Rückmietverkauf - Immobilie verkaufen & wohnen bleiben
Viele Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien sind auf dem Papier wohlhabend. Dieser Wohlstand findet sich jedoch nicht auf ihrem Konto wieder, da das Vermögen in der Immobilie gebunden ist. Der Rückmietverkauf kann Ihnen dabei helfen, dieses Vermögen aus den Wänden herauszuholen und auf Ihrem Konto sichtbar zu machen.
Inhaltsverzeichnis
Rückmietverkauf – Kurzdefinition
Ein Rückmietverkauf ist ein Modell der Immobilienverrentung, bei dem der Eigentümer sein Haus verkauft und gleichzeitig das Recht behält, darin zu wohnen. Dadurch kann er Liquidität freisetzen und weiterhin in seinem gewohnten Zuhause bleiben.
Der wichtigste Unterschied des üblichen Verkaufs ist, die Immobilie wird veräußert und zurückgemietet. Der Verkäufer erhält also das Wohnrecht und darf das Haus weiter bewohnen und zwar – lebenslang.
Dieses Verkaufsmodell kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Der Verkäufer erhält den kompletten Preis der bewohnten Immobilie und kann diese so lange weiter bewohnen, wie er will. Zusätzlich wird die Verantwortung für die Instandhaltungen auf den Käufer übertragen. Der Erwerber profitiert von konstanten monatlichen Mieteinnahmen und hat auch später die Möglichkeit, die Immobilie zu veräußern. Die Absicherung des Wohnrechts erfolgt durch die Eintragung im Grundbuch, so dass eine Kündigung durch den neuen Eigentümer nicht möglich ist.
Die GNIW versteht, dass der Rückmietverkauf oft komplex für Sie sein kann. Daher ist es unser Bestreben, Ihnen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Fachkenntnis und Expertise zur Seite und beantwortet Ihre Fragen transparent und umfassend.
Rückmietverkauf Ihrer Immobilie mit der GNIW
Beim Rückmietverkauf wird die GNIW Eigentümer Ihrer Immobilie und zahlt Ihnen den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie aus. Im Gegenzug erhalten Sie einen Mietvertrag mit lebenslangem Wohnrecht. Wohnen Sie in Ihrem Haus, solange Sie wollen und ziehen Sie aus, wann immer Sie möchten.
Rückmietverkauf bedeutet maximale Flexibilität für die Käufer. Dies sowohl mit Blick auf die Finanzen als auch auf die Wohnsituation. Wenn Sie sich für den Rückmietverkauf an die GNIW entscheiden, erhalten Sie einen Mietvertrag, der Ihnen ein lebenslanges Mietrecht und jederzeitiges Kündigungsrecht garantiert. Die GNIW kann den Mietvertrag nicht kündigen. Wenn sich die Verkäufer für einen Umzug entscheiden, gilt umgekehrt lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Miete orientiert sich am ortsüblichen Niveau und begründet ein faires Mietverhältnis.
Rückmietverkauf – Das sind Ihre Vorteile
Der Rückmietverkauf ist das einfachste Modell, um die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Erfahren Sie jetzt, wie Sie vom Rückmietverkauf profitieren können – alle Vorteile auf einen Blick.
Rückmietverkauf – Das sind Ihre Vorteile
Der Rückmietverkauf ist das einfachste Modell, um die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Erfahren Sie jetzt, wie Sie vom Rückmietverkauf profitieren können – alle Vorteile auf einen Blick.
Rückmietverkauf berechnen
Geben Sie einfach den geschätzter Marktwert Ihrer Immobilie in einem unbewohnten Zustand ein, und wir liefern Ihnen eine geschätzte Auszahlungssumme.
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindlich sind. Um Ihnen ein konkretes Angebot zu unterbreiten, benötigen wir weitere Informationen zur Lage und zum Zustand Ihrer Immobilie. Nutzen Sie hierfür einfach unser Anfrageformular. Wir laden Sie herzlich ein, uns die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
Marktwert bewohnt
monatliche Miete
Wie errechnet sich der Kaufpreis bei einem Rückmietverkauf?
Die Festlegung des Kaufpreises erfolgt auf Basis Ihrer individuellen Vereinbarung mit dem Käufer. Faktoren wie Lage, Zustand, Angebot und Nachfrage sowie die Entwicklung einer Region beeinflussen maßgeblich den Wert einer Immobilie sowie dessen Entwicklung. Für die Berechnung des Preises existieren außerdem verschiedene Verfahren. Je nach dem, welches zur Anwendung kommt, kann sich der Preis nochmals unterscheiden. Immobilienmakler und Investoren nutzen verschiedenste Gutachtersoftwares, um Immobilien anhand ihrer Eigenschaften ins Verhältnis zueinander zu setzen und zu bewerten.
