GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist die schriftliche Beglaubigung einer Willenserklärung zwischen Vertragsparteien durch einen Notar und zum Beispiel beim Immobilienkauf notwendig. Durch die notarielle Beurkundung bestätigt der Notar die Rechtmäßigkeit der Vereinbarungen und versichert die Identität und den Willensinhalt beider Parteien.

Die notarielle Beurkundung ist eine regulierte Leistung, deren Kosten in der Gebührenordnung für Notare definiert sind und sich nach dem Wert des Gegenstands der Beurkundung richtet. Bei einem Immobilienkauf ist also der Kaufpreis maßgeblich für die Höhe der Notarkosten.