Der deutsche Staat erbt Schätzungen zufolge bis zu 400 Milliarden Euro im Jahr von Menschen, die keine Erben haben. Der Staat als Erbe Ihres Vermögens? Das muss nicht sein.
Egal, wie Sie Ihren Nachlass regeln: Die Immobilie stellt viele Menschen dabei vor ein besonderes Dilemma. Durch ihre Immobilie sind viele Deutsche sehr wohlhabend – allerdings wollen die wenigsten die Sicherheit Ihres Zuhauses sowie das gewohnte soziale Umfeld aufgeben, eine neue Wohnung suchen und unter Umständen hohe Mieten zahlen und sich um den Verkauf kümmern.
In Deutschland schreibt das Erbrecht vor, wie der Nachlass einer Person verteilt wird. An erster Stelle stehen die eigenen Kinder. Sind diese bereits verstorben, fällt der Nachlass deren Kindern zu. Verwandte zweiter Ordnung umfassen die Eltern, Geschwister und Halbgeschwister. Im nächsten Schritt werden die Großeltern berücksichtigt, bis der gesamte Verwandtschaftskreis abgedeckt ist. Gibt es keine gesetzlichen Erben mehr, um das Erbe zu verteilen, fällt das Vermögen in letzter Ordnung dem Staat zu.
In der eigenen Immobilie wohnen bleiben oder die Finanzierung einer möglichen Pflege bereits heute sichern? Mit dem Rückmietverkauf bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt selbstbestimmt und entscheiden eigenständig, wann, wo und wie Sie wohnen möchten. Ihr lebenslanges Mietrecht wird durch einen unkündbaren Mietvertrag verbrieft – Sie selbst kündigen allerdings jederzeit innerhalb der Kündigungsfrist. Mit dem Verkauf gehen alle Eigentümerpflichten auf die GNIW über. Genießen Sie Ihren Ruhestand, während die GNIW die Immobilie instand hält, in der Sie als Mieter so lange wohnen, wie Sie möchten.
Sie wollen Ihr Vermögen einer Partei, einem Verein oder einer Kirche hinterlassen? Grundsätzlich können Sie auch Sachwerte an Organisationen vererben – dies bedeutet für die begünstigte Organisation aber möglicherweise einen hohen Aufwand. Gerade kleinere Vereine und Institutionen stemmen ihre Arbeit oft mit Ehrenamtlichen, die sich dann mit dem Verkauf der Immobilie beschäftigen müssen.
Für Organisationen ist Geld die beste Form der Erbschaft, weil der Verwaltungsaufwand gering ist.
Nicht immer sind es die unmittelbaren Verwandten, sondern Freunde, die unseren Weg jahrelang begleitet haben und uns am nächsten stehen. Indem Sie Ihre Freunde als Begünstigte in das Testament aufnehmen, drücken Sie Ihre Wertschätzung aus.
Im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Organisation sind Privatpersonen allerdings erbschaftssteuerpflichtig. Wer eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro erbt, muss so 90.000 Euro aus eigener Tasche zahlen (in Steuerklasse I).
Diese Steuern fallen auch bei einer Schenkung an – allerdings erneuert sich der Freibetrag alle 10 Jahre. Über eine vorzeitige Schenkung kann der Erbe so Steuern sparen, während Sie selbst am Glück des Erben teilhaben können.
Über das Testament regeln Sie, wer Ihren Nachlass erhalten soll.
