GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Vermieter von einem Mieter bei Vertragsabschluss einfordern kann, um sicherzustellen, dass dieser die Wohnung in einem ordentlichen Zustand hinterlassen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss stets auf einem Mietkautionskonto verzinst angelegt werden. Eine Alternative zum Mietkautionskonto ist ein Sparbuch im Namen des Mieters, welches anschließend an den Vermieter verpfändet wird. 

Der Vermieter darf die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, wenn der Mieter seinen aus dem Mietverhältnis erwachsenen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausbleibende Mietzahlungen.
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
  • Nicht beseitigte Mängel bei Auszug.

Da insbesondere Mängel nicht unbedingt sofort sichtbar sind, kann der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, um später auftauchende Schäden zu regulieren.