GNIW - Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft

Mietendeckel

Der Mietendeckel ist ein politisches Instrument zur Regulierung des Mietmarkts, welches seit Februar 2020 für fünf Jahre in Berlin gelten sollte und Mieterhöhungen für vor 2014 fertiggestellte Mietwohnungen generell verbot.

Seit November 2020 galten zudem Mietobergrenzen in Berlin. Die niedrigste Obergrenze für Immobilien lag bei 3,92 Euro, die höchste Obergrenze lag bei 9,80 Euro. Zusätzlich 1 Euro / Quadratmeter konnten Vermieter zudem für eine moderne Ausstattung geltend machen. Befand sich die Wohnung in einem Gebäude mit insgesamt maximal zwei Wohneinheiten, erhöhte sich die Grenze um weitere 10 Prozent.
2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, das der Mietendeckel mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht führte in seiner Entscheidung allerdings ausschließlich formale Gründe an und stellte heraus, dass der Gesetzgeber mit einem Gesetz grundsätzlich auch soziale Ziele verfolgen kann. Ein bundesweiter Mietendeckel wäre in der Zukunft also trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts denkbar – auch wenn dieser nicht geplant ist.