GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Instandhaltungsrücklage

Die Eigentümer der Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses teilen sich die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie und die Reparatur des Gemeinschaftseigentums. Dazu bilden sie als Wohnungseigentümergemeinschaft eine Instandhaltungsrücklage, welche die anfallenden Kosten für geplante und unvorhergesehene Reparaturen deckt. 

Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des monatlichen Hausgelds jedes Eigentümers, dessen Höhe im jährlichen Wirtschaftsplan festgelegt wird. Sie wird ausschließlich für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum verwendet – für die Instandhaltung der Wohnungen bleiben die Sondereigentümer selbst verantwortlich.

Eigentümer eines Einfamilienhauses sollten ebenfalls eine Rücklage für anfallende Instandhaltungen bilden, um fällige Reparaturen jederzeit durchführen zu können. Eine Verpflichtung gibt es allerdings nicht. Mit dem Rückmietverkauf der GNIW müssen Sie sich um die Instandhaltung Ihrer Immobilie keine Gedanken mehr machen. Sie verkaufen Ihre bewohnte Immobilie zum vollen Verkehrswert und werden von Eigentümer zum unkündbaren Mieter, der sorglos seinen Ruhestand genießen kann, weil die Immobilie in guten Händen und Ihr Zuhause sicher ist.