GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Verhaltenskodex der GNIW

1. Verhaltenscodex der GNIW

Unser Verhaltenskodex soll ein Leitfaden für die gesamte Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft sein und gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Im Einzelnen richtet er sich an die Leitung und alle unseren Beschäftigten.

Er repräsentiert den Anspruch an uns selbst, den darin aufgeführten Werten und Grundsätzen gerecht zu werden. Darüber hinaus signalisiert er zugleich nach außen ein verantwortungsvolles Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern, Kunden und unseren Beschäftigten.

2. Verpflichtung der Unternehmensleitung

Die GNIW ist bestrebt, ihre Geschäfte kompetent und auf ethisch moralischer Grundlage zu betreiben. Die GNIW verpflichtet sich daher die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätzen und Werten gerecht zu werden. Dieser Verhaltenskodex ist Teil unserer Compliance Policy, zu der auch die Achtung gesetzlicher Regelungen und Richtlinien gehört, die wir von allen GNIW Mitarbeitenden erwarten.

3. Konstruktive Zusammenarbeit

Wir fördern eine konstruktive Teamarbeit unserer Mitarbeitenden. Ihre Interessen und Anforderungen an uns sind für unsere Arbeit und Weiterentwicklung ausschlaggebend. In der Zusammenarbeit sind wir durch die Vielfalt unserer Mitarbeitenden und deren Einsatz in den Geschäftsfeldern erfolgreich.

4. Standards der Zusammenarbeit

Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets nach höchsten beruflichen Standards handeln. Verstoßen Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit bzw. durch ihr Verhalten gegen bestehende Richtlinien, Regelungen oder Vorschriften, so gehen wir diesen Verstößen konsequent nach. Wir sind uns aber ebenso bewusst, dass im Alltag manchmal Fehler geschehen. Wir wollen eine offene Fehlerkultur leben, Fehler schnell beheben und transparent kommunizieren.

5. Kundenorientierung

Wir verhalten uns unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber fair und ehrlich. Wir erfassen ihre Wünsche, Anliegen und Erwartungen, um eine gute langfristige Zusammenarbeit zu gewährleisten. Unser oberstes Ziel ist es auf der Basis von Vertrauen eine stabile Beziehung zu unseren Kunden und Geschäftspartnern aufzubauen. Dabei sollen Fairness und Integrität unsere Geschäftsbeziehungen bestimmen.

6. Geschenke und Spenden

Unsere Mitarbeitenden fordern oder akzeptieren von Kunden keine persönlichen Vorteile, die das eigene Verhalten hinsichtlich der eigenen Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen oder beeinflussen könnten. Werden Geschenke von Dritten angeboten, dürfen diese nur dann angenommen werden, wenn sie allgemein übliche Praxis sind und als Höflichkeit anerkannt werden können. Private Interessen und persönliche Vorteile dürfen unsere geschäftlichen Entscheidungen nicht beeinflussen. Wir orientieren uns dabei an die Höchstgrenzen, die in der Compliance Policy festgehalten wurden.

Die GNIW spendet nicht an politische Parteien, an Einzelpersonen oder an Organisationen, deren Ziele unserer Unternehmensphilosophie widersprechen. Die Vergabe von Spenden erfolgt stets transparent.

Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung.

7. Datenschutz und Dialog mit Geschäftspartnern

Alle Geschäftsinformationen unserer Partner werden prinzipiell sensibel und vertraulich behandelt. Erforderliche Dokumente werden sachgerecht erstellt und aufbewahrt. Wir behandeln alle personenbezogenen Daten unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden mit größter Sorgfalt. Dazu zählen Namen, Adressen, Telefonnummern sowie Geburtsdatum oder Informationen über den gegenwärtigen Gesundheitszustand. Unsere Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet zur Sicherung der Daten alle Maßnahmen zu treffen, die dazu geeignet sind unser IT-System sowohl vor internem als auch externem Datendiebstahl zu schützen.

8. Schutz der Umwelt

Der Schutz der Umwelt und des Klimas ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitarbeitenden sind dazu angehalten alle natürlichen Ressourcen, die in unserem Unternehmen eingesetzt werden, (z.B. Energie, Wasser, Flächen) schonend zu behandeln. Wir halten zum Schutz unserer Mitarbeitenden alle Gesetze und Regeln ein, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen.

9. Fairer Wettbewerb

Wir fühlen uns dem fairen Wettbewerb verpflichtet und halten uns an diese Gesetze und Regeln. Wir unterlassen Absprachen über Preise, Konditionen und Strategien mit Konkurrenten und anderen Unternehmen, die einen fairen Wettbewerb behindern.

10. Diskriminierungsverbot

Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung ab – gleichgültig, ob es sich dabei um die Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, das Alter und Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion oder Behinderung handelt. Beförderungen und Neueinstellungen erfolgen immer frei von Diskriminierung.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Inkrafttreten

Der Code of Conduct wird durch die Geschäftsführung beschlossen und tritt somit mit Beschluss der Geschäftsführung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ersetzt alle bisher geltenden Fassungen.

11.2 Bekanntgabe

Der Code of Conduct wird allen Mitarbeitenden der GNIW in der jeweiligen Fassung vorgelegt.

11.3 Aktualisierung

Die Geschäftsführung der GNIW ist für etwaige Änderungen und Aktualisierungen dieses Code of Conducts verantwortlich. Die Aktualität wird regelmäßig durch die Geschäftsführung überprüft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Henryk Seeger, Sascha Lohfink

Geschäftsführer