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Rückmietverkauf - Das sind Ihre Vorteile

Mit dem Rückmietverkauf können Sie Ihr Eigenheim verkaufen und weiter darin wohnen bleiben.

Der Rückmietverkauf ist das einfachste Modell, um die eigene Immobilie zu verkaufen und darin wohnen zu bleiben. Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien verkaufen diese an die GNIW, erhalten sofort den vollen Verkaufspreis und bewohnen ihr Eigenheim lebenslang – bzw. solange sie möchten. So einfach funktioniert das Modell. 

 

Welche konkreten Vorteile bringt der Rückmietverkauf mit sich, erklärt die GNIW.

Rückmietverkauf – Alle Vorteile auf einen Blick

Durch den Rückmietverkauf können Sie sofortige Liquidität aus Ihrer Immobilie gewinnen. Dieses zusätzliche Kapital kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie z.B. Schuldentilgung, Investitionen, Renovierungen oder den Kauf einer neuen Immobilie. 

Wohnen im vertrauten Umfeld

Beim Rückmietverkauf haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben. Das bedeutet, dass Sie weiterhin in Ihrer vertrauten Umgebung leben können, ohne umziehen zu müssen.

Finanzielle Sicherheit

Durch den Rückmietverkauf erhalten Sie finanzielle Sicherheit, da Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können und gleichzeitig über das zusätzliche Kapital verfügen, das Ihnen beim Verkauf freigesetzt wurde.

Flexibilität bei der Nutzung des Kapitals

Das freigesetzte Kapital aus dem Rückmietverkauf steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können es nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen verwenden, sei es für Investitionen, die Unterstützung Ihrer Familie oder andere finanzielle Vorhaben.

Keine Kosten für Umzug und Neuanfang

Da Sie in Ihrer Immobilie bleiben, entfallen die Kosten und der Aufwand eines Umzugs. Sie können Ihren gewohnten Lebensstil beibehalten, ohne sich an eine neue Umgebung anpassen zu müssen.

Vermeidung von Verkaufsdruck

Beim traditionellen Verkauf einer Immobilie kann es zu Zeitdruck und Preisverhandlungen kommen. Beim Rückmietverkauf hingegen können Sie den Verkaufsprozess in Ihrem eigenen Tempo durchführen und müssen sich nicht mit potenziellen Käufern auseinandersetzen.

Langfristige Planungssicherheit

Durch den Rückmietverkauf können Sie langfristig planen und sich auf Ihre finanzielle Situation verlassen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können, während Sie über das freigesetzte Kapital verfügen.

Rückmietverkauf im Vergleich

Rückmietverkauf

Haus in Eigenregie verkaufen

Teilverkauf

Vier Gründe für den Rückmietverkauf

1

Vollen Verkehrswert der selbstgenutzten Immobilie erhalten

Nachdem wir ihre Anfrage erhalten, führen wir eine professionelle Immobilienbewertung anhand objektiver Faktoren wie Lage, Zustand und Größe durch. Sie erhalten immer 100 % des ermittelten Verkehrswerts ausgezahlt. Statt in Eigenregie oder mit Makler selbst einen Käufer zu suchen, erhalten Sie beim Rückmietverkauf so schnell und planbar die Auszahlung für Ihre Immobilie.

2

Lebenslanges Mietrecht sichern

Rückmietverkauf bedeutet maximale Flexibilität - sowohl mit Blick auf die Finanzen als auch auf die Wohnsituation. Wenn Sie sich für den Rückmietverkauf an die GNIW entscheiden, erhalten Sie einen Mietvertrag, der Ihnen lebenslanges Miet- und jederzeitiges Kündigungsrecht garantiert. Wir können den Mietvertrag nicht einseitig auflösen. Wenn Sie sich für einen Umzug entscheiden, gilt umgekehrt lediglich die übliche Kündigungsfrist. Die Miete orientiert sich am ortsüblichen Niveau und begründen ein faires Mietverhältnis.

3

Flexibilität gewinnen & Träume erfüllen

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Eingang des Kaufpreises vergehen nur wenige Wochen, bis alle Formalitäten abgeschlossen und der Kaufpreis überwiesen ist. Durch den Eigentümerwechsel sind Sie anschließen nicht mehr für Sanierungen verantwortlich und gewinnen die Freiheit, den erzielten Erlös für die Erfüllung ihrer Träume zu nutzen.

4

Sicherheit statt Spekulation

Vom Teilverkauf erhoffen sich viele Menschen die Flexibilität und Sicherheit, den der Rückmietverkauf tatsächlich bietet. Aber der Teilverkauf ist im Prinzip ein Kredit mit variablen Zinssätzen und fortbestehenden Sanierungskosten, der zudem auf maximal die Hälfte des tatsächlichen Verkehrswerts gedeckelt ist. Die Nutzungsgebühren können dabei den ursprünglichen Kaufpreis überschreiten und den Teilverkauf sukzessive verteuern. Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie und ein lebenslanges unkündbares Mietrecht. Sie gewinnen sofort finanzielle Flexibilität und genießen gleichzeitig die Sicherheit der unkündbaren Wohnung.

