Wie viel Kapital steckt in Ihrer Immobilie?

Berechnen Sie mit wenigen Klicks die voraussichtliche Auszahlung beim Rückmietverkauf – einfach, transparent und unverbindlich.

Mehr finanzieller
Spielraum, ohne Ihr
Zuhause aufzugeben.

Geschätzter Marktwert

(unbewohnt)
250.000 €
150.000 € 1.000.000 €
Marktwert bewohnt
163.125 € – 199.375 €
Monatliche Miete
816 € – 997 €

Der Wertunterschied
von bewohnten und unbewohnten
Immobilien.

Der Wertunterschiedvon bewohnten und unbewohntenImmobilien.
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Haus verkaufen.
Zurückmieten.
Glücklich sein.

Haus verkaufen.Zurückmieten.Glücklich sein.

Rückmietverkauf Ihrer Immobilie mit der GNIW

Rückmietverkauf Ihrer Immobilie mit der GNIW

Der Rückmietverkauf in 3 Schritten

Immobilie einreichen

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt! Reichen Sie uns die Details zu Ihrer Immobilie zur Prüfung ein, und wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen!

Besichtigung vereinbaren

Um Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot zu unterbreiten, vereinbart einer unserer Immobilienexperten einen Besichtigungstermin mit Ihnen. So können wir Ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und Ihre Wünsche persönlich besprechen.

Verkauf + Miete

Sobald Sie sich für unser Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.

So denken unsere Kunden

Mehrere hundert verifizierte Bewertungen auf Trustpilot und Google.

Trustpilot
TrustScore 4.1 137 Bewertungen

„Sehr gute Beratung und transparente Prozesse. Jede Frage wurde geduldig beantwortet. Man fühlt sich ernst genommen und kompetent beraten.“

TB

Thomas B.

München, 65 Jahre

„Sehr professionelle Abwicklung von A bis Z. Ich kann GNIW wärmstens empfehlen, wenn man eine unkomplizierte Lösung sucht und Vertrauen wichtig ist.“

HS

Helga S.

Berlin, 71 Jahre

„Ich bin kein Experte in Immobilienfragen — aber das musste ich auch gar nicht sein. Das Team hat alles erklärt, Geduld gehabt und nie Druck gemacht. So stellt man sich das vor.“

JB

Jürgen B.

Schaffhausen, 68 Jahre

„Von Anfang bis Ende haben wir uns gut aufgehoben gefühlt. Die Kommunikation war klar, freundlich und immer auf Augenhöhe. Man merkt, dass hier echte Menschen mit echtem Interesse arbeiten — keine anonyme Abwicklung. Absolut empfehlenswert.“

RM

Rüdiger M.

Hamburg, 74 Jahre

„Selten so unkompliziert ein großes Thema angegangen. Das Team war immer erreichbar, immer freundlich — und das Ergebnis hat unsere Erwartungen übertroffen.“

MK

Marianne K.

Köln, 79 Jahre

Sie haben bestimmt noch Fragen.

Diese zum Beispiel.

Bin ich bei der GNIW in sicheren Händen?

Der unbefristete Mietvertrag und das im Grundbuch hinterlegte Wohnungsrecht können vom Käufer/Vermieter nicht aufgekündigt werden. Die langfristig unveränderte Miete sowie alle gesetzlichen Regelungen bieten Planungssicherheit. Die GNIW sichert Sie außerdem gegen den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz ab, indem der Ankauf der Immobilien und das laufende Geschäft finanziell getrennt sind.

Was hat die GNIW davon?

Wir bauen nachhaltig und zukunftsorientiert einen Bestand an Immobilien auf, die bisher gar nicht auf dem Markt waren. Langfristig werden Gewinne erzielt, indem die Immobilien verkauft werden, aus denen die Mieter ausziehen. Wann dies sein wird, entscheiden einzig und allein die Mieter.

Was sind die Unterschiede zum Teilverkauf und zur Leibrente?

Nur beim GNIW-Verkauf mit Rückmiete erhalten Kunden den kompletten Wert der bewohnten Immobilie umgehend ausgezahlt. Ausschließlich bei der GNIW hat der Kunde die Flexibilität jederzeit frei zu bestimmen, wann er auszieht. Durch das Rundum-sorglos-Paket kommen keine Kosten, z.B. für Instandhaltungen, auf die Kunden zu. Dies ist einzigartig in Deutschland.

Ist meine Immobilie geeignet?

Alle selbstgenutzten Wohnimmobilien kommen für das Angebot der GNIW in Frage. Nicht vollständig abbezahlte Immobilien sind ebenso geeignet. Sie bekommen dann entsprechend den Kaufpreis abzüglich der Restschuld (diese fließt an Ihre Bank) ausbezahlt. Reichen Sie Ihre Immobilie ein und wir melden uns nach einer kurzen Erstprüfung.

Kann ich den Rückmietverkauf als Zwischenlösung nutzen?

Ja, Sie können den Rückmietverkauf als Zwischenlösung nutzen, etwa wenn bei Ihnen oder in der Familie Veränderungen anstehen und Sie Liquidität benötigen und trotzdem Wohnsicherheit brauchen. Der Vertrag kann flexibel gestaltet werden, um Ihren individuellen Lebensumständen und Plänen für die Zukunft gerecht zu werden.