Makler werden für die Vermittlung einer Immobilie mit einer Maklerprovision (auch Courtage genannt) verfügt. Die Höhe der Provision richtet sich nach der Art des vermittelten Vertrags. Bei Mietwohnung liegt die Courtage maximal bei zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer und wird immer vom Auftraggeber des Maklers bezahlt (Bestellerprinzip)
Bei Kaufimmobilien gilt seit 2020 das Teilungsprinzip, so dass der Käufer höchstens die Hälfte der fälligen Maklerprovision bezahlen muss.
Bundesland | Gesamtprovision (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) |
Baden-Württemberg | 7,14 % des Kaufpreises |
Bayern | 7,14 % des Kaufpreises |
Berlin | 7,14 % des Kaufpreises |
Brandenburg | 7,14 % des Kaufpreises |
Bremen | 7,14 % des Kaufpreises |
Hamburg | 6,25 % des Kaufpreises |
Hessen | 5,95 % des Kaufpreises |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % des Kaufpreises |
Niedersachsen | 7,14 % des Kaufpreises |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % des Kaufpreises |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % des Kaufpreises |
Saarland | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % des Kaufpreises |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % des Kaufpreises |
Schleswig-Holstein | 7,14 % des Kaufpreises |
Thüringen | 7,14 % des Kaufpreises |