Der Immobilienmarkt ist für Verkäufer attraktiv, weil ein kleines Angebot eine große Nachfrage trifft. Aber der Verkauf einer bewohnten Immobilie mit Wohnrecht bleibt kompliziert:
Das sind unsere Auszeichnungen:
Haus verkaufen und wohnen bleiben – damit ist der Verkauf einer Immobilie, bei dem der Verkäufer oder eine andere berechtigte Person ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht in dem Haus behält gemeint. Das Wohnrecht gewährt also dem Berechtigten das Recht, das Haus trotz des Verkaufs weiterhin zu bewohnen.
Worauf bei solchem Hausverkauf geachtet werden muss, erklärt Ihnen die GNIW.
Bei einem lebenslangen Wohnrecht hat der Wohnberechtigte das Recht, eine Immobilie bis zum Ende seines Lebens zu bewohnen. Das bedeutet, dass das Wohnrecht tatsächlich lebenslang gültig ist. Für den Fall, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde, endet es erst mit dem Tod des ehemaligen Eigentümers.
Die Eintragung im Grundbuch bietet eine Absicherung dafür, dass der Wohnberechtigte tatsächlich in der Immobilie wohnen bleiben kann, ohne dass ihm dies durch den Erwerber oder neue Eigentümer verwehrt wird. Denn das Wohnrecht bleibt auch dann bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird.
Der Wohnberechtigte hat jedoch auch die Möglichkeit, selbst auf sein Wohnrecht zu verzichten, indem er beispielsweise den Eintrag im Grundbuch löschen lässt. Ein solcher Verzicht kann beispielsweise notwendig werden, wenn der Wohnberechtigte in ein Pflegeheim zieht.
Es ist jedoch zu beachten, dass es bei der Gestaltung eines lebenslangen Wohnrechts individuelle Regelungen und Bedingungen gibt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines solchen Vertrages oder vor Verzicht auf das Wohnrecht von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um unerwartete Probleme und Schwierigkeiten zu vermeiden.
1
Immobilie verkaufen
Keine Suche nach dem Käufer: Einfach Angebot einholen, vor Ort kennenlernen, Vertrag unterschreiben und Auszahlung erhalten.
2
Fairen Kaufpreis erhalten
Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie, der anhand transparenter Kriterien ermittelt wird.
3
Wohnen bleiben - ein Leben lang
Sie erhalten ein Mietrecht auf Lebenszeit. Das Mietverhältnis ist nur einseitig durch Sie kündbar. Sie bleiben wohnen, solange Sie wollen und ziehen aus, wann immer Sie möchten.
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Haus verkaufen ohne Aufwand
Einfach Bewertung einholen, Kaufvertrag unterschreiben und Mietvertrag erhalten. Um alle Formalitäten kümmert sich die GNIW.
5
Diskrete Abwicklung
Mit dem Rückmietverkauf bleibt Ihr Privatleben privat, da der Eigentümerwechsel völlig geräuschlos vollzogen wird.
6
Ihr Start in ein neues Leben
Verwirklichen Sie Wünsche und Träume und genießen Sie ein sorgenfreies Leben ohne Immobilienstress.
Alle Rechte und Pflichten beim Hausverkauf mit Wohnrecht werden gemäß §1093 BGB vertraglich festgehalten und notariell beglaubigt.
Zu den Verpflichtungen des Mieters mit einem Wohnrecht gehören die Nebenkosten und kleinere Reparaturkosten. Bei größeren Sanierungsarbeiten oder Umbauten ist der Eigentümer für die Kosten und Durchführung verantwortlich – jedoch nur mit der Zustimmung des Mieters.
Neben den Verpflichtungen verfügt der Wohnberechtigte auch über folgende Rechte:
Durch den Rückmietverkauf hat die GNIW ein Modell für den Verkauf von Immobilien mit Wohnrecht entwickelt, welches Ihnen durch ein unkündbares Mietverhältnis eine garantierte Sicherheit bietet. Das Mietverhältnis besteht so lange, wie Sie es wollen. Ihr lebenslanges Mietrecht wird zudem im Grundbuch verbrieft.
In der Regel müssen Sie beim Verkauf einer Immobilie, die Sie ausschließlich selbst genutzt haben, keine Steuern zahlen. Jedoch kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen, wenn Sie Ihre Immobilie vor weniger als zehn Jahren zu gewerblichen Zwecken genutzt oder vermietet haben. In diesem Fall hängt es davon ab, wie lange Sie Ihre Immobilie selbst genutzt haben.
Wenn Sie ein Wohnrecht eingeräumt bekommen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Das Wohnrecht berechtigt Sie ausschließlich dazu, in der Immobilie zu wohnen. Sie können aber die Immobilie nicht anderweitig nutzen.
Haus in Eigenregie verkaufen
Teilverkauf
Viele Deutsche sind reich – aber das Geld steckt in der Immobilie. Reiselust, das Traumauto oder das Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnung – es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht. Bisher war es für die Menschen schwer, einen Käufer für Ihre Immobilie zu finden. Mit dem Rückmietverkauf der GNIW haben wir ein Modell für den Hausverkauf mit Wohnrecht entwickelt, das Sicherheit durch ein unkündbares Mietverhältnis und Freiheit durch die Auszahlung vollen Verkehrswerts der bewohnten Immobilie verbindet. Verfügen Sie frei über Ihr Vermögen und erfüllen Sie sich Ihre Wünsche, während Sie weiterhin Ihr gewohntes Zuhause bewohnen und jederzeit ohne Altlasten in ein neues Zuhause umziehen.
Der Hausverkauf mit Wohnrecht ist für Sie grundsätzlich kostenfrei. Sie erhalten den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ohne Abzüge ausgezahlt. Die Berechnung findet auf der Grundlage objektiver Faktoren statt und ist vollkommen transparent. Nach dem Kauf bezahlen Sie lediglich eine monatliche Miete in ortsüblicher Höhe. Sämtliche Instandhaltungsarbeiten übernimmt künftig die GNIW.
Der Mietvertrag auf Lebenszeit ist einseitig jederzeit kündbar. Das Mietverhältnis besteht so lange, wie Sie es wollen. Ihr lebenslanges Mietrecht wird zudem im Grundbuch verbrieft.
Im Mietvertrag ist ein lebenslanges Mietrecht verankert, dass durch einen Eigentümerwechsel nicht gebrochen werden kann. Auch die Unternehmensstruktur bürgt für Ihre Sicherheit. Alle Immobilien werden von einer Firma ohne andere wirtschaftliche Aktivitäten gehalten, sodass eine Insolvenz praktisch ausgeschlossen ist.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.
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