Es jedoch wichtig zwischen bewohnten und unbewohnten Immobilie zu unterscheiden. Der Wert einer bewohnten Immobilie ist oft geringer als der Wert einer unbewohnten Immobilie. In diesem Kontext spielt die Nachfrage eine entscheidende Rolle. Eine leerstehende Immobilie wird besonders nachgefragt, weil die von einem Käufer sofort bezogen werden kann. Im Gegensatz dazu gibt es bei bewohnten Immobilie eine viel kleinere Gruppe von potenzieller Käufer, insbesondere bei Einfamilienhäuser.
In der Praxis bedeutet es, dass selbst zwei identische Immobilien unterschiedliche Werte haben können.
Für wen kann ein Rückmietverkauf interessant sein?
Senioren im Ruhestand
Senioren, die ihre Immobilie verkaufen möchten, aber weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben möchten, können vom Rückmietverkauf profitieren. Dies ermöglicht ihnen, ihre finanzielle Situation zu verbessern, während sie dennoch in ihrem vertrauten Umfeld bleiben.
Immobilienbesitzer ohne Erben
Der Rückmietverkauf ist eine ideale Option für Immobilienbesitzer ohne Erben. Diese Senioren können ihr Vermögen freisetzen, finanzielle Sicherheit gewinnen und gleichzeitig in ihrem geliebten Zuhause bleiben. Der Verkauf ermöglicht es, den Wert der Immobilie zu realisieren, ohne sie aufzugeben, und bietet so eine sinnvolle Lösung für die Zukunft.
Immobilienbesitzer mit Liquiditätsbedarf
Personen, die kurzfristig Liquidität benötigen, beispielsweise für Investitionen, Schuldenabbau oder medizinische Ausgaben, können durch den Rückmietverkauf ihre Immobilie verkaufen und den Verkaufserlös nutzen, während sie weiterhin darin wohnen.
Personen mit geplantem Wohnungswechsel
Menschen, die beispielsweise in eine kleinere Immobilie ziehen oder ihren Wohnort ändern möchten, können mit einem Rückmietverkauf diese Veränderungen reibungsloser gestalten.
Worauf sollte bei einem Rückmietverkauf geachtet werden?
Beim Rückmietverkauf mit der GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH stehen Ihnen zahlreiche Vorteile zur Verfügung, die Ihre Entscheidung für diese innovative Option rechtfertigen. Unser Rundum-sorglos-Paket bietet finanzielle Sicherheit, ohne dass Sie Ihr geliebtes Zuhause aufgeben müssen.
Durch den unbefristeten Mietverkauf können Sie Ihr Zuhause dauerhaft bewohnen, ohne sich Sorgen um den Verlust machen zu müssen. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch festgehalten, um Ihre Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Dies ermöglicht es Ihnen, den vollen Wert Ihrer bewohnten Immobilie zu realisieren, ohne Kompromisse bei Ihrer Lebensqualität einzugehen.
Das Beste daran? Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Bei der GNIW übernehmen wir sämtliche anfallenden Gebühren und Auslagen. Unser Ziel ist es, Ihnen finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit zu bieten, ohne dass Sie auf Ihr vertrautes Zuhause verzichten müssen.
Der Rückmietverkauf mit der GNIW ist die optimale Lösung, um das Beste aus beiden Welten zu genießen.
So denken Kunden über die GNIW
Wie sicher ist ein Rückmietverkauf?
Die GNIW, als der größte Vermieter von Einfamilienhäusern in Deutschland, legt einen großen Wert auf die Sicherheit und Zufriedenheit ihrer Kunden. Mit einem schnellen, transparenten und professionellen Abwicklungsprozess bietet die GNIW einen einzigartigen Service, der Immobilieneigentümern die Möglichkeit gibt, ihr Haus zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben.
Die GNIW versteht, dass der Rückmietverkauf für viele Kunden eine wichtige finanzielle Entscheidung ist. Daher wird jeder Schritt sorgfältig durchgeführt, um die Interessen der Kunden zu schützen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Vertragsunterzeichnung wird ein transparenter und offener Kommunikationsprozess gewährleistet.
Die GNIW möchte Ihnen die Sicherheit geben, dass Ihr Wohnrecht geschützt ist und Ihre Mietkosten langfristig stabil bleiben. Die GNIW versteht die Bedeutung einer sicheren und verlässlichen Wohnsituation und setzt sich dafür ein, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohl und abgesichert fühlen.
