Rückmietverkauf – Definition
Der wichtigste Unterschied des üblichen Verkaufs ist, die Immobilie wird veräußert und zurückgemietet. Der Verkäufer erhält also das Wohnungsrecht und darf das Haus weiter bewohnen und zwar – lebenslang.
Dieses Verkaufsmodell kann für beide Seiten vorteilhaft sein. Der Verkäufer erhält den kompletten Marktwert der bewohnten Immobilie und kann diese so lange weiter bewohnen, wie er will. Zusätzlich wird die Verantwortung für die Instandhaltungen auf den Käufer übertragen. Der Erwerber profitiert von konstanten monatlichen Mieteinnahmen und hat auch später die Möglichkeit, die Immobilie zu veräußern. Die Absicherung des Wohnungsrechts erfolgt durch die Eintragung im Grundbuch, so dass eine Kündigung durch den neuen Eigentümer nicht möglich ist.
Wir verstehen, dass der Rückmietverkauf oft als komplex wahrgenommen wird. Daher setzen wir unsere Expertise als Marktführer im Rückmietverkauf ein, um alles so einfach wie möglich zu machen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen aber auch alle Informationen zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen. Sie können mit uns einen erfahrenen Ansprechpartner mit Fachkenntnis, Feingefühl und dem Wunsch Ihnen als Partner zur Seite zu stehen haben, der Ihre Fragen transparent und umfassend beantwortet.
Rückmietverkauf Ihrer Immobilie mit der GNIW
Rückmietverkauf – Das sind Ihre Vorteile
Der Rückmietverkauf ist das einfachste Modell, um die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Erfahren Sie jetzt, wie Sie vom Rückmietverkauf profitieren können. Alle Vorteile auf einen Blick.
Wie errechnet sich der Kaufpreis bei einem Rückmietverkauf?
Die Festlegung des Kaufpreises erfolgt auf Basis Ihrer individuellen Vereinbarung mit dem Käufer. Faktoren wie Lage, Zustand, Angebot und Nachfrage sowie die Entwicklung einer Region beeinflussen maßgeblich den Wert einer Immobilie sowie dessen Entwicklung. Für die Berechnung des Preises existieren außerdem verschiedene Verfahren. Je nach dem, welches zur Anwendung kommt, kann sich der Preis nochmals unterscheiden. Immobilienmakler und Investoren nutzen verschiedenste Gutachtersoftwares, um Immobilien anhand ihrer Eigenschaften ins Verhältnis zueinander zu setzen und zu bewerten.
Es jedoch wichtig zwischen bewohnten und unbewohnten Immobilie zu unterscheiden. Der Wert einer bewohnten Immobilie ist geringer als der Wert einer unbewohnten Immobilie. In diesem Kontext spielt die Nachfrage eine entscheidende Rolle. Eine leerstehende Immobilie wird besonders nachgefragt, weil die von einem Käufer sofort bezogen werden kann. Im Gegensatz dazu gibt es bei bewohnten Immobilie eine viel kleinere Gruppe von potenzieller Käufer, insbesondere bei Einfamilienhäuser.
In der Praxis bedeutet es, dass selbst zwei identische Immobilien unterschiedliche Werte haben können.
Für wen kann ein Rückmietverkauf
interessant sein?
Senioren im Ruhestand
Immobilienbesitzer ohne Erben
Immobilienbesitzer mit Liquiditätsbedarf
Personen mit geplantem Wohnungswechsel
Worauf sollte bei einem Rückmietverkauf geachtet werden?
Beim Rückmietverkauf mit der GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH stehen Ihnen zahlreiche Vorteile zur Verfügung, die Ihre Entscheidung für dieses bewährte Modell rechtfertigen. Unser Rundum-sorglos-Paket bietet finanzielle Sicherheit, ohne dass Sie Ihr geliebtes Zuhause aufgeben müssen.
Durch den Rückmietverkauf können Sie Ihr Zuhause dauerhaft bewohnen, ohne sich Sorgen um den Verlust machen zu müssen. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch festgehalten, um Ihre Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Dies ermöglicht es Ihnen, den vollen Wert Ihrer bewohnten Immobilie zu realisieren, ohne Kompromisse bei Ihrer Lebensqualität einzugehen.
Die GNIW gibt Menschen Sicherheit, Freiheit und Leichtigkeit zurück – indem wir ihnen ermöglichen, in ihrem Zuhause zu bleiben, finanziellen Druck zu lösen und sich in jeder Lebenslage fair begleitet und verstanden zu fühlen.
So denken unsere Kunden
Mehrere hundert verifizierte Bewertungen auf Trustpilot und Google.
Der Rückmietverkauf in 3 Schritten
Immobilie einreichen
Besichtigung vereinbaren
Verkauf + Miete
Bin ich bei der GNIW in sicheren Händen?
Der unbefristete Mietvertrag und das im Grundbuch hinterlegte Wohnungsrecht können vom Käufer/Vermieter nicht aufgekündigt werden. Die langfristig unveränderte Miete sowie alle gesetzlichen Regelungen bieten Planungssicherheit. Die GNIW sichert Sie außerdem gegen den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz ab, indem der Ankauf der Immobilien und das laufende Geschäft finanziell getrennt sind.
Was hat die GNIW davon?
Wir bauen nachhaltig und zukunftsorientiert einen Bestand an Immobilien auf, die bisher gar nicht auf dem Markt waren. Langfristig werden Gewinne erzielt, indem die Immobilien verkauft werden, aus denen die Mieter ausziehen. Wann dies sein wird, entscheiden einzig und allein die Mieter.
Was sind die Unterschiede zum Teilverkauf und zur Leibrente?
Nur beim GNIW-Verkauf mit Rückmiete erhalten Kunden den kompletten Wert der bewohnten Immobilie umgehend ausgezahlt. Ausschließlich bei der GNIW hat der Kunde die Flexibilität jederzeit frei zu bestimmen, wann er auszieht. Durch das Rundum-sorglos-Paket kommen keine Kosten, z.B. für Instandhaltungen, auf die Kunden zu. Dies ist einzigartig in Deutschland.
Ist meine Immobilie geeignet?
Alle selbstgenutzten Wohnimmobilien kommen für das Angebot der GNIW in Frage. Nicht vollständig abbezahlte Immobilien sind ebenso geeignet. Sie bekommen dann entsprechend den Kaufpreis abzüglich der Restschuld (diese fließt an Ihre Bank) ausbezahlt. Reichen Sie Ihre Immobilie ein und wir melden uns nach einer kurzen Erstprüfung.
Kann ich den Rückmietverkauf als Zwischenlösung nutzen?
Ja, Sie können den Rückmietverkauf als Zwischenlösung nutzen, etwa wenn bei Ihnen oder in der Familie Veränderungen anstehen und Sie Liquidität benötigen und trotzdem Wohnsicherheit brauchen. Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden, um Ihren individuellen Lebensumständen und Plänen für die Zukunft gerecht zu werden.