GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Grundsteuer

Die Grundsteuer muss in Deutschland von jedem Grundstückseigentümer an die jeweilige Kommune bezahlt werden und macht in deren Haushalten oft einen Löwenanteil aus. Vermieter können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Die Höhe der Grundsteuer liegt durch den variablen Hebesatz in der Hand der Kommunen.

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Grundsteuerarten, die sich nach Nutzung und Gegebenheiten des Grundstücks richten:

· Grundsteuer A gilt für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

· Grundsteuer B fällt für bebaute und bebaute Grundstücke an.

Zwischen 1960 und 1961 gab es mit der Grundsteuer C eine dritte Art, welche nicht-bebaute Grundstücke mit Baurecht mit einer höheren Steuer belegte, um Bodenspekulation unattraktiv zu machen. Die Wiedereinführung der Grundsteuer C wird aber immer wieder diskutiert.

Grundsteuer B lässt sich mit folgender Formel berechnen: 

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Steuerlast Grundsteuer B

  • Der Einheitswert bezeichnet den Wert des Grundstücks nach dem Ertragswertverfahren. Hierbei wird die statistische Nettokaltmiete herangezogen, die das Grundstück erzielen könnte – unabhängig davon, ob tatsächlich Mieteinnahmen erwirtschaftet werden oder nicht. Die verwendeten Werte basieren allerdings auf Mietpreisen von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland.
  • Die Grundsteuermesszahl wird vom Bund für verschiedene Grundstücksarten und Lagen festgesetzt.
  • Der Hebesatz ist Sache der Kommunen. 

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden die Grundstückswerte ab 2025 neu ermittelt und alle sieben Jahre aktualisiert. Bei der Berechnung wollen die meisten Bundesländer sich am Modell des Bundes orientieren, das Bodenrichtwert, Fläche, Art und Baujahr des Gebäudes sowie die statistische Nettokaltmiete berücksichtigt. Hamburg und Baden-Württemberg planen jeweils vereinfachte Berechnungsweisen.Ob die Grundsteuer mit der Reform steigen wird, hängt vom konkreten Grundstück und dem jeweiligen Standort ab. Das Steueraufkommen soll zwar nicht wachsen, eine andere Verteilung der Steuerlast ist allerdings wahrscheinlich. Insbesondere Eigentümer in begehrten Lagen werden nach dem Bundesmodell höhere Grundsteuern zahlen müssen.