Woher kommt der Wertunterschied bei bewohnten und unbewohnten Immobilien?

So errechnet sich der Kaufpreis bei einem Rückmietverkauf

Beim Rückmietverkauf wird die GNIW Eigentümer Ihrer Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie aus. Doch was beeinflusst diesen Wert? Wie unterscheidet sich der Preis für eine bewohnte Immobilie von dem einer leerstehenden? Die GNIW erklärt Ihnen detailliert, wie sich der Preis beim Rückmietverkauf genau errechnet und welchen Einfluss der Wohnstatus auf den Wert Ihrer Immobilie hat. Die GNIW, als deutschlandweit tätiges Unternehmen, legt dabei besonderen Wert auf Transparenz und Fairness. Daher ist es unser Bestreben, Ihnen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Fachkenntnis und Expertise zur Seite und beantwortet Ihre Fragen transparent und umfassend.

Wie wird der Kaufpreis berechnet?

Die Festlegung des Kaufpreises erfolgt bei der GNIW auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit dem Käufer. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle, darunter die Lage, der Zustand der Immobilie, Angebot und Nachfrage sowie die allgemeine Entwicklung der Region. Diese Aspekte beeinflussen maßgeblich den Wert einer Immobilie und deren zukünftige Entwicklung.

Für die Berechnung des Preises kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, die von Immobilienmaklern und Investoren genutzt werden. Dabei werden oft Gutachtersoftwares verwendet, um die Eigenschaften von Immobilien miteinander zu vergleichen und zu bewerten. Es ist jedoch von großer Bedeutung, zwischen bewohnten und unbewohnten Immobilien zu unterscheiden, da dies erhebliche Auswirkungen auf den Wert haben kann.

Diese Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Immobilie

Lage

Geografische Position der Immobilie.

Größe und Ausstattung

Die Gesamtfläche und die Qualität der Ausstattung der Immobilie.

Zustand

Renovierung, Modernisierung und Pflege

Art der Immobilie

Jede Hausart unterliegt einer individuellen Marktbewertung.

 Energieeffizienz

Eine energetisch effiziente Immobilie kann einen höheren Wert haben.

Wirtschaft

Wirtschaftliche Lage des Landes

Rückmietverkauf berechnen

Geben Sie einfach den geschätzter Marktwert Ihrer Immobilie in einem unbewohnten Zustand ein, und wir liefern Ihnen eine geschätzte Auszahlungssumme.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindlich sind. Um Ihnen ein konkretes Angebot zu unterbreiten, benötigen wir weitere Informationen zur Lage und zum Zustand Ihrer Immobilie. Nutzen Sie hierfür einfach unser Anfrageformular. Wir laden Sie herzlich ein, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

Geschätzter Marktwert

(unbewohnt)
250.000 €
150.000 € 1.000.000 €
Marktwert bewohnt
163.125 € – 199.375 €
Monatliche Miete
816 € – 997 €

Unsere Partner

Garant Immobilien

Grossmann & Berger

planethOme

LBS Immobilien

Sparkasse

Berliner Volksbank

Rückmietverkauf – Das sind Ihre Vorteile

Der Rückmietverkauf ist das einfachste Modell, um die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Erfahren Sie jetzt, wie Sie vom Rückmietverkauf profitieren können – alle Vorteile auf einen Blick.

Rückmietverkauf – Das sind Ihre Vorteile

So denken unsere Kunden

Über 145 verifizierte Bewertungen auf Trustpilot.

Trustpilot
TrustScore 4.3 145 Bewertungen

„Sehr gute Beratung und transparente Prozesse. Jede Frage wurde geduldig beantwortet. Man fühlt sich ernst genommen und kompetent beraten.“

TB

Thomas B.

München, 65 Jahre

„Sehr professionelle Abwicklung von A bis Z. Ich kann GNIW wärmstens empfehlen, wenn man eine unkomplizierte Lösung sucht und Vertrauen wichtig ist.“

HS

Helga S.

