GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Kaltmiete

Die Kaltmiete ist der Mietzins für die Nutzung einer Immobilie und wird zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und einem Mieter vereinbart. Die Jahresnettokaltmiete enthält keine Betriebskosten. Sie sind Teil der durch den Mieter zu zahlenden Warmmiete.

Vermieter werden in der Gestaltung der Miethöhe durch verschiedene rechtliche Vorgaben eingeschränkt:

  • Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gibt es nur die Wucher-Grenze. Maßgeblich ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Miete darf grundsätzlich maximal 20 Prozent über den jeweils geltenden Wert vor Ort liegen
  • In manchen Regionen gilt zudem die Mietpreisbremse: Bei einer Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Außerdem gilt die Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren insgesamt um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. In einigen Gemeinden gilt eine niedrigere Grenze von 15 Prozent
  • Alternativ können Vermieter eine Staffelmiete vereinbaren. Die Mieterhöhungen geschehen dann in festgelegten Schritten, wobei zwischen zwei Erhöhungen mindestens 1 Jahr liegen müssen.
  • Bei der Indexmiete wird der Mietpreis an die allgemeine Preisentwicklung gebunden. Der Vermieter kann die Miete dann anheben, wenn der Index für die Lebenshaltungskosten gestiegen ist. Die Indexmiete wirkt aber in beide Richtungen: Sinken die Lebenshaltungskosten, können Mieter also ihrerseits eine Mietsenkung geltend machen.

Die Höhe der Kaltmiete wird grundsätzlich auf den Quadratmeter hin berechnet – Mieter können eine Senkung der Kaltmiete verlangen, wenn sich herausstellt, dass die Wohnung kleiner ist als mietvertraglich vereinbart.