GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Maklerprovision

Makler werden für die Vermittlung einer Immobilie mit einer Maklerprovision (auch Courtage genannt) verfügt. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Art des vermittelten Vertrags. Bei Mietwohnung liegt die Courtage maximal bei zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer und wird immer vom Auftraggeber des Maklers bezahlt (Bestellerprinzip)

Bei Kaufimmobilien gilt seit 2020 das Teilungsprinzip, so dass der Käufer höchstens die Hälfte der fälligen Maklerprovision bezahlen muss. 

BundeslandGesamtprovision (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)
Baden-Württemberg7,14 % des Kaufpreises
Bayern7,14 % des Kaufpreises
Berlin7,14 % des Kaufpreises
Brandenburg7,14 % des Kaufpreises
Bremen7,14 % des Kaufpreises
Hamburg6,25 % des Kaufpreises
Hessen5,95 % des Kaufpreises
Mecklenburg-Vorpommern5,95 % des Kaufpreises
Niedersachsen7,14 % des Kaufpreises
Nordrhein-Westfalen7,14 % des Kaufpreises
Rheinland-Pfalz7,14 % des Kaufpreises
Saarland7,14 % des Kaufpreises
Sachsen7,14 % des Kaufpreises
Sachsen-Anhalt7,14 % des Kaufpreises
Sachsen-Anhalt7,14 % des Kaufpreises
Schleswig-Holstein7,14 % des Kaufpreises
Thüringen7,14 % des Kaufpreises