Berlin, 71 Jahre

„Ich bin kein Experte in Immobilienfragen — aber das musste ich auch gar nicht sein. Das Team hat alles erklärt, Geduld gehabt und nie Druck gemacht. So stellt man sich das vor.“

JB

Jürgen B.

Schaffhausen, 68 Jahre

„Von Anfang bis Ende haben wir uns gut aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war klar, freundlich und immer auf Augenhöhe. Man merkt, dass hier echte Menschen mit echtem Interesse arbeiten — keine anonyme Abwicklung. Absolut empfehlenswert.“

RM

Rüdiger M.

Hamburg, 74 Jahre

„Selten so unkompliziert ein großes Thema angegangen. Das Team war immer erreichbar, immer freundlich — und das Ergebnis hat unsere Erwartungen übertroffen.“

MK

Marianne K.

Köln, 79 Jahre

Rückmietverkauf: Ihre Fragen – unsere Antworten

Klicken Sie auf eine Frage, wir haben für Sie die Antwort.

Wie unterscheidet sich der Rückmietverkauf vom Teilverkauf?

Hinter dem Rückmietkauf steckt ein einfaches Prinzip: Die Immobilie wechselt den Eigentümer, im Austausch erhalten Sie lebenslanges Mietrecht und alle Pflichten gehen auf den neuen Eigentümer über. Rückmietverkauf bedeutet einen Zugewinn an Flexibilität und Unabhängigkeit – finanziell und materiell. Beim Teilverkauf wird der Käufer dagegen Miteigentümer Ihrer Immobilie. Sie bleiben ebenfalls in Ihrer Immobilie wohnen und halten weiterhin zwischen 50 – 80 Prozent der Immobilie. Die Eigentümerpflichten bleiben bei Ihnen, zusätzlich fällt eine jährliche Nutzungsgebühr als prozentualer Anteil vom Kaufpreis an. Der Teilverkauf folgt damit den Prinzipien eines Kredits, der Rückmietverkauf ist ein echter Verkauf ohne Rückzahlungspflicht.

Kann ich als Mieter gekündigt werden?

Als Mieter Ihrer ehemaligen Immobilie erhalten Sie ein Mietrecht auf unbestimmte Zeit. Wir können das Mietverhältnis unter keinen Umständen kündigen – Sie kündigen dagegen jederzeit. Erhalten Sie sofort den Verkehrswert der bewohnten Immobilie, bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und ziehen Sie aus, wenn sich Ihre Lebensumstände -und Bedürfnisse ändern.

Kann die GNIW die Miete beliebig anheben?

Nein, Mieterhöhungen sind enge Grenzen gesetzt.  Die Miete wird bei Vertragsschluss anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Mieterhöhungen sind für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Anschließend sind Mieterhöhungen maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren möglich, wobei die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzrahmen bleibt. Sie zahlen eine faire und marktübliche Miete, solange Sie in der Immobilie wohnen bleiben wollen. 

Wie profitiert die GNIW vom Rückmietverkauf?

Vom Rückmietverkauf profitieren beide Parteien. Sie verkaufen Ihre Eigenheim, behalten ihren Wohnraum und gewinnen maximale Flexibilität: Wohnen bleiben solange Sie möchten und ausziehen wann immer Sie wollen! Gleichzeitig baut die GNIW ihren Immobilienbestand mit Objekten aus, die normalerweise nicht auf dem Markt verfügbar sind.

Kauft die GNIW jede Immobilie?

Prinzipiell kommt jede selbst genutzte Immobilie für den Rückmietkauf infrage. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot für die Immobilie machen – zum Beispiel wegen des baulichen Zustands. Sie erhalten dann in jedem Fall zeitnah eine ausführliche Rückmeldung von uns.

Muss meine Immobilie für den Rückmietverkauf abbezahlt sein?

Ob die Immobilie bereits vollständig finanziert ist, spielt für den Rückmietverkauf keine Rolle. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Verkehrswert abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt.

Was passiert bei einer Insolvenz der GNIW?

Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt unsere Firmenstruktur einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GNIW mbH getragen.