GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Ferienwohnung

Eine Ferienwohnung ist eine möblierte Wohneinheit mit sanitären Anlagen und der Möglichkeit zur Selbstversorgung, in der Menschen für einen vordefinierten Zeitraum leben.
Seit 2017 profitieren Immobilieneigentümer von der eindeutigen Definition der Ferienwohnung in §13a der Baunutzungsverordnung. Ferienwohnungen gelten seitdem als nicht-störende Gewerbebetriebe, die in urbanen Gebieten sowie Kern- und Mischgebieten allgemein zulässig sind. In Kleinsiedlungs- und allgemeinen Wohngebieten sind sie ausnahmsweise erlaubt.