Durch die Eintragung im Grundbuch haben Sie das Recht, so lange in Ihrer Immobilie zu leben, wie Sie es wünschen. Beim Vertragsabschluss wird die Miete anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Wir stellen sicher, dass Ihre Miete fair und angemessen ist. Zudem sind Mieterhöhungen in den ersten 5 Jahren des Mietverhältnisses ausgeschlossen, um Ihnen finanzielle Stabilität und Planungssicherheit zu bieten.
Mit der GNIW als Partner für den Rückmietverkauf können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Sicherheit und Ihre Interessen stets im Mittelpunkt stehen. Das erfahrene Team der GNIW steht bereit, um Sie bei jedem Schritt des Prozesses zu unterstützen und Ihnen ein Höchstmaß an Service und Kundenzufriedenheit zu bieten.
Der Rückmietverkauf in 3 Schritten
Jetzt Angebot anfordern
Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt! Übermitteln Sie uns die Details zu Ihrer Immobilie, und wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen!
Besichtigungstermin vereinbaren
Um Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot zu unterbreiten, möchten wir Sie einladen, einen Besichtigungstermin mit einem unserer erfahrenen Kollegen zu vereinbaren. So können wir Ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und Ihre Wünsche persönlich besprechen.
Kaufvertrag unterschreiben
Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.
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Rückmietverkauf: Ihre Fragen - unsere Antworten
Wie unterscheidet sich der Rückmietverkauf vom Teilverkauf?
Hinter dem Rückmietkauf steckt ein einfaches Prinzip: Die Immobilie wechselt den Eigentümer, im Austausch erhalten Sie lebenslanges Mietrecht und alle Pflichten gehen auf den neuen Eigentümer über. Rückmietverkauf bedeutet einen Zugewinn an Flexibilität und Unabhängigkeit – finanziell und materiell. Beim Teilverkauf wird der Käufer dagegen Miteigentümer Ihrer Immobilie. Sie bleiben ebenfalls in Ihrer Immobilie wohnen und halten weiterhin zwischen 50 – 80 Prozent der Immobilie. Die Eigentümerpflichten bleiben bei Ihnen, zusätzlich fällt eine jährliche Nutzungsgebühr als prozentualer Anteil vom Kaufpreis an. Der Teilverkauf folgt damit den Prinzipien eines Kredits, der Rückmietverkauf ist ein echter Verkauf ohne Rückzahlungspflicht.
Kann ich als Mieter gekündigt werden?
Als Mieter Ihrer ehemaligen Immobilie erhalten Sie ein Mietrecht auf unbestimmte Zeit. Wir können das Mietverhältnis unter keinen Umständen kündigen – Sie kündigen dagegen jederzeit. Erhalten Sie sofort den Verkehrswert der bewohnten Immobilie, bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und ziehen Sie aus, wenn sich Ihre Lebensumstände -und Bedürfnisse ändern.
Kann die GNIW die Miete beliebig anheben?
Nein, Mieterhöhungen sind enge Grenzen gesetzt. Die Miete wird bei Vertragsschluss anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Mieterhöhungen sind für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Anschließend sind Mieterhöhungen maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren möglich, wobei die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzrahmen bleibt. Sie zahlen eine faire und marktübliche Miete, solange Sie in der Immobilie wohnen bleiben wollen.
Wie profitiert die GNIW vom Rückmietverkauf?
Vom Rückmietverkauf profitieren beide Parteien. Sie verkaufen Ihre Eigenheim, behalten ihren Wohnraum und gewinnen maximale Flexibilität: Wohnen bleiben solange Sie möchten und ausziehen wann immer Sie wollen! Gleichzeitig baut die GNIW ihren Immobilienbestand mit Objekten aus, die normalerweise nicht auf dem Markt verfügbar sind.
Kauft die GNIW jede Immobilie?
Prinzipiell kommt jede selbst genutzte Immobilie für den Rückmietkauf infrage. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot für die Immobilie machen – zum Beispiel wegen des baulichen Zustands. Sie erhalten dann in jedem Fall zeitnah eine ausführliche Rückmeldung von uns.
Muss meine Immobilie für den Rückmietverkauf abbezahlt sein?
Ob die Immobilie bereits vollständig finanziert ist, spielt für den Rückmietverkauf keine Rolle. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Verkehrswert abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt.
Was passiert bei einer Insolvenz der GNIW?
Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt unsere Firmenstruktur einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GNIW mbH getragen.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Eckdaten Ihrer Immobilie für ein unverbindliches Angebot zu übermitteln.