Sondereigentum ist das persönliche Eigentum an einer Wohneinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses und steht im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum, das die gemeinsam genutzten Gebäudeteile umfasst. Zum Sondereigentum gehören:
- Die Räume der Wohnung
- Bodenbeläge, eingebaute Möbel, Tapeten,
- Nicht-tragende Innenwände und Innentüren
- Sanitäre Anlagen wie Bad, WC, Waschbecken
- Abgeschlossene Kellerabteile, Dachböden und Stellplätze
Grundlage für die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist die Teilungserklärung, welche die konkreten Eigentumsverhältnisse definiert und Teil des Grundbuchs ist.
Das Sondereigentum untersteht der freien Verfügung des Eigentümers. Er darf zum Beispiel die Tapeten austauschen, Bodenbeläge ersetzen, nicht tragende Wände einreißen oder Sanitäranlagen modernisieren. Eine Zustimmung der anderen Eigentümer ist nicht notwendig. Reparaturen am Gemeinschaftseigentum werden dagegen durch die gebildete Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft beglichen.