Einige unserer Kundenstimmen
Mit dem Verkauf Ihrer Immobilie halten Sie sich alle Optionen für die Nachlassregelung offen und mit dem Rückmietverkauf der GNIW müssen Sie dazu nicht mal auf Ihr Zuhause verzichten. Beim Rückmietverkauf kauft die GNIW Ihre bewohnte Immobilie zum vollen Verkehrswert – aber Sie bleiben darin wohnen, solange Sie möchten. Ein lebenslanges Wohnrecht garantiert Ihnen Ihr Zuhause ohne Bedingungen. Wollen Sie ausziehen, kündigen Sie Ihren Vertrag einfach innerhalb der Kündigungsfrist. Mit dem Rückmietverkauf werden Sie vom Eigentümer zum Mieter und zahlen einen monatlichen Mietzins, der sich an vergleichbaren Objekten in der Umgebung orientiert. Um die allfälligen Instandhaltungsarbeiten kümmert sich in Zukunft die GNIW. Als Mieter sind Sie völlig frei und müssen sich weder um die Instandhaltung Ihrer Immobilie noch um die Wertentwicklung sorgen.
Finanzielle Notlagen, große Wünsche oder das Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnung – es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie. Aber die wenigsten Menschen wollen Ihr Zuhause und die damit verbundene Sicherheit aufgeben. An diese Menschen richtet sich die GNIW. Die GNIW zahlt Ihnen den vollen Marktwert der bewohnten Immobilie und gewährt gleichzeitig lebenslanges Mietrecht. Als Verkäufer profitieren Sie so von dauerhafter Wohnsicherheit und zusätzlicher finanzieller Freiheit.
Der Gesetzgeber berücksichtigt bei der Nachlassverteilung Schritt für Schritt alle Verwandtschaftsgrade – von den eigenen Kindern und Kindeskindern über die Eltern bis zu den Großeltern und entfernteren Verwandten. Gibt es keinen gesetzlichen Erben, wird der Staat zum Begünstigten und erbt das Vermögen. Über ein Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass anders zu verteilen und das Vermögen zum Beispiel einem guten Freund oder einer gemeinnützigen Organisation zukommen zu lassen.
Grundsätzlich können Sie Ihren gesamten Nachlass in seiner jeweiligen Form vererben. Immobilien sind aber aus mehreren Gründen ein unpraktischer Nachlass. Privatpersonen müssen hohe Steuern aus eigener Tasche bezahlen, so dass ein gewisses Vermögen notwendig ist, um das Erbe anzunehmen. Gemeinnützigen Organisationen entstehen durch den Verkauf einer geerbten Immobilie Kosten, welche die letztlich empfangene Geldsumme schmälern.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, müssen Sie auf dem Markt nach potenziellen Käufern suchen. Die meisten Menschen suchen eine Immobilie, um sie selbst zu bewohnen. Daher geht ein Immobilienverkauf normalerweise mit einem Verlust des eigenen Zuhauses einher. Beim Rückmietverkauf ist das anders, weil Ihnen im Rahmen des Verkaufs ein lebenslanges, im Grundbuch verbrieftes Mietrecht zugestanden wird. Sie wohnen solange in Ihrer Immobilie, wie Sie möchten, während Sie das verflüssigte Vermögen zu 100 Prozent selbstbestimmt verwenden können.
Grundsätzlich sind alle Immobilien für die GNIW interessant. Über das Online-Formular teilen Sie der GNIW die wichtigsten Details zu Ihrer Immobilie mit. Auf dieser Grundlage kann die GNIW einerseits entscheiden, ob die Immobilie für den Rückmietverkauf infrage kommt und Ihnen andererseits eine vorläufige Immobilienbewertung nennen. Im zweiten Schritt kommt die GNIW zu Ihnen nach Hause, sieht die Unterlagen zu Ihrer Immobilie ein und macht sich einen Eindruck vom Zustand, um Ihnen ein finales Angebot unterbreiten zu können.
Sobald Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben, kann die GNIW Sie nicht kündigen. Sie bleiben in der Immobilie wohnen, solange Sie möchten. Selbst bei einem Eigentümerwechsel bleibt Ihr Mietrecht unberührt.
Der gesamte Prozess ist für Sie von der ersten Bewertung bis zum Abschluss des Kauf- und Mietvertrags kostenlos. Sollten Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt gegen einen Verkauf entscheiden, trägt die GNIW alle bis dahin angefallenen Kosten.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für ein unverbindliches Angebot zu übermitteln.
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