GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person zur Vertretung der Interessen einer anderen Person, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Unfall dazu nicht mehr in der Lage ist. Immobilieneigentümer können mit der Vorsorgevollmacht einen Stellvertreter für Vermietung und Verwaltung ihrer Immobilie bestimmen. Existiert keine Vorsorgevollmacht, wird vom Gericht ein Bevollmächtigter bestellt, der die Interessen dann nach bestem Wissen und Gewissen vertritt. 

Das deutsche Recht unterscheidet zwischen beglaubigten und unbeglaubigten Vorsorgevollmachten. Während eine beglaubigte Vorsorgevollmacht auch umfassende Rechtsgeschäfte wie den Verkauf der Immobilie erlaubt, greift eine unbeglaubigte Vollmacht nur für die Rechtsgeschäfte wie die laufende Instandhaltung der Immobilie. 

Die Beglaubigung kann sowohl von einer Betreuungsbehörde als auch von einem Notar durchgeführt werden. Das Honorar berechnet sein Honorar nach der Gebührentabelle und liegt deutlich über dem Satz der Behörde. Dafür bringt der Notar wertvolle Erfahrung in die Beratung ein und unterstützt den Eigentümer dabei, seine Interessen optimal vertreten zu lassen.