Viele träumen vom Eigenheim, aber mit der Lebenssituation ändern sich oft auch die eigenen Bedürfnisse in Bezug auf das eigene Zuhause. Ein Verkauf kommt aus verständlichen Gründen für viele trotzdem nicht infrage.
Sales and Lease Back ist eine Möglichkeit, sich von der dauerhaften Last Ihrer Immobilie zu befreien – ohne die Sicherheit eines garantierten Zuhauses aufgeben zu müssen.
Sale and lease back heißt bei uns Rückmietverkauf und bedeutet, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen und darin als Mieter wohnen bleiben können, solange Sie möchten. Wir kaufen die bewohnte Immobilie zum vollen Verkehrswert – Sie zahlen nur eine faire Miete und ziehen aus, wann immer Sie wollen.
Sale and lease back gibt Ihnen Flexibilität, weil Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung Ihrer Immobilie kümmern müssen und jederzeit umziehen können. Gleichzeitig gibt Sie Ihnen Sicherheit, weil Sie lebenslang zu einer ortsüblichen Miete in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können.
Sale and lease back bedeutet, dauerhaft sorglos zu wohnen – ohne Makler-Suche und Verhandlungsstress. Nutzen Sie den erzielten Kaufpreis, um sich Ihre größten Wünsche zu erfüllen und ziehen Sie in eine kleinere Wohnung, wenn Ihnen das eigene Haus doch einmal zu groß werden sollte.
1. Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie einfach das Formular aus, damit wir Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung geben können. Um die Immobilie zu bewerten, fragen wir die wichtigsten Daten wie Baujahr, Einrichtung, Größe usw. Ab.
2. Besichtigungstermin vereinbaren
Im zweiten Schritt treffen wir uns bei Ihnen vor Ort, um offene Fragen zu beantworten und die letzten Details für das abschließende Angebot aufzunehmen. Anschließend bereiten wir das abschließende Angebot vor und stehen Ihnen bis zur Entscheidung für Ihre Fragen zur Verfügung.
3. Kauf- und Mietvertrag unterschreiben
Wenn Sie unser Angebot annehmen, leiten wir die Formalitäten in die Wege und vereinbaren Termin für die Unterzeichnung von Kauf- und Mietvertrag. Der vereinbarte Preis wird anschließend sofort bei Fälligkeit an Sie ausgezahlt.
Fairer Kaufpreis
Der Verkehrswert der bewohnten Immobilie wird 1:1 an Sie ausgezahlt.
Flexibilität
Genießen Sie Ihr Leben, ohne sich um die Instandhaltung einer Immobilie Gedanken zu machen!
Lebenslanges Mietrecht
Ihr Mietvertrag ist unsererseits nicht aufkündbar. Sie kündigen, wann immer Sie wollen.
Sicherheit
Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis und wohnen anschließend zur vereinbarten Miete. Es gibt keine Variablen mit unvorhergesehenen Kosten.
Jetzt Angebot zum Rückmietverkauf einholen
Freiheit & Sicherheit sicher
So denken Kunden über Sale and Lease Back mit der GNIW
Die Anschlussfinanzierung ist für Sie absehbar trotzdem zu teuer? Auch dann gibt es einen Weg, mit der Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben können. Beim Rückmietverkauf kauft die GNIW Ihre Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert – abzüglich der offenen Restschuld, die direkt an die Bank geht. Zusätzlich erhalten Sie einen unkündbaren Mietvertrag: Bleiben Sie so lange in Ihrem Zuhause wohnen, wie Sie möchten und kündigen Sie zu jedem beliebigen Zeitpunkt! Als Mieter zahlen Sie nur noch eine ortsübliche Miete und Nebenkosten, die Instandhaltung übernimmt die GNIW:
Nehmen Sie den Druck aus der Finanzplanung und realisieren Sie den Wert Ihrer Immobilie, während Sie Ihre Finanzierung heute zurückzahlen und lebenslang in der Immobilie wohnen bleiben!
Sale and lease back bedeutet wörtlich übersetzt: “Verkaufen und zurückmieten”. Das Modell stammt ursprünglich aus der gewerblichen Kapitalbeschaffung. Unternehmen verkaufen dann Grundstücke, Maschinen oder andere Assets, um sie anschließend vom Anbieter zu leasen. Dadurch erhält das Unternehmen Liquidität.
Mit der GNIW bringen wir das Prinzip mit dem Rückmietkauf auch zu Privatpersonen, die eine Immobilie besitzen und darin (vorerst) wohnen bleiben möchten.
Hinter dem Begriff “Sale and lease back” steckt ein einfaches Prinzip. Die Immobilie wird verkauft, gleichzeitig wird ein Mietvertrag unterschrieben, der Ihnen ein lebenslanges Mietrecht garantiert. Das Mietverhältnis endet mit Ihrer Kündigung – darüber hinaus gibt es keine Verpflichtungen oder Abhängigkeiten.
Beim Teilverkauf gehen Käufer und Verkäufer im Gegensatz dazu ein dauerhaftes Vertragsverhältnis zueinander ein, das verschiedene Unwägbarkeiten beinhaltet. Sie sind als Teilverkäufer weiterhin für die Instandhaltung verantwortlich und zahlen eine Nutzungsgebühr, als Anteil des Kaufpreises. Diese Nutzungsgebühr ist nicht gedeckelt – selbst, wenn die gezahlten Gebühren den Kaufpreis längst übersteigen.
Außerdem wird beim Teilverkauf in der Regel eine Wertsteigerung der Immobilie angenommen. Wird diese nicht erreicht, kommen auf den Teilverkäufer weitere Kosten zu. Auch ein Verkauf der restlichen Immobilien-Anteile ist häufig kompliziert und ebenfalls mit Gebühren verbunden.
Der Rückmietverkauf mit der GNIW ist gebührenfrei. Wie bei einem normalen Verkauf, bezahlen wir Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie ohne Abzüge aus.
Nein. Mit dem Verkauf Ihrer Immobilie unterschreiben Sie zugleich einen Mietvertrag, der Ihnen ein lebenslang gültiges, durch uns zu 100 Prozent unkündbares Mietrecht verbrieft. Ihr eigenes Kündigungsrecht im Rahmen des Mietverhältnisses bleibt davon natürlich unberührt. Sie bleiben und ziehen aus Ihrem Zuhause aus, wann immer Sie möchten!
Nein. Die Miete wird zu Beginn des Mietverhältnisses anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt. Dabei werden ähnliche Objekte in derselben Gegend als Maßstab für die festzusetzende Miete betrachtet. Anschließend sind Erhöhungen für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses kategorisch ausgeschlossen. Anschließend kann die Miete maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren erhöht werden – Referenz bleiben aber auch hier die ortsüblichen vergleichbaren Mieten.
Wir betrachten jede Immobilie genau und entscheiden uns anschließend für oder gegen einen Kauf. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot machen – zum Beispiel wegen des Zustands oder bestimmter Vorbelastungen. Trotzdem freuen wir uns über jede Anfrage für einen Rückmietkauf.
Ja. Der Finanzierungsstatus spielt für uns keine Rolle. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt, sodass Sie nach Abschluss in jedem Fall hypothekenfrei sind.
Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt unsere Firmenstruktur einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GNIW mbH getragen.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu übermitteln.
Kontakt
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Handelsregister:
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(Berlin) HRB 204793 B
Telefon: 030 / 403 65 79 10
E-Mail: info@gniw.de
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