Mit dem Rückmietverkauf der GNIW Zwangsversteigerung verhindern, Zuhause sichern und dauerhaft selbstbestimmt & schuldenfrei leben
Mit einer Zwangsversteigerung verlieren Sie nicht nur Ihr Zuhause - sondern im Durchschnitt auch 20 - 40 Prozent seines Werts. Ein Verkauf aus freien Stücken ist immer günstiger als die Zwangsversteigerung, auch wenn es vielen Eigenheimbesitzern aus nachvollziehbaren Gründen schwerfällt. Aber: Ein Immobilienverkauf muss nicht immer einen Verlust Ihres Zuhauses bedeuten. Mit dem Rückmietverkauf werden Sie vom Eigentümer zum Mieter mit Mietrecht auf Lebenszeit. Dafür erhalten Sie 100 % des Marktwerts der bewohnten Immobilie und begleichen Ihre Schulden - ganz ohne, dass eine Zwangsversteigerung Ihr Leben auf den Kopf stellt.
Jedes Jahr finden in Deutschland 3000 Zwangsversteigerungen statt. Was viele Betroffene nicht wissen: Die meisten Zwangsversteigerungen können verhindert werden - und zwar buchstäblich bis zur letzten Sekunde.
Der Gläubiger hat gerichtlich oder notariell einen Vollstreckungstitel erwirkt. Die Voraussetzung für das Vollstreckungsverfahren ist damit gegeben. Die Zwangsvollstreckung wurde aber noch nicht eingeleitet.
Sobald Sie den Titel erhalten haben, können sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und Ihre Sanierungsfähigkeit nachweisen. Dazu müssen Sie glaubhaft machen, wie Sie die Schuld innerhalb von maximal 6 Monaten begleichen - zum Beispiel durch einen Immobilienverkauf.
Zwangsversteigerungen sind rechtlich das letzte Mittel. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Außenstände innerhalb von 6 Monaten begleichen, kann das Gericht die Vollstreckung aussetzen.
Sie haben bisher alles richtig gemacht. Überlegen Sie nun, wie Sie die Außenstände begleichen können - auch ein eigenständiger Verkauf ist besser als eine Zwangsversteigerung!
Das Gericht lässt den Verkehrswert der Immobilie durch einen Sachverständigen bestimmen. Die Versteigerungsakte enthält die Bewertung und einen Grundbuchauszug.
Für einen Einspruch ist es zu spät, ein Immobilienverkauf oder einige Einigung mit dem Gläubiger sind aber weiterhin möglich.
Wenn der Vollstreckungstermin öffentlich bekannt gemacht wird, besteht keine Möglichkeit zum Einspruch mehr.
Durch eine Begleichung der Schuld und der bis dahin entstandenen Kosten beenden Sie die Zwangsversteigerung bis zum Gerichtstermin.
Einfach in 2 Minuten unverbindliches Angebot einholen, Vertrag unterschreiben und Kaufpreis erhalten – wir kümmern uns um den Rest.
Sie erhalten einen fairen Preis auf Basis einer Bewertung, die anhand objektiver Kriterien gebildet wird.
Ihren Mietvertrag behalten Sie, solange Sie möchten. Sie sind unkündbar, während sie selbst jederzeit kündigen können.
Begleichen Sie Außenstände und nutzen Sie die Überschüsse, um sich Ihre größten Wünsche zu erfüllen!
Keine Besichtigungen, kein Umzug, kein Tratsch in der Nachbarschaft: Der Rückmietverkauf läuft geräuschlos ab.
Kommen Sie in Ruhe wieder auf die Beine. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung - bis der gesamte Kaufpreis auf Ihrem Konto ist.
