GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Modernisierung

Modernisierung ist die Aufwertung einer Immobilie in Bezug auf Wohnqualität, Barrierefreiheit und Energieeffizienz. Modernisierungsmaßnahmen zielen auf die Erhöhung des Gebrauchswerts, der Wohnqualität und die Einsparung von Energie und Wasser und unterscheiden sich dadurch von rein erhaltenen Instandhaltungsmaßnahmen. 

Der § 555b BGB definiert folgende Modernisierungsmaßnahmen:

  • Einsparung von Endenergie: Erneuerung der Fassadendämmung, Modernisierung der Heizungsanlage, Verbesserung der Dachisolierung
  • Einsparung nicht-erneuerbarer Primärenergie: Einbau einer Solaranlage, Wärmepumpe
  • Reduktion des Wasserverbrauchs: Zum Beispiel der Einbau einer modernen Toilettenanlage
  • Steigerung des Gebrauchswerts der Mietsache: Zum Beispiel die Installation eines Schallschutzes, die Modernisierung der mitvermieteten Küchen oder den Austausch des Bodenbelags durch ein höherwertiges Produkt
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse: Zum Beispiel das Anlegen eines Gemeinschaftsgartens, die Installation eines Aufzugs oder die Schaffung von Parkplätzen
  • Gesetzlich veranlasste Modernisierungsmaßnahmen: Zum Beispiel der Austausch einer Ölheizung

Schaffen neuen Wohnraums: Darunter fällt zum Beispiel der Ausbau bisher nicht genutzter Räume wie des Dachgeschosses