent geklärt; insgesamt ein entspannter und angenehmer Ablauf des Verkaufs mit natürlich für uns erfreulichem AbschlußNun wohnen wir weiter entspannt in unserem Haus, da wir die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege in professionelle Hände gelegt habenMit der GNIW das Geschäft getätigt zu haben war die richtige Entscheidung - wir können diesen Geschäftspartner sehr empfehlenFamilie Meiritz in Groß Kreutz (Havel)
peter schieskepeter schieske
07:07 07 Oct 22
Eine gute EntscheidungDas Konzept der GNIW war verständlich und umfassend.Gleich beim ersten Zusammentreffen mit den Mitarbeitern vom GNIW-Team wurde eine Vertrautheit aufgebaut,was unsere Entscheidung leicht gemacht hat.Die weiteren Schritte haben das auch bestätigt.Wir möchten uns auf diesem Weg beim GNIW-Team für ihre umsichtige kompetente Arbeit bedanken und wünschen weiterhin viel Erfolg.Waltraut und Peter Schieske
Matthias ScharfMatthias Scharf
14:03 05 Oct 22
Es ist alles 1A abgelaufen, freundliche und professionelle Mitarbeiter, eine nachvollziehbare Kaufabwicklung und ein fairer Kaufpreis für meine Wohnung haben die Zusammenarbeit perfekt gemacht! Das komplette Konzept hat mich überzeugt und wer seine Immobilie verkaufen möchte und trotzdem in ihr wohnen bleiben möchte findet in der GNIW den perfekten Partner!
Valeryia ValkouskayaValeryia Valkouskaya
10:24 18 Aug 22
Vielen Dank an die GNIW für so ein tolles Konzept! Nach so einer Lösung haben wir schon seit langem gesucht und endlich haben wir das Richtige gefunden. Die GNIW ist ein tolles Unternehmen mit sehr professionellen Mitarbeitern, die uns während des ganzen Verkaufsablaufs bei jeder Kleinigkeit unterstützt haben. Ab der Broschüre bis zum Finalangebot und dem nachfolgenden Vertragsabschluss verlief alles problemlos. So wie versprochen, wurde der Kaufpreis sofort nach Kaufabschluss überwiesen. Die Miethöhe hat uns auch zugesagt.Sicherlich werden wir es weiterempfehlen.
Pia-Noelia NaebersPia-Noelia Naebers
14:02 15 Aug 22
Die Zusammenarbeit als Käufer mit der GNIW Hat wunderbar funktioniert! Einen reibungslosen Ablauf hätte man sich nicht vorstellen können und auch die Kommunikation ist schnell und agil. Und oben würde ich das Geschäft mit der GNIW immer weiter empfehlen und freue mich schon heute auf den nächsten gemeinsamen Abschluss.Nicht nur wir als Makler Unternehmen sondern auch unsere Verkäufer waren super angetan vom Unternehmen sowie auch den Personen die dahinter stecken.
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Häufige gestellte Fragen zum Hausverkauf mit Wohnrecht

Der Hausverkauf mit Wohnrecht ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ohne Abzüge ausgezahlt. Die Berechnung findet auf der Grundlage objektiver Faktoren statt und ist vollkommen transparent. Nach dem Kauf bezahlen Sie lediglich eine monatliche Miete in ortsüblicher Höhe. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten übernimmt künftig die GNIW.

Der Mietvertrag auf Lebenszeit ist einseitig jederzeit kündbar. Das Mietverhältnis besteht so lange, wie Sie es wollen. Ihr lebenslanges Mietrecht wird zudem im Grundbuch verbrieft.

Im Mietvertrag ist ein lebenslanges Mietrecht verankert, dass durch einen Eigentümerwechsel nicht gebrochen werden kann. Auch die Unternehmensstruktur bürgt für Ihre Sicherheit. Alle Immobilien werden von einer Firma ohne andere wirtschaftliche Aktivitäten gehalten, sodass eine Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist.

Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.

GNIW Rückmietverkauf (Haus verkaufen mit Wohnrecht).