Rückmietverkauf mit GNIW | Verkauf mit Makler | Teilverkauf | |
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Kaufpreis | 100 % des Verkehrswerts | Marktpreis abzgl. Maklergebühr | Bis zu 50 % des ermittelten Verkehrswerts |
Laufende Kosten | Ortsübliche Miete für das eigene Zuhause | Mietkosten für neue Wohnung | Nutzungsgebühr (zwischen 3-5 Prozent der Auszahlung) + Instandhaltungskosten |
Dauer bis zur Auszahlung | SOFORT nach Kaufpreisfälligkeit | 3-6 Monate | Sofort nach der Unterzeichnung |
Aufwand | Gering: Angebot einholen, Vertrag unterzeichnen, Auszahlung erhalten | Hoch: Immobilie bewerten lassen, vorbereiten, Makler finden | Mittel: Angebote vergleichen, optimale Auszahlung ermitteln |
Wohnsituation | Lebenslanges & unkündbares Mietrecht | Umzug notwendig | Nießbrauchrecht |
Fazit | Sie erhalten 100 % des Kaufpreises, lebenslanges Mietrecht und zahlen dafür eine ortsübliche Miete. Die Instandhaltung trägt künftig die GNIW. | Der Verkauf mit Makler ist zeitintensiv. Ohne konkrete Kaufinteressenten lässt sich das Gericht eventuell nicht von Ihrer Sanierungsfähigkeit überzeugen. | Sie erhalten eine flexible Geldsumme in Relation zum Immobilienwert und bleiben wohnen. Allerdings müssen Sie nicht nur für die Instandhaltung aufkommen, sondern zukünftig auch eine Nutzungsgebühr zahlen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Erlös nicht ausreichend ist. |
Zögern kostet Sie bei einer Zwangsversteigerung bares Geld, denn neben den Notarkosten müssen Sie auch für Gericht und Anwalt aufkommen. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Sobald Sie einen Vollstreckungstitel erhalten, spart schnelles Handeln Ihnen bares Geld. Legen Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein, um vor Gericht Ihre Sanierungsfähigkeit nachzuweisen und das Vollstreckungsverfahren von vornherein abzuwenden. Als Nachweis gilt zum Beispiel ein konkretes Kaufangebot für die Immobilie. Aber auch im weiteren Verlauf ist es nicht zu spät, um die Zwangsversteigerung zu verhindern: Holen Sie heute ein unverbindliches Angebot ein und sichern Sie Ihr Zuhause!
Füllen Sie innerhalb von 2 Minuten den Fragebogen aus und nennen Sie uns die wichtigsten Daten zu Ihrer Immobilie. Auf Basis Ihrer Angaben machen wir Ihnen Kaufangebot, verbunden mit einem Vertrag für ein lebenslanges Mietverhältnis. Vor der Vertragsunterzeichnung lernen wir uns persönlich kennen.
Der Verkaufsprozess wird von einem Notar begleitet, der für Sie kostenfrei ist. Nach Abschluss des Kaufs erhalten Sie sofort den vollen Kaufpreis ausgezahlt.
Nach der Auszahlung nutzen Sie den Betrag, um die Außenstände bei ihrem Gläubiger zu begleichen und das Verfahren zur Zwangsversteigerung zu beenden. Sie bleiben in Ihrem Zuhause wohnen, solange Sie wollen.
Einfach umziehen, wenn das Haus zu groß wird? Wer sein Haus verkauft, tauscht oft Freiheit gegen Sicherheit. Der Rückmietverkauf der GNIW gibt Ihnen die Sicherheit eines Eigentümers und die Flexibilität eines Mieters. Sie wohnen weiter im geliebten Zuhause, zahlen eine ortsübliche Miete, müssen sich im Gegenzug nie wieder um Sanierungen kümmern und können jederzeit ausziehen.
Finanzielle Notlagen, große Wünsche oder das Bedürfnis nach einer altersgerechten Wohnung - es gibt viele Gründe für den Verkauf einer Immobilie. Aber die wenigsten Menschen wollen Ihr Zuhause und die damit verbundene Sicherheit aufgeben. An diese Menschen richtet sich die GNIW. Wir zahlen den vollen Marktwert der Immobilie und gewähren gleichzeitig lebenslanges Mietrecht. Als Verkäufer profitieren Sie so von dauerhafter Wohnsicherheit und zusätzlicher finanzieller Freiheit.
Kurfürstendamm 194
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Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg
(Berlin) HRB 204793 B
Telefon:+49 (0) 30/403-6579-10
E-mail: info@gniw.de
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