GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Eigenbedarf

Eigenbedarf bezeichnet einen der wichtigsten Kündigungsgründe in einem Mietverhältnis. Eigenbedarf kann angemeldet werden, wenn der Eigentümer oder die folgenden ihm nahestehenden Gruppen die Immobilie selbst bewohnen wollen:

  • Kinder und Stiefkinder
  • Eltern
  • Enkelkinder
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Partner und Ehegatten
  • Schwiegereltern

Eine reine Absichtserklärung ist für die Eigenbedarfskündigung nicht ausreichend. Vermieter müssen ihren Wunsch nachvollziehbar begründen und an einem konkreten Sachverhalt deutlich machen. Zudem muss der Bedarf dauerhafter Natur sein – die gelegentliche Nutzung als Zweitwohnung ist für eine Eigenbedarfskündigung zum Beispiel nicht ausreichend. 

Ein Unternehmen hat keine Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen. 

Die GNIW schließt das trotzdem  kategorisch im Miet- und im Kaufvertrag aus. So haben die Kunden der GNIW die volle Sicherheit…heute und für immer.

Dauer des MietverhältnissesKündigungsfrist
Kürzer als 5 Jahre3 Monate
5-8 Jahre6 Monate
Mehr als 8 Jahre9 Monate