Rückmietverkauf in nur 3 Schritten

So einfach funktioniert der Rückmietverkauf mit der GNIW. Nicht umsonst ist die GNIW Marktführer im Rückmietverkauf und Deutschlands größter Vermieter von Einfamilienhäusern.

Kontakt

Treten Sie unverbindlich mit uns in Kontakt! Übermitteln Sie uns die Details zu Ihrer Immobilie, und wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen!

Besichtigungstermin vereinbaren

Um Ihnen ein konkretes und verbindliches Kauf- und Mietangebot zu unterbreiten, möchten wir Sie einladen, einen Besichtigungstermin mit einem unserer erfahrenen Kollegen zu vereinbaren. So können wir Ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und Ihre Wünsche persönlich besprechen.

Kaufvertrag unterschreiben

Sobald Sie sich für unser finales Angebot entscheiden und den Kaufvertrag unterschreiben, leiten wir sofort alle Formalitäten in die Wege, um den Kaufpreis schnellstmöglich an Sie auszuzahlen.

GNIW - Haus verkaufen mit Wohnrecht. Immobilienverrentung Modelle

Gewinnen Sie finanzielle Freiheit durch den Rückmietverkauf

Beim Rückmietverkauf erhalten Sie den vollen Verkehrswert der bewohnten Immobilie  ausgezahlt und werden vom Eigentümer zum Mieter. Ihnen entstehen keinerlei Kosten. 

So denken Kunden über den Rückmietverkauf mit der GNIW

Rückmietverkauf: Ihre Fragen - unsere Antworten

Hinter dem Rückmietkauf steckt ein einfaches Prinzip: Die Immobilie wechselt den Eigentümer, im Austausch erhalten Sie lebenslanges Mietrecht und alle Pflichten gehen auf den neuen Eigentümer über. Rückmietverkauf bedeutet einen Zugewinn an Flexibilität und Unabhängigkeit – finanziell und materiell.  Beim Teilverkauf wird der Käufer dagegen Miteigentümer Ihrer Immobilie. Sie bleiben ebenfalls in Ihrer Immobilie wohnen und halten weiterhin zwischen 50 – 80 Prozent der Immobilie. Die Eigentümerpflichten bleiben bei Ihnen, zusätzlich fällt eine jährliche Nutzungsgebühr als prozentualer Anteil vom Kaufpreis an. Der Teilverkauf folgt damit den Prinzipien eines Kredits, der Rückmietverkauf ist ein echter Verkauf ohne Rückzahlungspflicht. 

Als Mieter Ihrer ehemaligen Immobilie erhalten Sie ein Mietrecht auf unbestimmte Zeit. Wir können das Mietverhältnis unter keinen Umständen kündigen – Sie kündigen dagegen jederzeit. Erhalten Sie sofort den Verkehrswert der bewohnten Immobilie, bleiben Sie in Ihrem Haus wohnen und ziehen Sie aus, wenn sich Ihre Lebensumstände -und Bedürfnisse ändern. 

Nein, Mieterhöhungen sind enge Grenzen gesetzt.  Die Miete wird bei Vertragsschluss anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Mieterhöhungen sind für die ersten 5 Jahre des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Anschließend sind Mieterhöhungen maximal 1 x pro Jahr bis zur Kappungsgrenze von 20 Prozent in 3 Jahren möglich, wobei die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzrahmen bleibt. Sie zahlen eine faire und marktübliche Miete, solange Sie in der Immobilie wohnen bleiben wollen. 

Vom Rückmietverkauf profitieren beide Parteien. Sie verkaufen Ihre Eigenheim, behalten ihren Wohnraum und gewinnen maximale Flexibilität: Wohnen bleiben solange Sie möchten und ausziehen wann immer Sie wollen! Gleichzeitig baut die GNIW ihren Immobilienbestand mit Objekten aus, die normalerweise nicht auf dem Markt verfügbar sind.

Prinzipiell kommt jede selbst genutzte Immobilie für den Rückmietkauf infrage. In Einzelfällen können wir Ihnen leider kein Angebot für die Immobilie machen – zum Beispiel wegen des baulichen Zustands. Sie erhalten dann in jedem Fall zeitnah eine ausführliche Rückmeldung von uns. 

Ob die Immobilie bereits vollständig finanziert ist, spielt für den Rückmietverkauf keine Rolle. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Verkehrswert abzüglich der offenen Restschuld an Sie ausbezahlt. 

Grundsätzlich bleibt das Mietrecht auf Lebenszeit von einem Eigentümerwechsel unberührt – auch im Fall einer Insolvenz. Zusätzlich beugt unsere Firmenstruktur einer Insolvenz vor. Die Eigentümergesellschaft tritt ausschließlich als Eigentümer auf – alle laufenden Geschäftskosten werden von der GNIW mbH getragen.